Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt am Main – bundesweit

Anwalt Versicherungsrecht in Frankfurt am Main – bundesweit tätig

Versicherungsrecht ist komplex, besonders im Bereich der Personenversicherungen. Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten konsequent bei Leistungsprüfungen, Ablehnungen oder Kürzungen – in Frankfurt am Main, im gesamten Rhein‑Main‑Gebiet und bundesweit.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Versicherungsrecht hat folgende Schwerpunkte:

 Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)private Krankenversicherung (PKV)Krankentagegeld und private Unfallversicherung.

Natürlich beraten und vertreten wir Mandanten aber auch zu allen anderen Personenversicherungen und Sachversicherungen. Schildern Sie uns kostenlos & unverbindlich Ihr Anliegen!

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Neue Kräme

Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt am Main – bundesweit

Rechtsanwalt private Krankenversicherung in Frankfurt am Main & bundesweit
Fachanwalt für Versicherungsrecht Max Simon

Herr Simon ist Rechtsanwalt und Fachanwalt im Versicherungsrecht. Er und sein Team aus hochklassigen Juristen berät und vertritt Mandanten gegenüber allen Versicherern. Herr Simon ist dabei nur auf Seiten von Versicherungsnehmern tätig. Versicherungen vertritt Rechtsanwalt Simon nicht. 

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unserer Kanzlei auf und schildern Sie Ihr Anliegen! Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!

Anwalt Versicherungsrecht Frankfurt am Main | bundesweit - Unsere Spezialisierung im Personenversicherungsrecht

Unsere Spezialisierung liegt auf dem Personenversicherungsrecht, insbesondere auf Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)privater Krankenversicherung (PKV)Krankentagegeld sowie der privaten Unfallversicherung. Von unserem Standort in Frankfurt am Main koordinieren wir Mandate effizient – sowohl für Mandantinnen und Mandanten vor Ort als auch deutschlandweit auf digitalem Weg.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Wenn Leistungen abgelehnt oder gekürzt werden, wenn Verweisungen diskutiert werden oder Nachprüfungsverfahren anstehen, strukturieren wir die medizinischen und berufskundlichen Nachweise, adressieren Ablehnungsgründe punktgenau und sichern Fristen. Wir reagieren professionell auf Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen und vertreten durchgängig vom Leistungsantrag bis zur gerichtlichen Geltendmachung. 

Krankentagegeldversicherung (KT)

Streit entsteht häufig beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, bei Leistungslücken oder nach Änderungen im Beschäftigungsverhältnis. Wir schließen Nachweislücken, achten auf Obliegenheiten und setzen unberechtigt unterbrochene Leistungen wieder auf

Private Krankenversicherung (PKV)

Auseinandersetzungen drehen sich oft um die „medizinische Notwendigkeit“, um Hilfsmittel oder Beitragsanpassungen. Wir prüfen Ablehnungen, fordern ergänzende Stellungnahmen ein und setzen medizinische Evidenz gegenüber der PKV durch. 

Private Unfallversicherung (PU)

Fristen und die ärztliche Feststellung der Invalidität sind kritisch; die richtige Bemessung entscheidet oft über fünfstellige Beträge. Wir überwachen Fristen, bewerten Gutachten und verhandeln sachlich und bestimmt über die Invaliditätsgrade

Alle sonstigen Versicherungen

Wir beraten und vertreten Mandanten natürlich auch zu allen anderen Versicherungen! Sprechen Sie uns einfach an!

So arbeiten wir: klar, effizient, durchsetzungsstark!

  • Ersteinschätzung und Fallaufnahme: Wir sichten Police, Bedingungen und Korrespondenz, definieren Ziele und geben eine zügige Einschätzung zu Chancen, Risiken und nächsten Schritten
  • Beweis- und Fristenmanagement: Wir koordinieren medizinische und berufliche Nachweise, achten auf Obliegenheiten und sichern Fristen, um Leistungsausschlüsse zu vermeiden.
  • Außergerichtliche Durchsetzung: Präzise Argumentation gegenüber dem Versicherer, strukturiertes Vorgehen und – wo sinnvoll – Vergleichsverhandlungen auf Augenhöhe.
  • Klageweise Geltendmachung: Wenn erforderlich, setzen wir Ansprüche gerichtlich durch – zielorientiert und mit transparenter Strategie.

