Ihr Anwalt für Persönlichkeitsrecht in Frankfurt und bundesweit
In einer Welt, die zunehmend durch digitale Kommunikation, soziale Netzwerke und eine omnipräsente Medienlandschaft geprägt ist, wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu einem Ihrer wertvollsten Güter. Informationen, Bilder und Behauptungen verbreiten sich heute in Lichtgeschwindigkeit. Was einmal im Netz steht, lässt sich nur schwer wieder einfangen – es sei denn, man agiert schnell, präzise und mit fundierter juristischer Expertise.
Rechtsanwalt Felix Müller aus Frankfurt hat sich darauf spezialisiert, Privatpersonen, Arbeitnehmer und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gegen Verletzungen ihrer Rechte zu verteidigen. Unser Anspruch ist es, Ihre Privatsphäre zu schützen, Ihren Ruf zu bewahren und rechtswidrige Inhalte konsequent aus der Welt zu schaffen. Dabei beraten wir Sie nicht nur lokal an unserem Standort in Frankfurt, sondern vertreten Mandanten im gesamten Bundesgebiet.
Kostenlose Ersteinschätzung:
Was umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist eines der stärksten und am breitesten gefächerten Rechte, die wir in Deutschland haben. Es schützt den Kern Ihrer menschlichen Existenz und Ihrer Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit. Vereinfacht gesagt: Es gibt Ihnen die Kontrolle darüber, wie Sie in den Medien, im Internet oder im sozialen Miteinander dargestellt werden.
Häufige Verletzungsformen, mit denen sich unser Rechtsanwalt Felix Müller in der täglichen Kanzleipraxis beschäftigt, sind:
- Unzulässige Bildveröffentlichungen (Recht am eigenen Bild).
- Ehrverletzende Behauptungen und Rufmord.
- Unwahre Tatsachenbehauptungen in der Presse oder in sozialen Medien.
- Verletzungen der Intimsphäre durch heimliche Aufnahmen oder Veröffentlichungen privater Details.
Ihr Experte:
Sprechen Sie uns an:
müller@kanzlei-neue-kraeme.de
Tätigkeitsfelder:
- Schmerzensgeld
- Regulierung von Verkehrsunfällen
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Presse- und Äußerungsrecht
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
Das sagen unsere Mandanten:
Kostenlose Ersteinschätzung:
Das Recht am eigenen Bild: Wer darf Sie fotografieren und filmen?
Einer der rechtlichen Schwerpunkte ist das Recht am eigenen Bild. Der Grundgedanke ist hierbei klar definiert: Niemand darf ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung Fotos oder Videos von Ihnen veröffentlichen, auf denen Sie identifizierbar sind.
Die Identifizierbarkeit als Schlüsselmoment
Es muss nicht immer Ihr Gesicht klar zu sehen sein. Eine Identifizierbarkeit kann auch durch andere Merkmale gegeben sein – etwa durch eine markante Tätowierung, eine spezielle Kleidung (wie eine bestimmte Mütze) oder den Kontext der Aufnahme. In meiner Beratung klären wir zunächst: Können Dritte – etwa Freunde, Kollegen oder Kunden – erkennen, dass Sie es auf dem Bild sind? Wenn ja, liegt potenziell eine Rechtsverletzung vor.
Ausnahmen von der Regel
Natürlich ist das Recht nicht grenzenlos. Es gibt Situationen, in denen Sie eine Abbildung dulden müssen. Klassische Beispiele aus meiner Beratungspraxis sind:
- Großereignisse: Wenn Sie ein Fußballstadion oder ein Konzert besuchen, müssen Sie damit rechnen, als Teil der Menschenmenge auf Fotos zu erscheinen.
- Prominente: Personen des öffentlichen Lebens müssen sich bis zu einem gewissen Grad mehr gefallen lassen als Privatpersonen, wobei auch hier die Grenzen der Intimsphäre streng gewahrt bleiben müssen.
Rechtsdurchsetzung gegen Social-Media-Plattformen: Instagram, TikTok & Co.
Die größten Herausforderungen für das Persönlichkeitsrecht finden heute auf Plattformen wie Instagram, TikTok und Facebook statt. Oft agieren die Rechtsverletzer anonym oder aus dem Ausland, was das Vorgehen erschwert. Doch es ist keineswegs aussichtslos.
