Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsverfahren
Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung - Nachprüfungsverfahren - Anwalt Versicherungsrecht in Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsverfahren – Was muss ich als Betroffener wissen und beachten?

Eine eingetretene Berufsunfähigkeit muss nicht immer auf Dauer bestehen. Der Gesundheitszustand des Versicherten kann sich entgegen den ärztlichen Erwartungen verbessern als auch verschlechtern. Auch können sich in dem beruflichen Umfeld Veränderungen ergeben, aufgrund derer die Einschätzung des ursprünglichen Grades der Berufsunfähigkeit nicht mehr angemessen ist. In einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht aus diesem Grund die Möglichkeit zur Durchführung eines sogenannten Nachprüfungsverfahrens. Sollte Ihre Versicherung die Überprüfung der eingetretenen Berufsunfähigkeit vornehmen wollen, sollten Sie nicht zögern und einen Rechtsanwalt, der auf Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert ist, konsultieren.

Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsverfahren – Voraussetzungen einer Leistungsfreiheit sind in § 174 VVG geregelt

Für ein Nachprüfungsprüfungsverfahren sind gewisse Regeln vorgesehen. Wenn der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen, wird er nur leistungsfrei, wenn er dem Versicherungsnehmer diese Veränderungen Textform dargelegt hat. Weiter regelt § 174 VVG in zeitlicher Hinsicht, dass eine Veränderung im Leistungsbezug erst mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung wirksam wird. Das Ende des Leistungsbezuges von heute auf morgen ist daher rechtlich nicht zulässig.

Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung: Muss ich beim Nachprüfungsverfahren mitwirken?

In aller Regel erhält der Versicherer von sich aus keine Kenntnisse über Veränderungen am Gesundheitszustand des Versicherten. Er ist daher auf die Mitwirkung des Versicherten angewiesen. Diese sogenannte Mitwirkungsobliegenheit ist in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben. Der Versicherungsnehmer ist daher dazu verpflichtet, den Versicherer über eine Minderung der Berufsunfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit und die Wiederaufnahme oder Änderung der beruflichen Tätigkeit unverzüglich zu unterrichten. Grundsätzlich ist dies bei jeder Änderung erforderlich. Weiter ist der Versicherte auch zur Auskunft verpflichtet. So müssen Versicherte auf Nachfrage jederzeit sachdienliche Auskünfte erteilen oder deren Erteilung durch Ärzte ermöglichen. Außerdem besteht gegebenenfalls auch die Verpflichtung, sich in jährlichen Abständen von durch den Versicherer beauftragten Ärzten umfassend untersuchen zu lassen. Die Verpflichtungen stehen allerdings unter dem Gebot von Treu und Glauben und können in Einzelfällen auch unzumutbar sein.

Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung: Welche Folgen hat es, wenn Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag verletzt wurden?

Das kann pauschal nicht beantwortet werden. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Zunächst einmal ist entscheidend ob, was in den seltensten Fällen der Fall sein wird, vorsätzlich Pflichten verletzt wurden. Vorsatz muss der Versicherer beweisen. Wurden die Pflichten grob fahrlässig verletzt, kann der Versicherer seine Leistungspflicht im Verhältnis zum Verschulden des Versicherungsnehmers mindern. Eine nur fahrlässige Verletzung von Pflichten reicht nicht aus. Daneben sieht das Gesetz eine weitere Leistungspflicht des Versicherers vor, wenn sich die Verletzung der Obliegenheiten im Ergebnis nicht auf die Feststellung der Leistungspflicht ausgewirkt hat.

Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsverfahren – Der Versicherer ist bei seiner Entscheidung nicht völlig frei 

Auch wenn Sie ihren Mitwirkungsobliegenheiten nachkommen, ist der Versicherer in seiner Entscheidung nicht völlig frei. Gemäß den üblichen Bedingungen kann der Versicherer eine in der Vergangenheit getroffene Leistungsentscheidung nur dann abändern, wenn die Berufsunfähigkeit weggefallen ist, oder sich ihr Grad in einem nach den vereinbarten Bedingungen maßgeblichen Umfang vermindert hat. Voraussetzung ist demnach eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, während eine Änderung des Kenntnisstandes des Versicherers als auch der Einschätzung des Grades der Berufsunfähigkeit, bezogen auf den Zeitpunkt des Leistungsanerkenntnisses nicht zulässig sind.

In erster Linie kommen Verbesserungen des Gesundheitszustandes in Betracht. Das ist allerdings nicht der Fall, wenn unveränderte gesundheitliche Verhältnisse lediglich zu einem späteren Zeitpunkt anders bewertet werden.

Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachprüfungsverfahren – es gelten strenge Anforderungen

Für eine Nachprüfungsentscheidung, die zum Wegfall der Leistung führt ist erforderlich, dass 

  • die aktuellen medizinischen Befunde bzw. das eingeholte Gutachten den Feststellungen und Bewertungen im Zeitpunkt des Anerkenntnisses gegenübergestellt werden,
  • sich aus dieser Gegenüberstellung eine Verbesserung des Gesundheitszustandes ergibt und
  • die dargelegte Verbesserung des Gesundheitszustandes zu dem Wegfall bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit oder einer relevanten Änderung des Berufsunfähigkeitsgrades führt.

Nachprüfungsverfahren: Im Zweifel lieber von Anfang an einen Rechtsanwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung einbinden. 

Daraus folgt einerseits, dass die rechtlichen Hürden für einen späteren Wegfall der Berufsunfähigkeit recht hoch sind. Andererseits wird daraus ersichtlich, dass das Thema Nachprüfungsverfahren rechtlich komplex ist. Wenn Sie mit einem Nachprüfungsverfahren konfrontiert sind, sollten Sie daher von Anfang an einen Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherung einbinden, um hier keine Fehler zu machen. Wie oben dargestellt, gibt es eine Reihe von Obliegenheiten die zu erfüllen sind. Deren Verletzung kann mitunter dazu führen, dass die Leistung entweder gekürzt wird oder gar komplett entfällt.

Rechtsanwalt Simon ist auf das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisiert. Aufgrund seiner umfassenden Erfahrung und einer Vielzahl bearbeiteter Fälle, verfügt er über umfassende Spezialkenntnisse im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Jahr 2019 wurde ihm daher von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt der Fachanwaltstitel im Versicherungsrecht verliehen.

Sollten Sie eine Frage zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, Sie Unterstützung bei Ihrem Leistungsantrag benötigen oder eben eine Beratung oder Begleitung im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per unten stehendem Kontaktformular. Im Falle einer Leistungsablehnung durch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung können wir Ihnen regelmäßig eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Sollte dies ausnahmsweise bei Ihnen nicht der Fall sein, z.B. weil umfangreiche medizinische Befunde zu sichten sind, lassen wir Sie dies vorab natürlich wissen. Wir teilen Ihnen in jedem Falle vorher mit, ob Kosten entstehen oder nicht. Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen!

Ihr Ansprechpartner:

Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main
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