Bundesweite Vertretung – sicher digital und persönlich erreichbar

Als erfahrene Kanzlei für Versicherungsrecht mit Sitz in Frankfurt am Main vertreten wir Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet sowie bundesweit. Ganz gleich, ob Sie aus Frankfurt, einer anderen Region Hessens oder aus einer anderen Stadt in Deutschland kommen – wir setzen uns engagiert für Ihre Ansprüche im Versicherungsrecht ein.

Mandate führen wir effizient digital: sicherer Dokumenten‑Upload, Videoberatung, feste Rückmeldezeiten. Im Rhein‑Main‑Gebiet sind wir kurzfristig persönlich verfügbar; überregional sorgen wir für eine reibungslose Kommunikation und klare Zeitpläne.

  • Dokumente sicher hochladen – schnelle Rückmeldung
  • Beratung telefonisch, per Video oder vor Ort
  • Transparente Kosten und klare Schritte bis zur Durchsetzung

Direkt zum Anwalt für Versicherungsrecht - Hier finden Sie uns:

Sie finden uns zentral in Frankfurt am Main. Gleichzeitig betreuen wir deutschlandweite Mandate schnell und sicher, ganz ohne bürokratische Hürden. Senden Sie uns Ihre Unterlagen per E‑Mail oder nutzen Sie unser sicheres Upload-Formular – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, egal von welchem Ort in Deutschland Sie uns kontaktieren.

Persönliche Beratung in Frankfurt am Main oder bundesweit digital – Sie haben die Wahl!

Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt am Main – bundesweit für Sie da! FAQ's:

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die versprochene Rente verweigert, ist das für Betroffene eine enorme Belastung – gerade, wenn Krankheit oder Unfall bereits das Erwerbsleben eingeschränkt haben. Die Gründe für eine Leistungsablehnung sind vielfältig und oft komplex.

Typische Gründe für eine Ablehnung durch die BU-Versicherung:

  • Der Versicherer zweifelt an der Schwere oder Dauerhaftigkeit Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung („Prognosezeitraum“ ist angeblich nicht erfüllt).
  • Es wird behauptet, Sie könnten theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten („abstrakte oder konkrete Verweisung“).
  • Die eingereichten ärztlichen Unterlagen sind aus Sicht der Versicherung nicht ausreichend oder widersprüchlich.
  • Ihnen wird eine Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten vorgeworfen, etwa unvollständige Angaben zu Vorerkrankungen.
  • Fristen wurden aus Sicht der Versicherung versäumt, z. B. für die Nachreichung von Dokumenten.

Was sollten Sie tun, wenn die BU nicht zahlt?

  1. Ablehnung genau prüfen: Lesen Sie das Ablehnungsschreiben im Detail. Klären Sie, ob medizinische oder berufliche Gründe angeführt werden und welche konkreten Nachweise angeblich fehlen.
  2. Unterlagen und Nachweise bündeln: Sichern Sie alle medizinischen Gutachten, Befundberichte, AU-Bescheinigungen sowie Dokumente zu Ihrer bisherigen Berufs- und Tätigkeitsbeschreibung.
  3. Nachweise lückenlos ergänzen: Lassen Sie ggf. offene Punkte durch Ihre behandelnden Ärztinnen/Ärzte ergänzen oder erklären – besonders im Hinblick auf Dauer, Schwere und Auswirkung der Erkrankung auf Ihre konkrete berufliche Tätigkeit.
  4. Fristen unbedingt einhalten: Reagieren Sie schnell, um keine rechtlichen Nachteile zu riskieren. Übersenden Sie geforderte Unterlagen fristgerecht.
  5. Rechtliche Unterstützung einholen: Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann die Ablehnungsgründe bewerten, Nachweislücken identifizieren und die Sachlage argumentativ und juristisch aufbereiten. Auch die Kommunikation mit dem Versicherer übernehmen wir gern für Sie.

