Rechtsanwalt Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag: Rechtssicher gestalten - Risiken vermeiden. Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen zur Seite!
Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Aufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während die Kündigung eine einseitige Erklärung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers darstellt, setzt der Aufhebungsvertrag, das Einverständnis beider Parteien voraus. Vom Aufhebungsvertrag zu unterscheiden ist der sogenannte Abwicklungsvertrag. Letzterer beendet das Arbeitsverhältnis nicht, sondern regelt lediglich die Modalitäten der Beendigung eines Arbeitsvertrages.
Wichtig ist in jedem Fall, mögliche Risiken zu erkennen und möglichst zu vermeiden. Auf Arbeitnehmerseite ist beispielsweise oft nicht bekannt, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit auslösen kann. Sofern nur eine geringe Abfindung vereinbart worden sein sollte, kann diese dann zum Beispiel von den finanziellen Nachteilen durch den Eintritt einer Sperrzeit vollständig aufgezehrt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung, Optimierung und den Verhandlungen Ihres Aufhebungsvertrag, ganz egal, ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind.
Vorteile und Risiken eines Aufhebungsvertrages
Vorteile
- Weitreichende Regelungsmöglichkeiten
- Freie Wahl des Beendigungszeitpunktes
- Der Arbeitnehmer kann früher aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden
Risiken
- Durch den Aufhebungsvertrag löst sich der Arbeitnehmer bewusst vom Arbeitsverhältnis, was in der Regel eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit auslöst, § 159 SGB III. Für die Dauer der Sperrzeit erhält der arbeitslose Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld.
- Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages spielt ein eventuell bestehender Kündigungsschutz keine Rolle.
- Der Betriebsrat muss vorab nicht angehört werden (was aus Arbeitgebersicht aber auch positiv sein kann).
Daneben kommen natürlich noch weitere Vorteile und Nachteile in Betracht, die individuell zu prüfen sind.
Durch geschickte Formulierungen können einige Risiken vermieden werden. Es ist daher dringend anzuraten, dass ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt von Anfang an eingebunden wird.
In vielen Fällen können wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten!
In den allermeisten Fällen können wir Ihnen zum Thema Aufhebungsvertrag eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, natürlich völlig unverbindlich und kostenlos! Kosten entstehen erst, wenn wir zuvor darauf hingewiesen haben. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
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