Berufsunfähigkeit bei CFS & Chronic Fatigue Syndrome: Kämpfen Sie nicht allein gegen die Versicherung

Anwalt für Versicherungsrecht berät Mandanten zur Klage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Chronic Fatigue.

Extreme Erschöpfung ist kein Zustand, den man „einfach wegatmet“. Wenn das Chronic Fatigue Syndrome (CFS/ME) eine Rückkehr in den Beruf unmöglich macht, verweigern Versicherer dennoch oft die Leistung. Wir sichern Ihre finanzielle Existenz.

Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung bei CFS oft blockt

Das Chronic Fatigue Syndrome (oft auch als Myalgische Enzephalomyelitis bezeichnet) ist eine komplexe, neuroimmunologische Erkrankung. Für Betroffene ist der Alltag ein Kraftakt; für Versicherungen ist CFS oft ein „unsichtbares“ Problem.

Die Ablehnungsgründe der Versicherer sind meist dieselben:

  • Mangelnde Objektivierbarkeit: „Es fehlen klinische Nachweise für Ihre Erschöpfung.“
  • Verweis auf die Psyche: „Ihre Beschwerden sind rein psychosomatisch bedingt.“
  • Fehlende 50-%-Hürde: „Wir sehen nicht, dass Ihre Arbeitsfähigkeit um mindestens 50 % eingeschränkt ist.“

Das Problem: CFS-Patienten leiden oft unter der sogenannten Post-Exertional Malaise (PEM) – einer massiven Verschlechterung des Zustands nach geringster Belastung. Versicherer ignorieren diesen Umstand im Prüfverfahren häufig.

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Das Wichtigste in Kürze: BU-Rente bei CFS

  • 50-%-Hürde: Das Chronic Fatigue Syndrome führt zur Berufsunfähigkeit, wenn Ihre Leistungsfähigkeit im Job dauerhaft um mindestens 50 % sinkt.
  • PEM als Schlüsselfaktor: Entscheidend ist meist die Post-Exertional Malaise – also die Tatsache, dass jede Anstrengung zu einem massiven „Crash“ führt, der ein geregeltes Arbeiten unmöglich macht.
  • Diagnose vs. Auswirkung: Nicht das Vorliegen der Diagnose CFS zählt, sondern der Nachweis, wie genau die Symptome (Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, Schmerzen) Sie in Ihrem konkreten Berufsalltag einschränken.
  • Die „Psychofalle“: Versicherer versuchen oft, CFS als rein psychische Erkrankung umzudeuten. Hier ist eine klare Abgrenzung durch spezialisierte Mediziner und juristische Expertise zwingend erforderlich.
  • Dokumentationspflicht: Erfolg hat nur, wer den Behandlungsverlauf und die Belastungsintoleranz lückenlos belegt (z. B. Bell-Skala, Pacing-Protokolle, fachärztliche Befunde).
  • Anwaltliche Hilfe: Da CFS-Anträge überdurchschnittlich oft abgelehnt werden, ist eine spezialisierte Strategie von Beginn an entscheidend, um den Versicherungsschutz effektiv durchzusetzen.

Unsere Expertise: Ihr Recht auf BU-Rente bei Chronic Fatigue

Als Kanzlei für Versicherungsrecht kennen wir die Taktiken der Konzerne. Wir wissen, dass ein ärztliches Attest allein oft nicht ausreicht. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Berufsunfähigkeit gerichtsfest zu belegen.

Wie wir Ihnen helfen:

  • Strategische Aufarbeitung der Krankenakte: Wir prüfen, ob Ihre Befunde (z. B. Bell-Skala, immunologische Marker, CPET-Tests) die rechtlichen Anforderungen erfüllen.
  • Abwehr von Verweisungsklauseln: Wir verhindern, dass die Versicherung Sie auf Tätigkeiten verweist, die Sie aufgrund Ihrer PEM gar nicht ausüben könnten.
  • Kommunikation auf Augenhöhe: Wir übernehmen den kompletten Schriftverkehr. Sie konzentrieren sich auf Ihre Gesundheit, wir uns auf die Paragrafen.
  • Experten-Tipp: Dokumentieren Sie Ihren Alltag in einem „Crash-Tagebuch“. Für den Leistungsantrag ist es entscheidend, die Belastungsintoleranz (PEM) plastisch darzustellen.

Wann erkennt die Versicherung Berufsunfähigkeit bei CFS / ME an?