Das Notice-and-Takedown-Verfahren
Wenn wir den Urheber einer Veröffentlichung nicht direkt greifen können, gehen wir über die Plattform selbst. Hierbei nutzen wir die sogenannte Notice-and-Takedown-Rechtsprechung:
- Meldung (Notice): Wir informieren die Plattform über die konkrete Rechtsverletzung und belegen diese rechtlich fundiert.
- Prüfpflicht: Sobald die Plattform Kenntnis hat, ist sie verpflichtet, den Fall zu prüfen.
- Löschung (Takedown): Wir setzen der Plattform eine klare Frist. Wird der Inhalt innerhalb dieser Frist nicht entfernt oder blockiert, entsteht ein direkter Unterlassungsanspruch gegen den Plattformbetreiber.
Interessanterweise funktioniert dies heutzutage sogar bei Plattformen wie TikTok überraschend gut, obwohl deren Sitz oft außerhalb Europas liegt.
Die journalistische Sorgfaltspflicht
Medienunternehmen dürfen über Straftaten berichten, aber sie müssen dabei die journalistische Sorgfaltspflicht wahren. Das bedeutet:
- Es muss ein Mindestmaß an Beweisen vorliegen.
- Es muss ein berechtigtes öffentliches Interesse bestehen.
- Keine Vorverurteilung: Der Artikel darf nicht den Eindruck erwecken, die Schuld stünde bereits fest, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die Unschuldsvermutung ist hier unser stärkstes Argument.
- Anhörung: Der Betroffene muss die Möglichkeit erhalten, eine Stellungnahme abzugeben.
Eindruckserweckende Berichterstattung
Oft ist die Presse geschickt darin, zwischen den Zeilen zu schreiben. Es wird keine direkte Unwahrheit behauptet, aber beim Leser entsteht unweigerlich der Eindruck: „Der war es.“ In solchen Fällen stellen wir Unterlassungsanträge dahingehend, dass es zu unterlassen ist, den entsprechenden Eindruck zu erwecken. Dies ist ein komplexes Feld, in dem wir oft erfolgreich Passagen aus Artikeln entfernen lassen können.
Ein Beispiel aus unserer Praxis: Ein Mandant wurde in der Online-Ausgabe einer großen Boulevardzeitung unverpixelt als Angeklagter dargestellt. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen war, konnten wir per einstweiliger Verfügung durchsetzen, dass er unkenntlich gemacht werden musste. In kleinen Gemeinden kann eine solche Veröffentlichung den Ruf ruinieren, noch bevor man sich vor Gericht verteidigen konnte.
Persönlichkeitsrecht im Arbeitsleben: Konflikte mit dem (Ex-)Arbeitgeber
Ein sehr praxisrelevanter Bereich ist das Persönlichkeitsrecht im Arbeitsverhältnis. Hier kommt es oft zur Überschneidung mit dem Arbeitsrecht, und wir vertreten unsere Mandanten regelmäßig vor den Arbeitsgerichten.
Fotos auf der Unternehmens-Website
Darf Ihr Chef Ihr Foto nach der Kündigung weiterhin für Werbezwecke nutzen? Grundsätzlich gilt: Wenn das Arbeitsverhältnis endet, erlischt in der Regel auch die Einwilligung zur Nutzung Ihres Bildes auf der Homepage, es sei denn, es gibt explizite Sondervereinbarungen.
Häufige Streitpunkte sind:
- Gruppenfotos: Wer sich bei einer Firmenveranstaltung freiwillig für ein Gruppenfoto aufstellt, gibt oft eine konkludente (stillschweigende) Einwilligung für die Nutzung auf der Website.
- Werbung mit Spezialisten: Wenn ein Arbeitgeber mit der besonderen Qualifikation eines Ex-Mitarbeiters werben will und dessen Bild nicht löscht, können wir hier effektiv eingreifen.
Die neue Herausforderung: KI-generierte Bilder und Deepfakes
Die Technologie der künstlichen Intelligenz (KI) wirft völlig neue Fragen im Persönlichkeitsrecht auf. Was passiert, wenn eine KI ein Bild erstellt, das Ihnen täuschend ähnlich sieht?
