Rechtsanwalt für Schmerzensgeld

Personenschäden: Rechtliche Ansprüche mit spezialisiertem Rechtsanwalt für Schmerzensgeld geltend machen und erfolgreich durchsetzen

Ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche. Ein Personenschaden kann zu körperlichen und seelischen Schmerzen und Beeinträchtigungen führen und oft auch langfristige Folgen haben. In solchen Fällen haben die Betroffenen oft Anspruch auf Schmerzensgeld und sollten dringend einen spezialisierten Rechtsanwalt für Schmerzensgeld kontaktieren. 

Das Schmerzensgeld, welches in § 253 Abs. 2 BGB seine gesetzliche Grundlage hat, soll dem Geschädigten helfen, die immateriellen Schäden zu decken, die durch das schädigende Ereignis entstanden sind. Ferner ist es gleichzeitig als Wiedergutmachung für die erlittenen Verletzungen anzusehen. Der Schädiger soll dazu angehalten werden, verantwortungsvoller zu handeln und zukünftige Schädigungen zu vermeiden. Es dient damit sowohl als finanzielle Entschädigung, als auch als moralische Unterstützung für den Betroffenen.

Schmerzensgeldansprüche können dem Geschädigten nach den verschiedensten Ereignissen zustehen. Zu den häufigsten Fällen gehören hierbei die nachfolgend aufgezählten:

  • Verkehrsunfälle
  • Tierangriffe (z.B. Hundeangriff mit Bissverletzungen)
  • Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung (z.B. Vergewaltigung)
  • Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit / Tätliche Angriffe
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen (z.B. grobe Beleidigungen, Fotoveröffentlichungen)
Eine weitere nennenswerte Gruppe sind Schmerzensgeldansprüche nach einem ärztlichen Behandlungsfehler (Arzthaftung). Derartige Fälle werden von unserer Kanzlei nicht bearbeitet, da wir im Medizinrecht nicht tätig sind und unseren Mandanten die bestmögliche rechtliche Unterstützung zukommen lassen wollen. Wir empfehlen Ihnen in einem solchen Fall einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung:

Wann steht mir ein Schmerzensgeldanspruch zu und wie kann mir ein Anwalt für Schmerzensgeld helfen? 

Ein Schmerzensgeldanspruch steht Ihnen gegen den Schädiger immer dann zu, wenn ein rechtswidriger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, die Gesundheit oder die sexuelle Selbstbestimmung vorliegt und der Verursacher einen immateriellen Schaden verursacht hat.

Ein immaterieller Schaden liegt immer dann vor, wenn eine Schädigung der oben genannten Rechtsgüter (körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, sexuelle Selbstbestimmung) erfolgt ist, welche nicht als Bagatellschaden zu werten ist.

Bei sog. Bagatellschäden, also bei geringfügigen Verletzungen des Körpers oder Gesundheit, steht dem Betroffenen kein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. 

Die Frage, wann ein solcher Bagatellschaden vorliegt, muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Es empfiehlt sich daher frühzeitig einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld zu kontaktieren und etwaig bestehende Ansprüche prüfen zu lassen. Der Anwalt wird Sie umfassend zu den Erfolgsaussichten beraten und Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen.    

 

Ihr Experte:

Rechtsanwalt Felix Müller
Rechtsanwalt Felix Müller in Frankfurt am Main

Sprechen Sie uns an:

müller@kanzlei-neue-kraeme.de

Tätigkeitsfelder:

  • Schmerzensgeld
  • Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Presse- und Äußerungsrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Das sagen unsere Mandanten:

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Kann ich Schmerzensgeldansprüche geltend machen, wenn ein naher Angehöriger stirbt? 

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2017 mit § 844 Abs. 3 BGB eine Norm geschaffen, welche nahen Angehörigen, eine Geldentschädigung – sog- Hinterbliebenengeld – zusichert, wenn das Opfer durch einen anderen schuldhaft getötet worden ist.  

Auch in diesem Fall kann Sie ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.  

Welche Ansprüche stehen mir bei einem Personenschaden neben dem Schmerzensgeld zu ? 