Tipp:

Viele Ablehnungen lassen sich durch eine gezielte Nachbearbeitung und strukturierte Argumentation aufheben. Ein frühzeitiger anwaltlicher Beistand erhöht deutlich die Chancen auf eine zügige Anerkennung der Leistungen – egal ob Sie in Frankfurt am Main oder bundesweit Unterstützung benötigen.

Hinweis:

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten im gesamten Rhein-Main-Gebiet und bundesweit mit dem Ziel, Ihnen Ihre verdiente Absicherung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermöglichen. Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen digital – wir prüfen Ihren Fall kurzfristig und beraten Sie zu Ihren Optionen.

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Wenn Ihre private Krankenversicherung (PKV) nicht zahlt, sind Unsicherheit und finanzielle Belastung oft groß. Die Gründe für eine Leistungsverweigerung sind vielfältig und liegen häufig in Detailfragen der Vertragsbedingungen oder in der Auslegung medizinischer Notwendigkeit.

Typische Gründe für die Leistungsverweigerung durch die PKV:

  • Ablehnung wegen fehlender „medizinischer Notwendigkeit“: Der Versicherer hält bestimmte Behandlungen, Medikamente oder Hilfsmittel nicht für ausreichend begründet.
  • Formale Beanstandungen: Es werden Rechnungen, Verordnungen oder Atteste beanstandet oder es fehlt angeblich die ausreichende medizinische Dokumentation.
  • Kostendämpfungsklauseln und Zuzahlungen: Bestimmte Kosten werden auf den Versicherten abgewälzt oder gar nicht erstattet.
  • Verweis auf Leistungsausschlüsse im Vertrag: Nicht selten werden einzelne Leistungen mit Hinweis auf Allgemeine Versicherungsbedingungen abgelehnt.
  • Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung: Der Versicherer behauptet, Sie hätten bei Vertragsschluss Angaben nicht oder nicht vollständig gemacht.

Was tun, wenn die PKV nicht zahlt?

  1. Ablehnung sorgfältig prüfen: Lesen Sie die Ablehnung des Versicherers genau und prüfen Sie, worauf sie gestützt wird (z. B. fehlende Notwendigkeit, formale Mängel, versicherungsvertragliche Grenzen).
  2. Unterlagen komplettieren: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen beisammen haben: Versicherungsvertrag, Ablehnungsschreiben, sämtliche ärztliche Atteste, Rechnungen und Verordnungen.
  3. Ärztliche Stellungnahmen ergänzen: Oft lässt sich das Argument „medizinische Notwendigkeit“ durch eine präzise ärztliche Begründung ausräumen. Bitten Sie Ihren Arzt um eine gezielte Bestätigung oder Erläuterung.
  4. Fristen wahren: Handeln Sie zügig – viele Versicherer setzen enge Fristen für Nachreichungen oder Widersprüche. Versäumen Sie diese, riskieren Sie den Anspruchsverlust.
  5. Fachanwalt für Versicherungsrecht einschalten: Ziehen Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Versicherungsrecht hinzu. Wir prüfen sowohl die Ablehnung als auch die zugrundeliegenden Vertragsbedingungen und übernehmen die Kommunikation mit der PKV.
 

Gut zu wissen:

Viele Streitigkeiten lassen sich klären, wenn medizinische Unterlagen sauber aufbereitet und rechtlich argumentiert werden. Insbesondere bei unklaren Ablehnungsgründen ist die frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend.

