Online-Diffamierung: Rechtsschutz bei Beleidigungen auf Social Media
Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum, auch wenn die gefühlte Distanz des Bildschirms viele Nutzer zu massiven Grenzüberschreitungen verleitet. Online-Diffamierung in Form von Beleidigungen, Verleumdungen oder systematischer Herabwürdigung auf Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder X kann für Betroffene schwerwiegende soziale und berufliche Folgen haben.
Wir unterstützen Sie dabei, die Grenzen der Meinungsfreiheit gegen rechtswidrige Angriffe zu verteidigen und Ihre Ehre im digitalen Raum wiederherzustellen.
Jetzt anfragen:
Wann ist eine Ehrverletzung rechtlich angreifbar?
Nicht jede polemische Äußerung ist rechtlich angreifbar. Unsere Kanzlei prüft die Vorfälle präzise nach den Kriterien der aktuellen Rechtsprechung:
- Beleidigung und Schmähkritik: Wir differenzieren zwischen einer (harten) Meinungsäußerung und der unzulässigen Schmähung. Steht nicht mehr die Sache, sondern die bloße Diffamierung Ihrer Person im Vordergrund, setzen wir Löschungs- und Unterlassungsansprüche durch.
- Üble Nachrede und Verleumdung: Wenn unwahre Tatsachen über Sie behauptet oder verbreitet werden (§§ 186, 187 StGB), die geeignet sind, Sie verächtlich zu machen oder Ihren Kredit zu gefährden, leiten wir umgehend zivilrechtliche Schritte ein.
- Hate Speech und digitale Hetze: Bei koordinierten Angriffen oder Hassrede (Hate Speech) nutzen wir die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Löschungen gegenüber den Plattformbetreibern.
Unsere Strategie gegen digitale Diffamierung
Wir setzen auf eine Kombination aus zivilrechtlicher Schlagkraft und prozessualer Erfahrung, um die Verbreitung ehrverletzender Inhalte zu stoppen:
- Abmahnung und Unterlassung gegenüber dem Urheber: Sofern der Verfasser der Diffamierung identifizierbar ist, fordern wir diesen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Damit wird der Täter rechtlich verpflichtet, die Äußerung künftig zu unterlassen – bei jeder schuldhaften Zuwiderhandlung drohen empfindliche Vertragsstrafen.
- Inanspruchnahme der Plattformen (Providerhaftung): Ist der Täter nicht greifbar oder reagiert dieser nicht auf die Abmahnung, nehmen wir die sozialen Netzwerke in die Pflicht. Wir führen die Korrespondenz mit den Rechtsabteilungen von Meta, X, TikTok & Co. Im Rahmen der Störerhaftung sind diese verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte nach Erhalt einer substanziierten Rüge (Notice-and-Takedown) unverzüglich zu entfernen.
- Einstweiliger Rechtsschutz: Bei viralen Diffamierungen oder eskalierenden „Shitstorms“ zählt jede Stunde. Wir erwirken gerichtliche Verbote im Eilverfahren, um die weitere Verbreitung der Inhalte sofort zu unterbinden, noch bevor ein langwieriges Hauptsacheverfahren eingeleitet werden muss.
Ihr Experte:
Sprechen Sie uns an:
müller@kanzlei-neue-kraeme.de
Tätigkeitsfelder:
- Presse- und Äußerungsrecht
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Wettbewerbsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
Das sagen unsere Mandanten:
Juristische Präzision statt automatisierter Beschwerden
Im Gegensatz zu automatisierten Melde-Tools bietet unsere Kanzlei eine individuelle juristische Begründung Ihrer Ansprüche. Rechtsanwalt Felix Müller bewertet die Erfolgsaussichten und wählt den effektivsten Weg, um die Löschung diffamierender Inhalte zu erzwingen. Wir wissen, wie wir den notwendigen Druck auf die Betreiber sozialer Netzwerke aufbauen, um auch in komplexen Fällen Ihr Persönlichkeitsrecht zu wahren.
Beweissicherung als Grundlage
Für eine erfolgreiche Intervention ist eine lückenlose Dokumentation der Vorfälle entscheidend. Sichern Sie Screenshots der diffamierenden Beiträge inklusive Profilnamen, Zeitstempel und URLs. Diese Daten bilden das Fundament für unsere juristische Prüfung und die Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.
