
Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Frankfurt am Main: Welche Frist läuft, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Eine Kündigung muss binnen 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden, § 4 KSchG. Wenn der Arbeitnehmer oder sein Rechtsanwalt die Frist verstreichen lassen, wird fast jede Kündigung – und sei sie noch so fehlerhaft – wirksam § 7 KSchG. (Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. Kündigung einer Schwangeren oder einer Schwerbehinderten Person ohne Anhörung der zuständigen Ämter, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft oder der Schwerbehinderung Kenntnis hatte.)
In einer Hinsicht ist das Recht hier großzügig: Zur Wahrung der Frist reicht die Einreichung der Kündigungsschutzklage bei einem beliebigen deutschen Arbeitsgericht. Die Einlegung der Kündigungsschutzklage bei dem örtlich unzuständigen Arbeitsgericht am letzten Tag der drei Wochen führt also nicht zum Versäumnis der Frist. Wird die Klage gegen die Kündigung zum Beispiel beim Arbeitsgericht Hamburg eingereicht, obwohl der Arbeitnehmer seinen regelmäßigen Arbeitsort in Frankfurt am Main hat, wird das Arbeitsgericht Hamburg die Klage ohne Nachteile für den Kläger einfach an das örtlich zuständige Arbeitsgericht Frankfurt verweisen.
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