Verkehrsrecht

Im Alltag wurde fast jeder schon einmal mit einem Verkehrsunfall konfrontiert. Das richtige Verhalten nach einem Unfall ist jedoch für die daraus resultierenden Ansprüche maßgeblich – vor allem der Umgang mit den Versicherungen.

Sie können sich im Schadensfall Ihren Rechtsanwalt selbst aussuchen. Sollte es sich um einen unverschuldeten Unfall handeln, so werden unsere Kosten sogar von der Versicherung Ihres Unfallgegners getragen.

Es steht Ihnen weiter zu, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfangs, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswerts sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Die Kosten für dieses Gutachten muss bei unverschuldeten Unfällen ebenfalls die Versicherung des Gegners übernehmen (es sei denn, es ist ein kleiner Schaden, dann reicht es den Schaden mit einem Reparaturkostenvoranschlag Ihrer Fachwerkstatt abzurechnen).

Auf Sachverständigenorganisationen, die mit Versicherern zusammenarbeiten, müssen Sie sich nicht verweisen lassen. Wir arbeiten mit mehreren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusammen, welche Ihren Unfall sogar bei Ihnen vor Ort aufnehmen können.

Sie können ihr Fahrzeug in der von Ihnen gewählten Fachwerkstatt reparieren lassen. Die Versicherung kann nicht verlangen, dass Sie in eine andere Werkstatt, insbesondere eine Partnerwerkstatt der Versicherung, wählen.

Während der Zeit der Reparatur können Sie grundsätzlich einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dazu sollten Sie ein klassenniedrigeres Fahrzeug anmieten. Sinnvoll ist es jedoch zumeist eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie den Schaden reparieren oder nicht. Den Schadensersatz können Sie auch ohne Rechnung in Form von fiktiver Schadensberechnung, allein auf Grundlage des Sachverständigengutachtens geltend machen. Dies geht auch dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern den Schadensersatzbetrag zum Beispiel in ein anderes Fahrzeug investieren wollen oder den Wagen beschädigt weiter zu benutzen oder auch das Fahrzeug selbst zu reparieren. Die Mehrwertsteuer bekommen Sie aber nur erstattet, wenn Sie eine entsprechende Rechnung vorlegen.

Im Falle des Totalschaden haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeugs.

Bei einer Verletzung durch den Verkehrsunfall können Sie Schmerzensgeld, Ersatz Ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten verlangen, soweit die Krankenversicherung nicht hierfür eintritt.

Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei allen Problemen im Zusammenhang mit folgenden Themen:

  • Verkehrsunfall
  • Auslandsunfall
  • Unfall
  • Schaden
  • Restwert
  • Totalschaden
  • Reparaturkosten
  • Schadenersatz
  • Wertminderung
  • Sachverständigenkosten
  • Gutachten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Haushaltsführungsschaden
  • Verdienstausfall
  • Haftpflichtversicherung
  • Vollkaskoversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Haftung
  • Mitverschulden
  • Regressanspruch
  • Personenschaden

Wir sind für Sie jederzeit erreichbar.