Ein Fall aus der Praxis: Ein echtes Mitarbeiterfoto wurde durch ein KI-generiertes Bild ersetzt, nachdem der Mitarbeiter der Nutzung des Originals widersprochen hatte. Die Gegenseite behauptete, man habe nur allgemeine Parameter (z.B. „älterer Herr mit grauem Strickpulli vor grüner Wand“) eingegeben. Hier kommt es juristisch auf die Identifizierbarkeit an. Wenn Kunden oder Bekannte den Mandanten in dem KI-Bild wiedererkennen, steht ihm der Unterlassungsanspruch zu. Dies ist ein spannendes, sich entwickelndes Feld, in dem wir für Sie Pionierarbeit leisten.
Haben Sie ein ähnliches Problem? Gern steht unser Anwalt für Persönlichkeitsrecht Felix Müller persönlich zur Seite.
Tatsachenbehauptung vs. Meinung und Schmähkritik
In WhatsApp-Gruppen oder Online-Bewertungsportalen kochen die Emotionen oft hoch. Doch nicht jedes böse Wort ist verboten.
Die Abgrenzung
- Tatsachenbehauptung: „Herr Mustermann hat Geld aus der Kasse genommen.“ – Dies kann bewiesen werden. Ist es unwahr, ist es rechtswidrig.
- Meinungsäußerung: „Ich finde Herrn Mustermann inkompetent.“ – Dies ist subjektiv und oft von der Meinungsfreiheit gedeckt.
- Schmähkritik: Wenn es nicht mehr um die Sache geht, sondern nur noch darum, die Person herabzusetzen und zu diffamieren, schlägt die Waage zugunsten des Persönlichkeitsrechts aus. Hier greifen unsere Unterlassungsansprüche.
Ein Beispiel des BGH zeigt die Komplexität: Die Bezeichnung eines Unternehmers als „Betrüger“ in einer eBay-Bewertung kann im Kontext einer sachlichen Auseinandersetzung noch als Meinung durchgehen, wenn der Verfasser begründet, warum er sich betrogen fühlt. Als Ihre Anwälte analysieren wir genau, wo die Grenze im Einzelfall verläuft.
Ihr Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrecht: Was wir für Sie erreichen können
Wenn wir eine Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts feststellen, stehen uns verschiedene Wege offen:
- Unterlassung: Die Gegenseite muss sich verpflichten, die Äußerung oder das Bild nie wieder zu verwenden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Ordnungsgelder.
- Beseitigung/Löschung: Wir erzwingen die Löschung aus Internet-Portalen, Suchmaschinen-Caches und sozialen Medien.
- Einstweilige Verfügung: Im Internet zählt jede Minute. Wir erwirken gerichtliche Eilverfügungen oft innerhalb weniger Tage.
- Geldentschädigung (Schmerzensgeld): Bei schwerwiegenden Verletzungen, die tief in die Lebensgestaltung eingreifen, fordern wir eine finanzielle Wiedergutmachung für Sie.
- Kostenerstattung: Der Gegner muss in der Regel die Kosten meiner Inanspruchnahme tragen.
Praktische Tipps: So sichern Sie Beweise
Damit wir Sie erfolgreich vertreten können, ist die Dokumentation das A und O. Oft scheitern Mandate nicht an der Rechtslage, sondern an fehlenden Beweisen.
Wenn Sie eine Verletzung im Internet entdecken, gehen Sie wie folgt vor:
- Erstellen Sie einen Screenshot, auf dem Datum und Uhrzeit (meist unten rechts am PC) klar erkennbar sind.
- Nutzen Sie einen Zeugen. Lassen Sie jemanden (Freunde, Kollegen, im Notfall auch Familienangehörige) bestätigen, dass der Inhalt zu diesem Zeitpunkt online war.
- Lassen Sie den Zeugen den Screenshot oder eine kurze Erklärung dazu unterzeichnen.
Rechtsanwalt Felix Müller: Moderne Beratung im Persönlichkeitsrecht
Wir verstehen uns als moderne Anwälte im Persönlichkeitsrecht. Ein Besuch bei unserem Rechtsanwalt Felix Müller in unserer Kanzlei in Frankfurt ist jederzeit möglich und bei großen Fällen auch sinnvoll, aber für eine effektive Vertretung nicht zwingend notwendig.
