Wettbewerbsrecht – Keine getarnte Werbung eines „Influencers“ auf Instagram

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 28.06.2019, Az. 6 W 35/19 entschieden, dass die Empfehlung eines Produkts durch einen sog. „Influencer“ auf Instagram, ohne Kenntlichmachung des kommerziellen Zwecks eine verbotene getarnte Werbung darstellt, wenn er sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu den Unternehmen unterhält, deren Produkte […]