Rechtsanwalt für Krankentagegeldversicherung - Fachanwalt für Versicherungsrecht - bundesweit tätig

Rechtsanwalt für Krankentagegeldversicherung - bundesweit tätig

Sie suchen einen Anwalt für Krankentagegeld? Wir vertreten Sie bei allen Fragen und Problemen mit Ihrer Krankentagegeldversicherung. Bei Problemen sollte unmittelbar ein spezialisierter Rechtsanwalt für Krankentagegeldversicherung bzw. ein Fachanwalt für Versicherungsrecht eingebunden werden. Bei Konflikten mit Ihrer Krankentagegeldversicherung können wir Ihnen schnell und effektiv helfen. Wir sind insbesondere auf folgende Themen spezialisiert:  

  • Leistungsablehnung
  • Jegliche Art von Auseinandersetzung mit Ihrer Versicherung
  • Leistungsantrag / Antragsverfahren
  • Rückforderung bei Eintritt von Berufsunfähigkeit
  • Verzögerungen bei der Bewilligung von Versicherungsleistungen
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
  • Rücktritt vom Versicherungsvertrag
  • Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
  • alle sonstigen Probleme und Fragen rund um das Thema Krankentagegeldversicherung.

Kostenlose Ersteinschätzung im Versicherungsrecht:

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Rechtsanwalt Krankentagegeldversicherung-Mitglied im Anwaltsverein Max Simon

Ihr Experte / Anwalt zum Thema Krankentagegeld:

Rechtsanwalt Krankentagegeldversicherung Fachanwalt für Versicherungsrecht Frankfurt am Main und bundesweit
Rechtsanwalt Krankentagegeldversicherung und Fachanwalt für Versicherungsrecht Max Simon

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Hohe Erfolgsaussichten

Wenn Sie einen Anwalt zum Thema Krankentagegeld suchen, sollten Sie uns kontaktieren. Durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung können wir Sie zu allen Themen rund um Ihre Krankentagegeldversicherung optimal beraten. Ganz gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie effektiv!

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Bei uns erleben Sie keine Überraschungen! Wir sagen Ihnen im Vorfeld, was unsere anwaltlichen Leistungen kosten. 

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Krankentagegeldversicherung von A bis Z

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Überblick zum Thema Krankentagegeldversicherung geben und erläutern, bei welchen Problemen ein Rechtsanwalt für Krankentagegeldversicherung bzw. ein Fachanwalt für Versicherungsrecht hier helfen kann.

Die Krankentagegeldversicherung ersetzt nach dem Wortlaut des § 192 Abs. 5 VVG den Verdienstausfall, der in der Folge von Krankheit oder Unfall durch Arbeitsunfähigkeit entsteht. Ähnlich lauten die Formulierungen in den Versicherungsbedingungen, wonach der Versicherer Versicherungsschutz bietet gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Bei Problemen sollte unmittelbar ein Rechtsanwalt für Krankentagegeldversicherung beziehungsweise ein Fachanwalt für Versicherungsrecht eingebunden werden. 

Die Krankentagegeldversicherung ist demnach eine Verdienstausfallversicherung. Die durch den Ausfall der Arbeitskraft entstehenden Vermögensnachteile sollen ausgeglichen werden. Die Krankentagegeldversicherung wird für Selbstständige wie auch für Arbeitnehmer angeboten, allerdings für Letztere in der Regel mit Karenzzeiten die der gesetzlichen oder tariflichen Lohn- und Gehaltsfortzahlung des Arbeitgebers entsprechen.

Gerade bei der Krankentagegeldversicherung spielen Obliegenheiten eine große Rolle. Unter Obliegenheiten versteht man Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, um die begehrte Versicherungsleistung zu erhalten. Die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten kann demgegenüber dazu führen, dass die Leistung entweder gekürzt wird oder die Leistungspflicht sogar komplett entfällt.

Bei Problemen in der Krankentagegeldversicherung sollte daher unmittelbar einen Rechtsanwalt involviert werden, der auf Krankentagegeldversicherung bzw. das Versicherungsrecht spezialisiert ist.

Der Versicherungsfall beginnt mit der ersten medizinisch notwendigen Heilbehandlung, die sich auf die Krankheit oder Unfallfolgen bezieht, wegen der die Versicherungsleistung begehrt werden. Hierzu gehören bereits die ersten auf die Erkennung der Krankheit abzielenden Untersuchungen. Weiter muss zur Heilbehandlung die Arbeitsunfähigkeit treten, die gemäß der üblichen Billigung vorliegt, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht. 

Mit der beruflichen Tätigkeit ist die vor Eintritt des Versicherungsfalls konkret ausgeübte Tätigkeit gemeint. Weiterhin ist erforderlich, dass eine 100-prozentige – also vollständige – Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Nicht ausreichend ist demnach eine teilweise Arbeitsunfähigkeit, so dass die Tätigkeit, wenn auch eingeschränkt, noch ausgeübt werden kann. Letztlich ist  erforderlich, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.

Sollten hier Unklarheiten bestehen oder die Krankentagegeldversicherung die Leistungen mit der Begründung ablehnen, es bestehe keine Arbeitsunfähigkeit, sollten Sie sich unmittelbar an einen Anwalt für Krankentagegeld bzw. einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. 

Sehr praxisrelevant ist die Abgrenzung zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Diese beiden Begriffe schließen sich gegenseitig aus. Während die Arbeitsunfähigkeit von vorübergehender Natur ist, liegt bei der Berufsunfähigkeit in der Regel eine dauernde Beschränkung vor. Die üblichen Bedingungen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen eine voraussichtliche Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten vor. 

Dies ist insbesondere deshalb relevant, weil eine eintretende Berufsunfähigkeit die Leistungspflicht in der Krankentagegeldversicherung entfallen lässt. Dies kann auch rückwirkend der Fall sein, so dass bei Feststellung der Berufsunfähigkeit teilweise sogar gezahlte Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung vom Versicherungsnehmer zurückgezahlt werden müssen. Es kommt nicht selten vor, dass eine zunächst vorübergehende Arbeitsunfähigkeit in eine Berufsunfähigkeit mündet. 

Sollte es diesbezüglich zu Rückfragen Ihrer Krankentagegeldversicherung kommen, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Krankentagegeldversicherung bzw. einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren. 

Am häufigsten streiten Krankentagegeldversicherung Versicherungsnehmer über die Frage, ob die Voraussetzungen für die Leistungspflicht vorliegen, sprich ob der Versicherungsnehmer arbeitsunfähig ist. Es kommt daneben häufig zu dem Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe vorvertragliche oder vertragliche Anzeigeobliegenheiten oder Mitwirkungsobliegenheiten verletzt, woraufhin der Versicherer die Leistungen kürzt oder überhaupt keine Leistungen erbringt. Oft verlangen Versicherer auch bereits erfolgte Zahlungen mit der Begründung zurück, der Versicherungsnehmer sei berufsunfähig geworden. 

  • Prüfung ob ein Leistungsanspruch besteht
  • Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber Ihrer Krankentagegeldversicherung
  • Sofern außergerichtlich keine Lösung zu erzielen ist: Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche im Wege eines Klageverfahrens.

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