Hinweis:

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten sowohl in Frankfurt am Main als auch bundesweit bei Problemen mit privaten Krankenversicherungen. Übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen bequem digital – wir geben Ihnen kurzfristig eine Ersteinschätzung und zeigen Ihnen Wege auf, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

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Wenn Ihre Krankentagegeldversicherung nicht zahlt, ist das oft ein existenzbedrohender Schock: Gerade im Krankheitsfall sind viele auf die Leistungen dringend angewiesen. Es gibt verschiedene Gründe, warum der Versicherer die Zahlung einstellt oder ablehnt:

  • Lückenhafte oder unklare ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Probleme bei der Dokumentation des Krankheitsverlaufs oder Nachweise zur Arbeitsunfähigkeit
  • Vom Versicherer behauptete Verletzungen von sogenannten Obliegenheiten (z. B. Melde- oder Mitwirkungspflichten)
  • Streit um die Frage, ob tatsächlich durchgehend Arbeitsunfähigkeit bestand
  • Änderungen des Gesundheitszustands, Wechsel von Beschäftigungsart oder Status (z.B. Selbständigkeit zu Angestellten)
  • Verdacht auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen

Was Sie jetzt tun sollten:

  1. Unterlagen zusammentragen: Sammeln Sie alle relevanten Dokumente – Versicherungspolice, Bedingungen, Korrespondenz mit der Versicherung und insbesondere alle ärztlichen Atteste seit Beginn Ihrer Erkrankung.
  2. Ablehnung genau prüfen: Schauen Sie sich die Begründung der Versicherung genau an. Häufig werden formale Probleme (z. B. fehlende oder verspätete Krankschreibungen) oder angebliche Obliegenheitsverletzungen als Vorwand genutzt.
  3. Nachweislücken schließen: Fehlen Ihnen ärztliche Atteste oder gibt es Brüche in der Krankschreibung? Lassen Sie diese möglichst zeitnah nachdokumentieren und vom behandelnden Arzt bestätigen, dass durchgehend Arbeitsunfähigkeit vorlag.
  4. Fristen beachten: Viele Versicherer setzen knappe Fristen für Nachweise oder Stellungnahmen. Reagieren Sie unbedingt rechtzeitig, um keinen Anspruchsverlust zu riskieren.
  5. Rechtzeitig rechtlichen Rat einholen: Wenden Sie sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht – idealerweise mit Spezialisierung auf Krankentagegeld. Wir prüfen, ob die Ablehnung zu Recht erfolgte, strukturieren alle Nachweise und übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer.
 

Hinweis:

Viele Zahlungsverweigerungen lassen sich lösen, wenn Beweise sauber aufbereitet und Argumentationen präzise geführt werden. Oft erleben wir, dass Versicherer nach anwaltlicher Intervention und klarer Nachweisführung Zahlungen fortsetzen oder nachzahlen.

Mandate übernehmen wir in Frankfurt am Main und bundesweit:

Nehmen Sie hier Kontakt auf – wir prüfen Ihre Unterlagen zeitnah und entwickeln eine individuelle Strategie, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Die Ablehnung einer Leistung aus der privaten Unfallversicherung ist für Betroffene doppelt bitter: Nach einem Unfall kommt zur gesundheitlichen Belastung oft auch finanzielle Unsicherheit hinzu. Die Gründe für eine Leistungsverweigerung sind vielfältig – entscheidend ist oft, wie schnell und gezielt Sie jetzt handeln.

Typische Gründe, warum die Unfallversicherung nicht zahlt:

  • Fristversäumnis: Die Invalidität wurde nicht innerhalb der im Vertrag genannten Fristen ärztlich festgestellt oder gemeldet.
  • Unzureichende ärztliche Nachweise: Die Versicherung hält die ärztliche Feststellung der Invalidität oder deren Ausmaß für nicht ausreichend belegt.
  • Auffassung zu geringer Invaliditätsgrad: Die Versicherung meint, der Invaliditätsgrad sei zu niedrig, um Leistungen auszulösen.
  • Bestreiten eines kausalen Zusammenhangs: Es wird behauptet, Beschwerden hätten bereits vor dem Unfall bestanden oder der Unfall sei nicht ursächlich für die geltend gemachte Invalidität.
  • Verletzung von Obliegenheiten: Es fehlen wichtige Angaben, Nachweise oder es wurden andere Formalitäten nicht eingehalten.

Was sollten Sie tun, wenn Ihre Unfallversicherung nicht zahlt?