- Bundesweite Vertretung: Wir kommunizieren mit unseren Mandanten effizient über Teams, Telefon und E-Mail.
- Interdisziplinär: Durch die Zusammenarbeit mit Experten für Verkehrsrecht und Strafrecht in unserem Haus können wir auch komplexe Fälle lösen, die über das reine Persönlichkeitsrecht hinausgehen (z.B. Personenschäden oder Schmerzensgeld nach Unfällen).
- Effizienz: Sie schicken uns die Dokumente, wir erledigen den Rest. Unser Ziel ist es, Ihnen die Last des Konflikts abzunehmen, damit Sie sich wieder auf Ihr Leben konzentrieren können.
Lassen Sie nicht zu, dass Ihr Ruf oder Ihre Identität beschädigt werden. Kontaktieren Sie mich, Felix Müller, Ihr Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrecht, für eine fundierte Einschätzung Ihres Falles. Wir kämpfen für Ihr Recht – in Frankfurt und überall dort, wo Sie uns brauchen.
FAQ zum Persönlichkeitsrecht und zur anwaltlichen Beratung
Rechtsanwalt Felix Müller aus Frankfurt bietet eine spezialisierte Verteidigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts für Privatpersonen, Arbeitnehmer und Personen des öffentlichen Lebens an. Seine Unterstützung erstreckt sich auf die folgenden Kernbereiche:
- Recht am eigenen Bild: Herr Felix Müller geht gegen unzulässige Bildveröffentlichungen vor. Dabei klärt er insbesondere Fragen der Identifizierbarkeit, die auch durch Merkmale wie Tätowierungen oder den Kontext gegeben sein kann.
- Schutz vor Rufschädigung: Er vertritt Mandanten bei ehrverletzenden Behauptungen, Rufmord sowie unwahren Tatsachenbehauptungen in der Presse oder sozialen Medien.
- Schutz der Intimsphäre: Er bietet rechtliche Hilfe gegen heimliche Aufnahmen oder die Veröffentlichung privater Details.
- Persönlichkeitsrecht im Arbeitsleben: Ein Schwerpunkt liegt auf Konflikten mit (Ex-)Arbeitgebern, etwa wenn Mitarbeiterfotos nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen weiterhin unzulässig für Werbezwecke genutzt werden.
- KI und Deepfakes: Rechtsanwalt Felix Müller berät zu neuen technologischen Herausforderungen wie KI-generierten Bildern, die einer Person täuschend ähnlich sehen und deren Rechte verletzen.
- Presse- und Äußerungsrecht: Er prüft die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht und geht gegen eine „eindruckserweckende Berichterstattung“ vor, die durch geschickte Formulierungen einen falschen Verdacht erzeugt
Rechtsanwalt Felix Müller aus Frankfurt bietet eine umfassende Verteidigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts an, die darauf abzielt, die Privatsphäre und den Ruf von Privatpersonen sowie Personen des öffentlichen Lebens bundesweit zu schützen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Arbeit liegt auf dem Recht am eigenen Bild, wobei er insbesondere prüft, ob eine Person durch Merkmale wie Tätowierungen oder den Bildkontext identifizierbar ist.
Neben dem Schutz vor Rufmord und unwahren Tatsachenbehauptungen in Medien und sozialen Netzwerken unterstützt er Mandanten auch bei spezifischen Konflikten im Arbeitsleben, etwa wenn Arbeitgeber Fotos von ehemaligen Mitarbeitern unzulässig weiterverwenden. Zudem befasst er sich mit modernen technologischen Herausforderungen wie KI-generierten Deepfakes, bei denen er die Rechte der Betroffenen auch dann durchsetzt, wenn eine Verwechslungsgefahr mit der realen Person besteht.