Viele Betroffene fragen sich, wann eine Berufsunfähigkeit bei CFS (Chronic Fatigue Syndrome) tatsächlich anerkannt wird. Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose, sondern das konkrete Ausmaß der Einschränkung im zuletzt ausgeübten Beruf.

Eine Diagnose nach ICD-10 G93.3 (Myalgische Enzephalomyelitis) reicht für sich genommen nicht aus. Maßgeblich ist, ob Sie Ihre berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können und diese Einschränkung voraussichtlich über einen längeren Zeitraum (meist mindestens 6 Monate) anhält.

Versicherungen prüfen bei CFS insbesondere:

  • Belastungsintoleranz (PEM): Führt bereits geringe Anstrengung zu einem massiven „Crash“ (Post-Exertional Malaise), der Sie für Tage arbeitsunfähig macht?

  • Kognitive Leistungsfähigkeit (Brain Fog): Können Sie sich noch konzentrieren, Termine einhalten oder komplexe Informationen verarbeiten, ohne sofort mental zu erschöpfen?

  • Physische Ausdauer: Ist es Ihnen möglich, eine 8-Stunden-Schicht sitzend oder stehend durchzuhalten, oder zwingt Sie die Fatigue zu unregelmäßigen, langen Ruhephasen?

  • Konsistenz der Einschränkung: Ist Ihre Leistungsfähigkeit so unvorhersehbar, dass eine verlässliche Arbeitsleistung für einen Arbeitgeber faktisch wertlos ist?

Praxisbeispiel:

Ein Projektleiter, der aufgrund seines CFS unter massivem Brain Fog und extremer körperlicher Schwäche leidet, kann theoretisch noch 2 Stunden am Tag E-Mails lesen. Da er aber nach dieser geringen Belastung einen „Crash“ erleidet und für den Rest des Tages (und oft den Folgetag) völlig bettlägerig ist, kann er seinen Beruf nicht mehr sinnvoll ausüben. Die 50-%-Hürde ist hier weit überschritten, da eine kontinuierliche Berufsausübung nicht mehr möglich ist.

Damit wird deutlich: Entscheidend ist nicht, ob Sie noch „irgendwie“ ein paar Minuten arbeiten können, sondern ob Ihr Restleistungsvermögen im Kontext Ihres Berufs noch eine wirtschaftlich relevante Tätigkeit erlaubt. Auch ein moderat ausgeprägtes CFS kann zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit führen, wenn die notwendigen Erholungszeiten eine normale Arbeitswoche unmöglich machen.

CFS-Diagnose und Berufsunfähigkeit: Reicht der Befund allein aus?

Ob ein Chronic Fatigue Syndrome für eine Berufsunfähigkeit ausreicht, hängt nicht allein von der Diagnose ab, sondern von der konkreten Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit im Einzelfall. Entscheidend ist, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können und dieser Zustand voraussichtlich über einen längeren Zeitraum (in der Regel mindestens sechs Monate) anhält.

Eine Diagnose wie ICD-10 G93.3 ist dabei lediglich die medizinische Grundlage – ausschlaggebend ist, wie stark sich die Erkrankung und insbesondere die Belastungsintoleranz (PEM) tatsächlich auf Ihren Arbeitsalltag auswirkt.

Die wichtigsten Kriterien bei CFS:

  • 50-%-Grenze: Ihr Beruf ist aufgrund der schnellen Erschöpfbarkeit dauerhaft zu mindestens der Hälfte nicht mehr ausübbar.

  • PEM-Faktor: Jede berufliche Anstrengung führt zu einer zeitversetzten, massiven Verschlechterung des Zustands (Crash), was eine verlässliche Arbeitsleistung verhindert.

  • Fachärztliche Nachweise: Eine detaillierte Dokumentation (z. B. Bell-Skala, neuropsychologische Tests, immunologische Befunde) ist unerlässlich, um die organische Ursache gegenüber der Versicherung zu belegen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Auch ein moderat ausgeprägtes CFS kann für eine Berufsunfähigkeit ausreichen, wenn die Erkrankung zu erheblichen kognitiven oder physischen Einschränkungen führt und Ruhephasen notwendig sind, die mit einem normalen Berufsalltag unvereinbar sind.

Die 50-%-Hürde: Wann gilt man bei Chronic Fatigue als berufsunfähig?

Die zentrale Voraussetzung für den Anspruch auf eine BU-Rente ist die sogenannte 50-%-Grenze. Nach den meisten Versicherungsbedingungen gilt als berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit oder gesundheitlichen Einschränkungen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann.