  1. Ablehnungsschreiben genau lesen: Prüfen Sie die Begründung der Versicherung – wird der Invaliditätsgrad infrage gestellt, fehlen Nachweise oder werden Fristen genannt?
  2. Unterlagen sichern und prüfen: Beschaffen Sie alle relevanten Unterlagen: Unfallbericht, ärztliche Feststellungen, Gutachten, Schriftverkehr.
  3. Ärztliche Nachweise ggf. ergänzen: Lassen Sie Ihre Invalidität und deren Folgen ärztlich detailliert und möglichst zeitnah bestätigen – idealerweise noch vor Ablauf wichtiger Fristen.
  4. Fristen dringend beachten: In der privaten Unfallversicherung sind Fristen (meist 12 oder 15 Monate für die ärztliche Feststellung der Invalidität) existenziell. Halten Sie diese unbedingt ein.
  5. Fachanwalt einschalten: Ein Anwalt für Versicherungsrecht prüft, ob die Ablehnungsgründe berechtigt sind, bewertet Gutachten kritisch und setzt sich mit der Versicherung auseinander – sowohl bei Leistungsfragen als auch bei der richtigen Invaliditätsbemessung.

Tipp:

Viele Ablehnungen der privaten Unfallversicherung lassen sich durch fristgerechte und gut dokumentierte Nachweise sowie durch gezielte Argumentation im Sinne des Mandanten klären. Ein spezialisierter Anwalt hilft, typische Fehler zu vermeiden und sorgt dafür, dass keine wichtigen Fristen oder Nachweise übersehen werden.

Wir sind für Sie da – in Frankfurt am Main und bundesweit:

Senden Sie uns Ihren Fall digital oder nehmen Sie telefonisch Kontakt auf. Wir prüfen rasch und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung dazu, wie Sie Ihre Ansprüche sichern und durchsetzen können.

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Aufgrund seiner langjährigen und vielfältigen Tätigkeit im Versicherungsrecht ist Herr Rechtsanwalt Simon Experte bezüglich aller Fragen zum Versicherungsrecht. Aufgrund seiner praktischen und theoretischen Kenntnisse wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer der Titel Fachanwalt im Versicherungsrecht verliehen. Rechtsanwalt Simon kennt nicht nur die Besonderheiten einzelner Versicherungsbereiche, sondern auch die Besonderheiten einzelner Versicherungsunternehmen genau. Darüber hinaus ist der natürlich mit den typischerweise auftretenden Problemen und den bestehenden Situationen der Mandanten bestens vertraut. 

Oftmals haben die Mandanten, gerade im Bereich der Personenversicherungen wie etwa Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeldversicherung, Private Krankenversicherung oder auch der privaten Unfallversicherung aufgrund von Krankheit oder auch Existenzängsten genug zu kämpfen und keinerlei Kapazitäten für die umfangreiche Kommunikation und Korrespondenz mit Ihrem Versicherer bzw. die generell mit der Regulierung eines Versicherungsfalles verbundene Bürokratie. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie professionell bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung.

Wir werden natürlich vorab prüfen ob ein Vorgehen gegen die Versicherung Aussicht auf Erfolg verspricht. Hierzu werden wir die verfügbaren Vertragsunterlagen, wie etwa den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen sowie die maßgebliche Korrespondenz eingehend prüfen und mit Ihnen gemeinsam die Erfolgsaussichten des weiteren Vorgehens besprechen. Hierzu können wir in vielen Fällen eine kostenlose erste Einschätzung anbieten. Ob dies auch in Ihrem Fall möglich ist hängt davon ab, wie umfangreich und komplex die Dokumente sind, die wir sichten müssen. 