Der Ablauf der Rechtsberatung ist modern und auf Schnelligkeit ausgelegt, was besonders bei Rechtsverletzungen im Internet entscheidend ist. Zu Beginn steht eine kostenlose Ersteinschätzung, in der die Erfolgsaussichten des Falles bewertet werden. Die weitere Kommunikation erfolgt flexibel über digitale Wege wie Teams, Telefon oder E-Mail, sodass eine Vertretung im gesamten Bundesgebiet ohne persönlichen Kanzleibesuch möglich ist. Ein wichtiger Schritt in diesem Prozess ist die rechtssichere Beweissicherung durch den Mandanten, beispielsweise mittels zeitgestempelter Screenshots und Zeugen, bevor die Kanzlei die weitere Abwicklung übernimmt.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Kern der menschlichen Existenz und die Selbstdarstellung. Ein zentraler Teil ist das Recht am eigenen Bild, das Veröffentlichungen ohne Einwilligung verbietet, wenn die Person – auch durch Merkmale wie Tätowierungen – erkennbar ist. Es bewahrt zudem vor Rufschädigung, unwahren Tatsachen und herabsetzender Schmähkritik.
Auch die Privatsphäre sowie das Berufsleben sind geschützt, etwa bei der unzulässigen Weiternutzung von Mitarbeiterfotos nach Jobende. Medien müssen dabei die journalistische Sorgfalt wahren und Vorverurteilungen unterlassen. Zudem umfasst der Schutz moderne Gefahren wie KI-generierte Deepfakes, sofern die betroffene Person darin identifizierbar bleibt.
Rechtsanwalt Felix Müller ist zwar in Frankfurt am Main ansässig, berät und vertritt seine Mandanten jedoch ausdrücklich im gesamten Bundesgebiet. Während ein persönlicher Besuch in der Frankfurter Kanzlei jederzeit möglich und bei besonders umfangreichen Fällen sinnvoll ist, ist dieser für eine erfolgreiche Zusammenarbeit nicht zwingend erforderlich. Die Kanzlei nutzt moderne Kommunikationsmittel wie Teams-Videokonferenzen, Telefon und E-Mail, um Mandate effizient und ortsunabhängig abzuwickeln. Sein Team betont dabei, dass sie für das Recht ihrer Mandanten überall dort kämpfen, wo sie gebraucht werden.
Ja, Sie erhalten bei Rechtsanwalt Felix Müller eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall im Persönlichkeitsrecht. In dieser unverbindlichen Erstberatung werden die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens fundiert geprüft, um Ihnen eine klare Orientierung für das weitere Vorgehen zu geben. Der Kontakt kann unkompliziert über die digitalen Kommunikationswege der Kanzlei wie E-Mail erfolgen, wobei das Team nach Erhalt Ihrer Dokumente die rechtliche Prüfung übernimmt und Ihnen den weiteren Aufwand abnimmt. Während dieses Prozesses wird zudem für vollständige Kostentransparenz gesorgt, damit Sie genau wissen, welche Gebühren im Falle einer Mandatierung entstehen könnten. Ein wichtiger Hinweis aus der Kanzleipraxis ist zudem, dass bei einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung gegen einen Verletzer in der Regel ein gesetzlicher Anspruch auf Kostenerstattung besteht, sodass die Gegenseite Ihre Anwaltskosten tragen muss.
Kostenlose Ersteinschätzung:
Hohe Erfolgsaussichten
Wenn Sie einen Rechtsanwalt zu diesem Thema suchen, sollten Sie uns kontaktieren. Durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung können wir Sie optimal beraten. Ganz gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie effektiv!
Kostentransparenz
Bei uns erleben Sie keine Überraschungen! Wir sagen Ihnen im Vorfeld, was unsere anwaltlichen Leistungen kosten.
Hervorragend bewertet
Wir legen Wert darauf, dass Sie mit unserer anwaltlichen Leistung zufrieden sind.
Vorsprung durch Legal Tech
Wir gehen mit der Zeit! Durch den Einsatz modernster Technologie können wir Ihr Mandat besonders effizient bearbeiten.
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Haben Sie ein juristisches Problem? Gern steht unser Anwalt für Persönlichkeitsrecht Felix Müller persönlich zur Seite.
Kostenerstattung und Haftung
Ein wichtiger Punkt für Sie als Mandant: Gehen wir gegen den eigentlichen Rechtsverletzer vor, haben Sie einen Anspruch darauf, dass dieser die Rechtsanwaltsgebühren erstattet. Gegenüber der Plattform besteht dieser Anspruch erst dann, wenn sie nach der ersten Benachrichtigung nicht reagiert.
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