Der konkrete Vergleich: Vorher vs. Nachher

Entscheidend ist dabei der Vergleich: Wie sah Ihr Arbeitsalltag vor der Erkrankung aus – und in welchem Umfang können Sie diese Tätigkeiten heute noch tatsächlich ausführen?

Bei CFS reicht eine einfache Krankschreibung niemals aus. Erforderlich ist eine detaillierte Beschreibung Ihrer beruflichen Tätigkeit, häufig in Form eines strukturierten Stundenplans. Darin wird aufgeführt, welche Aufgaben Sie vor der Erkrankung regelmäßig übernommen haben, etwa:

  • Konzentrierte Bildschirmarbeit

  • Kundenkontakte und Meetings

  • Reisetätigkeiten oder körperliche Belastungen

Warum CFS die Versicherung vor Probleme stellt

Die Versicherung prüft anschließend, in welchem Umfang diese Tätigkeiten noch möglich sind. Das Problem bei CFS: Viele Betroffene können theoretisch noch eine Stunde arbeiten, sind danach aber für den Rest des Tages arbeitsunfähig.

Wenn Sie zentrale Aufgaben Ihres Berufs aufgrund von Brain Fog oder massiver körperlicher Schwäche nur noch bruchstückhaft oder unter dem Risiko eines schweren „Crashes“ erfüllen können, ist die 50-%-Grenze in der Regel erreicht. Wir helfen Ihnen dabei, diesen komplexen Sachverhalt für die Versicherung so aufzubereiten, dass eine Ablehnung rechtlich kaum haltbar ist.

Welche Nachweise verlangt die Versicherung bei CFS / ME?

Bei organischen Erschöpfungserkrankungen wie dem Chronic Fatigue Syndrome stellen Versicherer besonders hohe Anforderungen an die medizinische Dokumentation. Da die Symptome – wie die bleiernde Erschöpfung oder kognitive Aussetzer – von außen oft nicht sichtbar sind, gilt: Allgemeine Atteste reichen nicht aus. Entscheidend ist eine lückenlose und fachmedizinisch fundierte Darstellung der physischen und kognitiven Barrieren in Ihrem Berufsalltag.

Typischerweise werden bei CFS folgende Nachweise verlangt:

  • Fachärztliche Berichte (Neurologie/Immunologie): Detaillierte Diagnosen (idealerweise unter expliziter Nennung von ICD-10 G93.3) durch spezialisierte Fachärzte oder Zentren (z. B. Charité Berlin oder MRI München).

  • Objektivierung der Belastungsintoleranz (PEM): Dokumente, die das Kernsymptom belegen. Hierzu zählen beispielsweise die Bell-Skala, neuropsychologische Gutachten zur Konzentrationsfähigkeit oder – als Goldstandard – die 2-Tage-Spiroergometrie (CPET), die den Leistungsabfall am Folgetag messbar macht.

  • Pacing- und Crash-Protokolle: Eine strukturierte Darstellung Ihres Alltags, aus der hervorgeht, wie kleinste Anstrengungen zu tagelangen Erschöpfungszuständen führen und warum eine regelmäßige Arbeitsleistung unmöglich ist.

  • Behandlungsverlauf und Medikation: Dokumentation bisheriger Therapieversuche (z. B. symptomorientierte Behandlungen) sowie Angaben zur Medikation (z. B. zur Stabilisierung des Immunsystems oder des Schlafs).

Wichtig zu wissen: In vielen Fällen beauftragen Versicherer zusätzlich ein medizinisches Gutachten. Hier liegt die größte Gefahr: Viele Gutachter der Versicherungen sind nicht auf ME/CFS spezialisiert und deuten die Symptome fälschlicherweise als rein psychisch um. Wir bereiten Sie gezielt auf diese Termine vor, um Ihre Rechte zu wahren.

Was tun bei Ablehnung der BU-Rente bei CFS?

Fachanwalt Versicherungsrecht berät zu Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeit

Eine Ablehnung der Berufsunfähigkeitsrente ist für CFS-Betroffene oft ein Schock, bedeutet aber keineswegs, dass kein Anspruch besteht. Gerade bei Erkrankungen wie dem Chronic Fatigue Syndrome, die von Versicherern häufig aufgrund fehlender „sichtbarer“ Befunde abgetan werden, sind viele Entscheidungen juristisch angreifbar. Oft werden die Auswirkungen der Post-Exertional Malaise (PEM) in den Gutachten schlicht ignoriert oder falsch bewertet.

 

Betroffene sollten nach einer Ablehnung strukturiert vorgehen:

  • Prüfung der Ablehnungsbegründung: Warum wurde abgelehnt? Fehlen medizinische Beweise, oder hat der Versicherer die Tätigkeitsprofile falsch interpretiert? Wir analysieren, wo die Argumentationskette der Versicherung bricht.

  • Gutachten kritisch hinterfragen: Hat der Gutachter den Schweregrad des CFS nach internationalen Standards (z. B. Canadian Consensus Criteria) beurteilt oder lediglich eine oberflächliche Begutachtung durchgeführt?

  • Ansprüche sichern (Verjährung beachten): Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§ 195 BGB). Wichtig: Die Frist beginnt meist am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand. Zögern Sie nicht, da die Beweissicherung mit Zeitabstand schwieriger wird.

  • Fachanwaltliche Prüfung: Eine rechtliche Prüfung erhöht die Erfolgschancen massiv. Wir unterstützen Sie dabei, den Widerspruch nicht nur medizinisch, sondern vor allem rechtlich präzise zu begründen.

Viele Ablehnungen sind unbegründet. Oft scheitern Betroffene nicht an der Schwere ihrer Erkrankung, sondern an einer fehlerhaften Dokumentation der tatsächlichen Einschränkungen gegenüber der Versicherung. Wir sorgen dafür, dass Ihr „unsichtbares“ Leiden juristisch sichtbar wird.

Wie prüfen Versicherer Ihren BU-Antrag bei CFS?

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Versicherer lehnen einen Antrag auf Berufsunfähigkeit bei CFS nicht „einfach so“ ab. Sie folgen einem standardisierten, aber für Betroffene oft tückischen Prüfverfahren. Da CFS bei den Versicherungsgesellschaften intern oft noch als „unklares Krankheitsbild“ geführt wird, wird hier besonders akribisch nach Ansatzpunkten für eine Ablehnung gesucht.

Typischer Ablauf der Prüfung:

  • Analyse der medizinischen Unterlagen: Die Versicherung prüft, ob die Diagnose auf einer belastbaren Datenbasis steht. Hier reicht ein einfacher Arztbrief meist nicht aus. Es wird gezielt nach objektiven Parametern gesucht, die bei CFS oft fehlen, wenn der behandelnde Arzt nicht spezialisiert ist.

  • Abgleich mit der Tätigkeitsbeschreibung: Die Versicherung vergleicht Ihr (meist optimistisch formuliertes) Anforderungsprofil mit Ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit. Der Knackpunkt: Kann die Tätigkeit trotz Fatigue noch irgendwie verrichtet werden? Hier wird oft die Belastungsintoleranz (PEM) ignoriert.

  • Einholung eines externen Gutachtens: In vielen Fällen wird ein Gutachter beauftragt. Gefahr: Diese Gutachter sind oft auf Psychiatrie oder Orthopädie spezialisiert, nicht aber auf neuroimmunologische Erkrankungen wie CFS. Hier wird das Krankheitsbild dann oft in Richtung „psychosomatische Erschöpfung“ gedrängt, um eine Leistungspflicht zu minimieren.

  • Prognosebewertung: Die Versicherung prüft, ob die Einschränkung voraussichtlich länger als 6 Monate andauert. Da CFS einen chronischen Charakter hat, ist dies meist unstrittig – die Versicherung fokussiert sich hier jedoch darauf, ob eine „Heilungsaussicht“ besteht, um die BU nur befristet anzuerkennen.

Warum hier die größten Fehler passieren:

Viele Verfahren scheitern nicht an der Schwere der Erkrankung, sondern am „Informationsmanagement“. Unvollständige Angaben oder eine medizinische Darstellung, die die PEM-Problematik nicht in den Vordergrund stellt, geben der Versicherung genau die Argumente, die sie für eine Ablehnung benötigt.

Experten-Hinweis: Unsere Kanzlei unterstützt Sie bereits bei der Vorbereitung Ihres Antrags oder bei der Aufarbeitung Ihrer Krankenakte. Ein durchdachter, medizinisch und rechtlich sauber argumentierter Antrag von Anfang an kann den langwierigen Prozess eines Gutachtertermins oft verkürzen oder sogar verhindern. Tipp: Nutzen Sie unsere Antragsbegleitung!

Medizinische Gutachten bei Berufsunfähigkeit wegen CFS/ME

Bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit wegen des Chronic Fatigue Syndrome spielt das medizinische Gutachten eine zentrale Rolle. Versicherer beauftragen häufig (vermeintlich) unabhängige Sachverständige, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Einschränkung zu bewerten. Gerade bei chronisch-organischen Erkrankungen, die – wie CFS – eine hohe kognitive und physische Komplexität aufweisen, ist diese Einschätzung jedoch besonders anfällig für fatale Fehlinterpretationen.

Die Tücken der Begutachtung bei CFS

In der Praxis kommt es häufig vor, dass CFS-spezifische Einschränkungen nicht vollständig erfasst oder falsch eingeordnet werden. Dies hat meist zwei Ursachen:

  • Fehlende Spezialisierung: Viele Gutachter sind auf Psychiatrie oder Orthopädie spezialisiert. Sie betrachten Erschöpfung als psychisches Symptom und übersehen die neuroimmunologische Grundlage (ICD-10 G93.3).

  • Verkannte Belastungsintoleranz (PEM): Der konkrete Berufsalltag wird in der Begutachtung oft unterschätzt, da der Gutachter lediglich den Ist-Zustand während der Untersuchung bewertet und nicht den systemischen Zusammenbruch (Crash) nach der Belastung berücksichtigt.

  • Unvollständige Datenbasis: Häufig werden für das Gutachten zwar oberflächliche Befunde herangezogen, jedoch werden entscheidende Unterlagen – wie Pacing-Tagebücher, Ergebnisse einer 2-Tage-CPET oder neuropsychologische Tests – ignoriert.

Warum das Gutachten angreifbar ist

Ein fehlerhaftes Gutachten ist oft der Hauptgrund für eine Ablehnung der BU-Rente. Es ist jedoch wichtig zu verstehen: Ein Gutachten ist kein unumstößliches Urteil.

Wir prüfen jedes Gutachten der Versicherung auf:

  1. Methodische Mängel: Wurden international anerkannte Diagnosekriterien (z. B. CCC oder ICC) zugrunde gelegt?

  2. Logikfehler: Steht das Ergebnis im Widerspruch zu den vorliegenden medizinischen Fakten und den gelebten Alltagseinschränkungen?

  3. Vollständigkeit: Wurden alle relevanten Therapieberichte und fachärztlichen Dokumentationen einbezogen?

Fazit: Wenn ein Gutachten die organische Realität Ihres CFS ignoriert, ist es juristisch angreifbar. Wir sorgen dafür, dass eine falsche Begutachtung nicht das Ende Ihres Anspruchs bedeutet, sondern der Ausgangspunkt für eine fundierte rechtliche Korrektur wird.

FAQ: Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeit bei CFS

Ja, CFS ist eine anerkannte organische Erkrankung (ICD-10 Code G93.3). Dennoch versuchen Versicherer oft, das Krankheitsbild in die „psychische Ecke“ zu schieben, um langwierige Therapien oder andere Klauseln zu fordern. Wir sorgen für die korrekte rechtliche Einordnung.

Keine Panik. Eine Ablehnung ist kein Endurteil. Oft sind formale Fehler im Gutachten oder eine unzureichende Darstellung der PEM der Grund. Innerhalb der Widerspruchsfristen können wir das Ruder oft noch rumreißen.

Entscheidend ist, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch zu mindestens 50 % ausüben können. Bei CFS zählt hierbei nicht nur die reine Stundenanzahl, sondern auch die Qualität und die notwendigen Erholungsphasen (Pacing).

Das hängt von Ihrem Vertrag ab (abstrakte vs. konkrete Verweisung). Bei CFS ist eine Verweisung oft schwierig, da die Belastungsintoleranz meist jede Form der regelmäßigen Erwerbstätigkeit ausschließt.

Neben fachärztlichen Berichten (Neurologie/Immunologie) sind neuropsychologische Testungen und Dokumentationen zur Belastungsintoleranz (z. B. 2-Tage-CPET) hochgradig relevant, um die körperliche Erschöpfung objektiv messbar zu machen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die Deckungsanfrage für Sie. Im Falle eines Prozesses trägt bei Erfolg die Gegenseite die Kosten. Wir bieten Ihnen zudem volle Transparenz über alle anfallenden Gebühren.

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Hinweis/Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle und einzelfallbezogene Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen und der konkrete Sachverhalt. Bitte lassen Sie Ihre Unterlagen anwaltlich prüfen.

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Max Simon ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt am Main. Er ist auf das private Versicherungsrecht spezialisiert und vertritt Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegenüber Versicherungen.

Seine Schwerpunkte liegen insbesondere in der privaten Krankenversicherung sowie bei Berufs­unfähigkeits-, Kranken­tagegeld-, Lebens- und Rentenversicherungen. Darüber hinaus ist er im Verkehrs- und Verbraucherrecht tätig. Die Beratung erfolgt auf Deutsch und Englisch.