Wir werden dies in einem unverbindlichen Telefonat bzw. Vorgespräch mit Ihnen besprechen. Es entstehen in jedem Fall keine Kosten, ohne dass wir dies mit Ihnen vorab besprochen haben. Wenn in Ihrem Fall keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen, teilen wir Ihnen dies natürlich ebenfalls mit. Es macht keinen Sinn Geld für einen sinnlosen Rechtsstreit auszugeben. Wir machen allerdings sehr oft die Erfahrung, dass sich kämpfen lohnt. In vielen Fällen, in denen die Versicherung zunächst die Leistung ablehnt, können wir am Ende eine vollständige oder zumindest teilweise Zahlung erreichen. 

Viele Mandanten haben zunächst das Gefühl, dass sie einem übermächtigen Gegner gegenüberstehen, gegen den sie alleine nichts ausrichten können. Die Analogie von David gegen Goliath ist daher gar nicht so weit hergeholt. Tatsächlich ist es in jedem Fall so, dass die Versicherungsnehmer in Zugzwang sind, wenn die Versicherung die Leistung verweigert. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer aktiv werden und für die Durchsetzung seiner Ansprüche kämpfen. Hier kommen wir ins Spiel und sorgen sozusagen für eine Waffengleichheit. Durch unsere langjährige Expertise im Versicherungsrecht kennen wir die Tricks und Kniffe der Versicherungen und können hierauf angemessen reagieren. Wir kennen dabei die relevante Rechtsprechung und die taktischen Erwägungen.

Ein spezialisierter Anwalt ist immer dann sinnvoll, wenn Ihre Versicherung eine Leistung abgelehnt, gekürzt oder verzögert hat – ganz gleich, ob BU, PKV, Krankentagegeld, Unfall oder Lebensversicherung betroffen sind. Auch bei unklaren Formulierungen in Vertragsbedingungen, Vorwürfen der Anzeigepflichtverletzung oder bei komplexen Beweisfragen empfiehlt sich möglichst früh der professionelle Rat eines Fachanwalts. Das gilt für Mandanten aus Frankfurt am Main, der Rhein-Main-Region und bundesweit.

Die Kosten der Erstberatung sind in der Regel gesetzlich geregelt und werden immer transparent vorab mit Ihnen besprochen. In vielen Fällen bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung an, insbesondere wenn wir Ihren Fall als aussichtsreich bewerten können. Sie gehen kein Kostenrisiko ohne vorherige Abstimmung ein – das gilt für persönliche Beratungen in Frankfurt am Main ebenso wie für bundesweite Mandate.

Wir bieten sowohl persönliche Beratung in Frankfurt am Main an als auch digitale Fallaufnahme und Betreuung für Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Ihre Unterlagen können Sie einfach und sicher online übermitteln. Die Kommunikation erfolgt telefonisch, per Video-Call oder E-Mail – rasch, effizient und stets mit festen Rückmeldezeiten. So profitieren Sie überall von unserer Spezialisierung im Versicherungsrecht.

Ja, Sie haben beide Optionen: Kommen Sie gern persönlich in unsere Kanzlei in Frankfurt am Main oder reichen Sie Ihre Dokumente digital ein – ganz egal, von welchem Ort in Deutschland aus. Unser sicherer Upload-Service ermöglicht eine schnelle, datenschutzkonforme Übermittlung Ihrer Unterlagen.

Wir prüfen für Sie zunächst, ob ein außergerichtliches Vorgehen im Versicherungsrecht Aussicht auf Erfolg verspricht. Oftmals lassen sich Ansprüche durch gezielte Argumentation und Nachweisführung bereits außergerichtlich durchsetzen. Sollte dies nicht möglich sein oder die Versicherung nicht einlenken, vertreten wir Ihre Interessen konsequent gerichtlich – sowohl in Frankfurt am Main als auch bundesweit.

In vielen Fällen deckt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für anwaltliche Beratung und gerichtliche Auseinandersetzungen im Versicherungsrecht ab. Wir holen für Sie auf Wunsch eine Kostendeckungszusage ein und beraten Sie zur optimalen Vorgehensweise. Sprechen Sie uns einfach an – wir unterstützen Sie hierbei unabhängig davon, wo Sie versichert sind oder leben.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns oder nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung – online, telefonisch oder vor Ort in Frankfurt am Main, bundesweit digital erreichbar.

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