Digitaler Reputationsschutz: Ihr Recht im Internet

Schutz der Unternehmensreputation

Das Internet vergisst nicht – es sei denn, man handelt konsequent.

Rufschädigung im Internet durch Schmähkritik, unwahre Tatsachenbehauptungen oder gezielte Kampagnen bedroht nicht nur das private Ansehen, sondern auch die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und Freiberuflern.

Als Anwalt für Reputationsschutz ist unsere Kanzlei auf die Wahrung Ihrer digitalen Reputation spezialisiert. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Löschung und Unterlassung mit juristischer Präzision gegenüber Tätern und Plattformbetreibern durch – insbesondere bei rechtswidrigen Inhalten, Bewertungen und Online-Diffamierungen.

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Was ist digitaler Reputationsschutz?

Digitaler Reputationsschutz umfasst alle rechtlichen Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung Ihrer Online-Reputation. Dazu gehört insbesondere die Entfernung rufschädigender Inhalte, die Abwehr unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie das Vorgehen gegen negative Bewertungen und Online-Diffamierungen.

Im Rahmen eines professionellen Online-Reputationsmanagements prüfen wir, ob Ansprüche auf Löschung, Unterlassung oder Schadensersatz bestehen – und setzen diese konsequent gegenüber Verursachern, Plattformen und Suchmaschinen wie Google durch.

Unser Ziel: Ihre digitale Identität nachhaltig sichern und weitere Rufschädigung im Internet effektiv verhindern.

Unsere Schwerpunkte im Online-Reputationsmanagement

Um einen effektiven Schutz zu gewährleisten, differenzieren wir nach der Art des Angriffs und der Zielrichtung der Rufschädigung:

3.1 Rufschädigung im Internet: Abwehr unwahrer Behauptungen

Im Zentrum steht hier die juristische Prüfung von Äußerungen. Wir unterscheiden scharf zwischen zulässiger Meinung und rechtswidrigen Tatsachenbehauptungen. Unser Ziel ist die rückstandslose Bereinigung Ihrer digitalen Identität durch die Inanspruchnahme der Verantwortlichen und der Host-Provider.

  • Abmahnung und Unterlassung gegenüber dem Urheber.
  • Durchsetzung von Löschungsansprüchen bei Google, Foren und Blogs.
  • Wiederherstellung der persönlichen Ehre nach Diffamierungen.

Ihr Experte:

Rechtsanwalt Felix Müller
Rechtsanwalt Felix Müller in Frankfurt am Main

Sprechen Sie uns an:

müller@kanzlei-neue-kraeme.de

Tätigkeitsfelder:

  • Presse- und Äußerungsrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

Das sagen unsere Mandanten:

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Neue Kräme

3.2 Schutz der Unternehmensreputation: Abwehr geschäftsschädigender Äußerungen

Unternehmen benötigen einen spezifischen Rechtsschutz gegen Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Wir schützen Ihre Firmenmarke vor kreditschädigenden Berichten und unlauterem Wettbewerb.

  • Vorgehen gegen Fake-Bewertungen auf Google, Kununu und anderen Portalen.
  • Abwehr von Kreditschädigung nach § 824 BGB.
  • Strategisches Krisenmanagement bei drohender negativer Berichterstattung.

3.3 Online-Diffamierung: Rechtsschutz bei Beleidigungen auf Social Media

Gezielte Herabwürdigungen und „Shitstorms“ auf Plattformen wie Instagram, Facebook oder X erfordern schnelles Handeln – insbesondere bei Online-Diffamierung und Rufschädigung im Internet. Wir nutzen das Instrumentarium des Eilrechtsschutzes, um ehrverletzende Kampagnen effektiv zu stoppen und Ihre Online-Reputation zu schützen.

  • Intervention bei Hate Speech und systematischer Schmähkritik.
  • Haftung der Plattformen im Rahmen des Notice-and-Takedown-Verfahrens konsequent durchsetzen.
  • Einstweiliger Rechtsschutz zur sofortigen Unterbindung von Rechtsverletzungen und ehrverletzenden Inhalten.

Warum unsere Kanzlei für Ihren digitalen Schutz?

Digitaler Reputationsschutz ist kein technisches, sondern ein juristisches Problem. Als Anwalt für Reputationsschutz setzen wir nicht auf automatisierte Lösch-Tools, sondern auf individuelle Schriftsätze und die konsequente Nutzung prozessualer Mittel. Rechtsanwalt Felix Müller führt die Verhandlungen mit den Rechtsabteilungen großer Tech-Konzerne und Verlage persönlich – um Ihre Rechte bei Rufschädigung im Internet auch gegen Widerstände konsequent durchzusetzen.

Experten-Rat: Agieren Sie schnell. Je länger eine Rufschädigung unkommentiert im Netz steht, desto größer der Viralitätseffekt. Eine frühzeitige Abmahnung setzt das notwendige Stoppsignal.

Bei Rufschädigung im Internet sollten Sie schnell handeln. Ein Anwalt kann prüfen, ob es sich um eine unzulässige Tatsachenbehauptung oder Diffamierung handelt und die Löschung der Inhalte sowie Unterlassungsansprüche durchsetzen.

Ja, Sie können negative Bewertungen löschen lassen, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen. Dazu zählen insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder Fake-Bewertungen auf Plattformen wie Google oder Kununu.

Um Google Bewertungen löschen zu lassen, prüfen wir zunächst die Rechtswidrigkeit der Bewertung. Anschließend setzen wir Ihre Ansprüche im Rahmen eines Notice-and-Takedown-Verfahrens gegenüber Google durch.

Eine Bewertung ist rechtswidrig, wenn sie unwahre Tatsachen enthält, beleidigend ist oder ausschließlich der Herabwürdigung dient. In solchen Fällen besteht ein Anspruch auf Löschung und Unterlassung.

Ein Anwalt bei Rufschädigung erhöht die Erfolgschancen erheblich. Wir sorgen für eine schnelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Verursachern und Plattformen.

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. In dringenden Fällen kann durch einstweiligen Rechtsschutz eine schnelle Entfernung rufschädigender Inhalte erreicht werden.

Online Reputationsmanagement umfasst alle Maßnahmen zur Überwachung, Verteidigung und Wiederherstellung Ihrer digitalen Reputation – insbesondere die Entfernung von negativen Inhalten und Bewertungen.