
Abmahnung und Ermahnung
Von der Abmahnung zu unterscheiden ist die bloße Ermahnung. Bei einer Ermahnung wird zwar auch ein konkretes Fehlverhalten gerügt, allerdings fehlt es an der Androhung das Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfalle beenden zu wollen. Die Bezeichnung als Abmahnung oder Ermahnung ist nicht entscheidend. Zur korrekten Einordnung kommt es nicht auf die konkrete Bezeichnung, sondern vielmehr auf den jeweiligen Inhalt an.
Eine arbeitgeberseitige Abmahnung enthält immer drei Bestandteile:
1. Der Arbeitgeber beschreibt das abgemahnte Verhalten möglichst präzise. Datum und Uhrzeit des Verstoßes sind genannt.
2. Der Arbeitgeber rügt das abgemahnte Verhalten deutlich als Vertragsverstoß und fordert den Arbeitnehmer auf, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen (Rüge).
3. Der Arbeitgeber weist deutlich darauf hin, dass der Arbeitnehmer im Wiederholungsfall mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen muss (Warnung).
Anknüpfungspunkt: Steuerbares Verhalten
Da die Abmahnung an ein bestimmtes Verhalten bzw. eine Handlung anknüpft, muss ein tatsächlich steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers vorliegen. Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, sein Verhalten ändern zu können.
Abmahnung als Voraussetzung für eine einseitige Auflösung oder Abänderung des Arbeitsverhältnisses
Die Abmahnung spielt im Arbeitsrecht eine große Rolle. Eine erforderliche Abmahnung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für eine auf vertragswidriges Verhalten gestützte einseitige Auflösung (Beendigungskündigung) oder Abänderung (Änderungskündigung) von Arbeitsverhältnissen, da eine Abmahnung weniger einschneidend ist als eine Kündigung. Eine Ausnahme kommt dann in Betracht, wenn die Abmahnung gerade nicht erforderlich ist, z.B. weil das Arbeitsverhältnis bereits aufgrund eines einmaligen gravierenden Verstoßes dauerhaft zerrüttet ist (Bsp.: Kassierer stiehlt Geld aus der Kasse).
Form der Abmahnung
Für eine Abmahnung ist nicht die Einhaltung einer bestimmten Form erforderlich, sie kann auch mündlich ausgesprochen werden. Allerdings werden Abmahnungen zu Beweiszwecken ganz überwiegend schriftlich erteilt.
Zu Unrecht ausgesprochene Abmahnung
Oft werden Abmahnungen zu Unrecht ausgesprochen oder die Abmahnung ist fehlerhaft, weil es an einer der oben genannten Voraussetzungen fehlt bzw. die Abmahnung nicht richtig formuliert wurde. Ist eine Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen worden, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Verhaltenstipps bei einer Abmahnung durch den Arbeitgeber
1. Lediglich den Erhalt der Abmahnung schriftlich bestätigen, nicht jedoch den Inhalt der Abmahnung anerkennen.
2. Weitere Beweissicherung: Mit Kollegen sprechen, die beim abgemahnten Verhalten zugegen waren, relevante E-Mails sichern, weitere Beweise sichern.
3. Eine Gegendarstellung abgeben und der Abmahnung widersprechen.
4. Den Betriebsrat, soweit vorhanden, einschalten.
5. Gegebenenfalls auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen.
Leistungen im Überblick:
• Rechtliche Prüfung und Bewertung der Abmahnung.
• Sollten Sie als Arbeitnehmer eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen kompetente Einschätzung und Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Handlungsalternativen kommen etwa konstruktiven Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, bis hin zu einer Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte in Betracht.
Ihr Ansprechpartner:
Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns auf:
Unsere Expertise ist Ihr Vorteil:
Hohe Erfolgsaussichten
Durch unsere Spezialisierung können wir Sie in unseren Rechtsgebieten optimal beraten!
Kostentransparenz
Bei uns erleben Sie keine Überraschungen! Wir sagen Ihnen im Vorfeld, was unsere anwaltlichen Leistungen kosten.
Vorsprung durch Legal Tech
Wir gehen mit der Zeit! Durch den Einsatz modernster Technologie können wir Ihr Mandat besonders effizient bearbeiten.
Hervorragend bewertet
Wir legen Wert darauf, dass Sie mit unserer anwaltlichen Leistung zufrieden sind.
Aktuelles / Top Themen:
Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens beim Arbeitsgericht – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt
Der Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht Aus Sicht des Arbeitnehmers stellt sich der zeitliche Ablauf im Kündigungsschutzverfahren wie folgt dar: Wichtig ist, dass innerhalb

Kündigungsschutzklage – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt
Kündigungsschutzklage – Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Frankfurt am Main Nur 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung Das Wichtigste vorneweg: Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und

Widerspruch Lebensversicherung
Widerspruch Lebensversicherung oder Rentenversicherung – Durch anwaltliche Beratung bis zu 30% mehr Geld aus Ihrer Lebensversicherung herausholen! Sie wollen aus Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung aussteigen?

Die Versicherung zahlt nicht – Was tun?
Meine Versicherung zahlt nicht – Wie soll ich mich verhalten? Die Versicherung zahlt nicht – Was sollten Versicherte tun? Versicherungen dienen zur Absicherung gegen bestimmte
Google Maps:
Gerne begrüßen wir Sie nach vorheriger Terminvereinbarung auch in unserer Kanzlei:
Startseite » Aktuelles » Abmahnung » Abmahnung und Ermahnung – Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt