Presserecht & Reputationsschutz - Anwalt für Ihren guten Ruf

Anwalt Presserecht & Reputationsschutz

Ihr guter Ruf ist Ihr wertvollstes Gut. In einer digitalisierten Welt verbreiten sich Informationen in Sekundenschnelle. Ein einzelner Pressebericht, eine negative Online-Bewertung oder eine gezielte Diffamierung kann Ihre private oder geschäftliche Existenz nachhaltig schädigen.

Als spezialisierte Kanzlei für Presserecht und Reputationsschutz setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch und stoppen rechtswidrige Berichterstattung schnell und effektiv.

Jetzt anfragen:

Wenn Ihr Ruf angegriffen wird – wir handeln sofort

Ob unzulässige Berichterstattung, falsche Tatsachenbehauptungen oder gezielte Angriffe im Internet – im Presserecht zählt jede Stunde. Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen, rechtswidrige Inhalte zu stoppen und den entstandenen Schaden zu begrenzen.

Wir unterstützen Sie umfassend bei negativen Presseberichten und unzulässiger Verdachtsberichterstattung, bei Rufschädigungen im Internet und auf Social Media sowie bei falschen oder geschäftsschädigenden Google-Bewertungen. Auch bei der unzulässigen Veröffentlichung von Bildern oder der Berichterstattung über laufende Ermittlungsverfahren stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Presserecht zur Seite.

Unser Ziel ist dabei stets klar: die schnelle Löschung rechtswidriger Inhalte, die konsequente Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und die nachhaltige Wiederherstellung Ihres guten Rufs.

Wenn Ihr Ruf angegriffen wird – wir handeln sofort

Ob unzulässige Berichterstattung, falsche Tatsachenbehauptungen oder gezielte Angriffe im Internet – im Presserecht zählt jede Stunde. Je schneller reagiert wird, desto größer sind die Chancen, rechtswidrige Inhalte zu stoppen und den entstandenen Schaden zu begrenzen.

Wir unterstützen Sie umfassend bei negativen Presseberichten und unzulässiger Verdachtsberichterstattung, bei Rufschädigungen im Internet und auf Social Media sowie bei falschen oder geschäftsschädigenden Google-Bewertungen. Auch bei der unzulässigen Veröffentlichung von Bildern oder der Berichterstattung über laufende Ermittlungsverfahren stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Presserecht zur Seite.

Unser Ziel ist dabei stets klar: die schnelle Löschung rechtswidriger Inhalte, die konsequente Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und die nachhaltige Wiederherstellung Ihres guten Rufs.

Ihr Experte:

Rechtsanwalt Felix Müller
Rechtsanwalt Felix Müller in Frankfurt am Main

müller@kanzlei-neue-kraeme.de

Tätigkeitsfelder:

  • Presse- und Äußerungsrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

Das sagen unsere Mandanten:

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Neue Kräme

Recht am eigenen Bild: Schutz vor unzulässiger Veröffentlichung

Fotos verbreiten sich online besonders schnell – häufig ohne Zustimmung der betroffenen Person. Gerade über soziale Netzwerke können Bilder innerhalb kürzester Zeit eine große Reichweite entfalten und den Ruf erheblich beeinträchtigen.

Das Recht am eigenen Bild ist ein zentraler Bestandteil des Persönlichkeitsrechts. Niemand muss es hinnehmen, dass Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht oder in einem falschen oder kompromittierenden Kontext verwendet werden.

Wir unterstützen Sie dabei, unzulässig veröffentlichte Bilder schnell entfernen zu lassen und eine weitere Verbreitung zu verhindern. Dabei übernehmen wir insbesondere:

  • Löschung unzulässig veröffentlichter Bilder auf Social-Media-Plattformen und in Online-Medien
  • Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen zur Verhinderung weiterer Verbreitung
  • Vorgehen gegen Medien und Plattformbetreiber, die Bilder unbefugt nutzen
  • Schutz von Kinderfotos im Internet, insbesondere bei sensiblen oder missbräuchlichen Veröffentlichungen

Besonderen Schutz genießen zudem Kinder: Die Veröffentlichung von Kinderfotos ohne Zustimmung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben und erfordert ein konsequentes juristisches Vorgehen.

Warum ein spezialisierter Anwalt im Presserecht entscheidend ist

Medienhäuser und Plattformen verfügen über eigene Rechtsabteilungen und sind in presserechtlichen Auseinandersetzungen entsprechend erfahren. Ohne spezialisierte anwaltliche Unterstützung befinden sich Betroffene daher häufig in einer strukturell unterlegenen Position.

Als spezialisierte Kanzlei im Presserecht reagieren wir innerhalb kürzester Zeit auf rechtswidrige Berichterstattung und entwickeln eine klare, auf Ihren Fall zugeschnittene Strategie. Wir übernehmen die direkte Kommunikation mit Redaktionen und Plattformbetreibern, um eine schnelle und diskrete Lösung zu erreichen, und setzen Ihre Ansprüche – wenn erforderlich – konsequent auch gerichtlich durch.

Dabei beschränken wir uns nicht nur auf offensichtliche Rechtsverletzungen. Wir erkennen auch solche Fälle, in denen Berichte zwar formal korrekt erscheinen, tatsächlich jedoch einen unzutreffenden und damit rechtswidrigen Gesamteindruck vermitteln.

Frühzeitig handeln – Schäden vermeiden

Haben Sie eine Presseanfrage erhalten oder droht eine Veröffentlichung?

Reagieren Sie nicht unvorbereitet. Bereits eine falsche Stellungnahme kann den Schaden erheblich vergrößern.

In vielen Fällen lässt sich eine Veröffentlichung bereits im Vorfeld verhindern

Ihr Ansprechpartner

Als erfahrener Rechtsanwalt im Presserecht und Reputationsschutz unterstützen wir Sie persönlich, diskret und mit der nötigen Durchsetzungskraft.

Wenn jede Minute zählt, sind wir für Sie da.

Jetzt Kontakt aufnehmen – schützen Sie Ihren Ruf

Ist bereits ein schädigender Artikel online oder droht eine Veröffentlichung?

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Je früher wir tätig werden, desto besser können wir Ihren Ruf schützen.

Gegen unwahre Tatsachenbehauptungen stehen Ihnen drei starke Instrumente zur Verfügung: Der Unterlassungsanspruch (um die weitere Verbreitung zu stoppen), der Beseitigungsanspruch (Löschung des Artikels) sowie der Anspruch auf eine Gegendarstellung oder Richtigstellung. In schwerwiegenden Fällen kann zudem eine Geldentschädigung gefordert werden.

In der Regel nein. Eine identifizierende Verdachtsberichterstattung ist nur zulässig, wenn ein „überragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ besteht – etwa bei schweren Straftaten oder Personen des öffentlichen Lebens. In den meisten Fällen eines laufenden Ermittlungsverfahrens muss Ihre Identität jedoch geschützt bleiben.

Im Presserecht zählt jede Stunde. Für eine einstweilige Verfügung fordern die Gerichte meist, dass Sie innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Beitrags handeln (Dringlichkeitsfrist). Wer zu lange wartet, verliert die Möglichkeit des Eilrechtsschutzes und muss den langwierigen Klageweg beschlagen.

Ja, durch einen sogenannten vorbeugenden Unterlassungsanspruch. Wenn Sie durch eine Presseanfrage (Konfrontationsschreiben) erfahren, dass eine rechtswidrige Veröffentlichung droht, können wir das Medium abmahnen oder gerichtlich untersagen lassen, bestimmte Behauptungen aufzustellen.

Oft sind die einzelnen Fakten in einem Artikel für sich genommen wahr, aber durch die Anordnung der Sätze oder das Weglassen entlastender Details entsteht beim Leser ein falsches Gesamtbild. Diese indirekte Falschbehauptung ist juristisch angreifbar, da sie den Ruf ebenso schädigt wie eine direkte Lüge.

Hohe Erfolgsaussichten

Wenn Sie einen Rechtsanwalt zu diesem Thema suchen, sollten Sie uns kontaktieren. Durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung können wir Sie optimal beraten. Ganz gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie effektiv!

Kostentransparenz

Bei uns erleben Sie keine Überraschungen! Wir sagen Ihnen im Vorfeld, was unsere anwaltlichen Leistungen kosten. 

Hervorragend bewertet

Wir legen Wert darauf, dass Sie mit unserer anwaltlichen Leistung zufrieden sind.

Vorsprung durch Legal Tech

Wir gehen mit der Zeit! Durch den Einsatz modernster Technologie können wir Ihr Mandat besonders effizient bearbeiten.

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