Nach einem Personenschaden haben Sie neben dem Schmerzensgeldanspruch möglicherweise weitere Entschädigungsansprüche Ansprüche, welche ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld für Sie durchsetzen kann. Ob Ihnen weitere Entschädigungsansprüche bei einem Personenschaden zustehen, hängt von der Art und Schwere des Schadens und den individuellen Umständen ab. Einige der zu nennenden Schadenpositionen sind die folgenden:

Verdienstausfall

Das Schadensereignis führt häufig zur Arbeitsunfähigkeit, mit dem Resultat, dass Sie Einkommen verlieren. Die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers endet in Deutschland nach sechs (6) Wochen und bei schweren Verletzungen dauert die Arbeitsunfähigkeit weit über die sechs (6) Wochen hinaus. Nach den sechs (6) Wochen erhalten Sie nur noch Krankengeld, welches bei 70% des Bruttoentgeltes liegt, sodass Sie 30% weniger Lohn erhalten. In einem solchen Fall haben Sie einen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung gegen den Schädiger, welchen ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld für Sie durchsetzen kann.

Aber auch Selbstständige haben einen Anspruch auf Verdienstausfall, dessen Höhe äußerst schwierig darzulegen ist, sodass eine Geltendmachung ohne einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld nicht zu empfehlen ist. 

Haushaltsführungsschaden

Ein Haushaltsführungsschaden bezieht sich auf den finanziellen Verlust, der durch die Beeinträchtigung oder den Wegfall der Fähigkeit einer Person entsteht, ihren Haushalt zu führen. Wenn Sie aufgrund des Personenschadens nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt wie vor dem Unfall zu führen und hierfür Hilfe benötigen, können Sie einen Anspruch auf Haushaltsführungsschaden geltend machen. Die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist komplex, weshalb es sich empfiehlt einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld möglichst frühzeitig zu konsultieren und sich beraten zu lassen.  

Behandlungs-, Rehabilitations-, und Pflegekosten 

Nicht alle Behandlungs- Rehabilitations- und Pflegekosten werden von der Kranken-/Pflegeversicherung übernommen, sodass Ihnen auch persönlich ein Schaden entsteht, welchen Sie mit der Unterstützung eines Rechtsanwaltes für Schmerzensgeltend geltend machen können. Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen alle notwendigen medizinischen Behandlungs-, Rehabilitations- und Pflegekosten erstattet werden, die Ihnen aufgrund des Personenschadens unverschuldet entstanden sind.

Fahrtkosten- und Parkgebührenerstattung

Der Geschädigte hat ferner einen Anspruch auf Erstattung der eigenen Fahrtkosten, welche ihm durch die Fahrten zu den notwendigen medizinischen Behandlungen entstehen. Neben dem Geschädigten selbst haben auch nahe Angehörige einen Anspruch auf Fahrtkosten- Parkgebührenerstattung, da sie regelmäßig zu einer schnelleren Genesung des Geschädigten beitragen und den Heilungsverlauf fördern. Besuche im Krankenhaus gehören in rechtlicher Sicht zu den Heilbehandlungskosten, welcher der Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB zu ersetzen hat. Bei Fahrten mit dem Pkw werden regelmäßig 0,25 Euro/km ersetzt. 

Schadensersatz

Durch das schädigende Ereignis entstehen regelmäßig auch diverse Sachschäden (z.B. Beschädigungen am Kfz, Fahrrad, Kleidung etc.) welche der Betroffene beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen kann.  

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Ansprüche und Entschädigungsbeträge von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld, welchem die Fallstricke und Probleme bestens bekannt sind, zu beauftragen, sodass sicherstellt ist, dass keine Schadenspositionen vergessen wird. Versicherungen versuchen regelmäßig die seitens des Geschädigten geltend gemachten Ansprüche zurückzuweisen oder stark zu kürzen, sodass professionelle Hilfe unerlässlich ist.   

In welcher Höhe kann ein Anwalt für Schmerzensgeld Ansprüche geltend machen? 

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Einen Einfluss auf die Höhe haben insbesondere die Schwere und Art der Verletzung, Umfang und Dauer der Behandlungen und Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Leidenszeit (Zukunftsprognose) und das Alter des Geschädigten. Für die finale Bezifferung des Schmerzensgeldes kann auf sog. Schmerzensgeldtabelle und vergleichbare Urteile abgestellt werden, auf welche wir als spezialisierte Kanzlei für Schmerzensgeld selbstverständlich Zugriff haben.

Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld!

In den allermeisten Fällen kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld aus unserer Kanzlei   zum Thema Schmerzensgeld eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, natürlich völlig unverbindlich und kostenlos! Kosten entstehen erst, wenn wir zuvor darauf hingewiesen haben. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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