Rechtsanwalt für Schmerzensgeld nach Körperverletzung

Rechtsanwalt für Schmerzensgeld nach sexuellen Übergriffen 

In Deutschland bestehen nach sexuellen Übergriffen regelmäßig Schmerzensgeldansprüche. Sexuelle Übergriffe können verschiedene Formen annehmen, wie beispielsweise sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder andere Verletzungen der sexuellen Integrität. Das Schmerzensgeld ist dazu gedacht, den Opfern von solchen Verletzungen eine finanzielle Entschädigung für erlittene physische und psychische Schäden zu gewähren, welche ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld nach sexuellen Übergriffen für Sie durchsetzen kann. 
 

Wann liegt ein sexueller Übergriff vor?

Ein sexueller Übergriff liegt vor, wenn jemand in unzulässiger Weise in die sexuellen Rechte einer anderen Person eingreift. Solche Eingriffe können verschiedene Formen annehmen und reichen von unerwünschter sexueller Belästigung bis hin zu schwerwiegenden Straftaten, wie z.B Vergewaltigungen. Im Allgemeinen umfasst ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung folgende Handlungen:
 
  1. Sexuelle Belästigung: Unerwünschte sexuelle Annäherungen oder Handlungen, die die Integrität und Selbstbestimmung einer Person beeinträchtigen.
  2. Sexueller Missbrauch: Unzulässige sexuelle Handlungen, insbesondere bei Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen.
  3. Vergewaltigung: Zwangsweise sexuelle Handlungen ohne die Zustimmung der betroffenen Person.
  4. Verbreitung von intimen Bildern ohne Einwilligung (Revenge Porn): Das Veröffentlichen von intimen Bildern oder Videos ohne Zustimmung der betroffenen Person.
 
Bei vielen der genannten Eingriffe handelt es sich um schwere Rechtsverletzungen, welche strafrechtlich verfolgt werden und hohe Entschädigungssummen durch einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld nach sexuellen Übergriffen geltend gemacht werden können. 
 

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Tätigkeitsfelder:

  • Schmerzensgeld
  • Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Presse- und Äußerungsrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

 

Welche Faktoren spielen für die Höhe des Schmerzensgeldes eine Rolle?

 Typische Faktoren, die bei der Festlegung der Höhe des Schmerzensgeldanspruchs durch die Gerichte und einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld nach sexuellen Übergriffen berücksichtigt werden, sind:
 
  • Schwere der Verletzungen: Je schwerwiegender die physischen oder psychischen Verletzungen sind, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen. 
  • Dauer und Art des Eingriffs: Ob der Eingriff einmalig oder wiederholt stattgefunden hat und ob er zum Beispiel mit körperlicher Gewalt verbunden war, kann die Höhe des Schmerzensgeldes beeinflussen.
  • Langfristige Auswirkungen: Langfristige psychische oder physische Auswirkungen, wie Traumata oder dauerhafte Gesundheitsschäden, können sich auf die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs auswirken. 
  • Therapeutische oder medizinische Kosten: Die Kosten für notwendige therapeutische oder medizinische Behandlungen können in die Berechnung des Schmerzensgeldes einfließen.

Beispiele aus der Rechtsprechung für zugesprochene Schmerzensgelder

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird in der Regel individuell für jeden konkreten Fall festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt keine festen oder vordefinierten Beträge für Schmerzensgeld, da die Entscheidung stark von den individuellen Umständen des jeweiligen Falls abhängt. In der Rechtsprechung wurden unter anderem folgenden Beträge zugesprochen: 
 
LG Köln, Urteil vom 13.6.2023, 5 O 197/23 – Vielfacher sexueller Missbrauch eines Kindes durch Geistlichen – € 300.000
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.6.2023, 12 O 55/22 – Upload von Sexvideos auf zahlreichen Pornoportalen – € 120.000
LG Wuppertal, Urteil vom 18.9.2019, 16 U 95/12 – Vergewaltigung einer minderjährigen schwangeren Schülerin – € 100.000
LG Mainz, Urteil vom 18.12.2007, 22 O 429/07, Vergewaltigung unter Todesandrohung – € 65.000
LG Kiel, Urteil vom 27.4.2006, 4 O 251/05, Veröffentlichung von Nacktfotos nebst Anschrift und Telefonnummer – € 25.000
LG Düsseldorf, Urteil vom 7.11.2001, 5 O 210/99, Versuchte Vergewaltigung, Schürfungen und Prellungen – € 12.500
OLG München, Urteil vom 10.9.2015, 8 U 1555/15, Sexuelle Belästigung – Einführen eines Fingers in die Scheide – € 5.000
LG München, Urteil vom 18.1.2006, 23 O 17490/05, Anfassen der Brust und des Genitalbereichs bei Überfall, € 4.000  

 

Besteht die Möglichkeit eine außergerichtliche Einigung zu treffen? 

In viele Fällen können Schmerzensgeldansprüchen vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens außergerichtlich beigelegt werden. In solchen Fällen einigen sich die Parteien gütlich auf Zahlung einer bestimmten Summe als Schmerzensgeld, ohne vor Gericht zu gehen. Diese Vereinbarungen werden oft in Form eines außergerichtlichen Vergleichs unter Mitwirkung eines Rechtsanwaltes für Schmerzensgeld getroffen.

Warum einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld beauftragen?

Rechtsanwalt Felix Müller ist darauf spezialisiert, Mandanten in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Schmerzensgeldansprüchen kompetent zu vertreten. Sein Team und er verstehen, dass körperliche und seelische Verletzungen schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben eines Menschen haben können. In dieser schwierigen Zeit steht Ihnen Felix Müller als Rechtsanwalt für Schmerzensgeld nach sexuellen Übergriffen mit seiner Erfahrung und seiner Fachkenntnis zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie die gerechte Entschädigung erhalten, die Sie verdienen.

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Unsere Leistungen:

  1. Individuelle Beratung: Wir nehmen uns die Zeit, um Ihre individuelle Situation zu verstehen. Jeder Fall ist einzigartig, und wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten.
  2. Erfahrenes Team: Rechtsanwalt Felix Müller und sein Team verfügen über umfassende Erfahrung im Bereich Schmerzensgeld nach sexuellen Übergriffen. Wir kennen die rechtlichen Nuancen und setzen uns für Ihre Belange ein.
  3. Verhandlungsgeschick: Oft können Schmerzensgeldansprüche außergerichtlich durch einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld beigelegt werden. Unser Team setzt auf überzeugende Verhandlungen, um für Sie die bestmögliche Entschädigung zu erzielen.
  4. Gerichtliche Vertretung: Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt für Schmerzensgeld vor Gericht zur Seite. Wir setzen uns energisch für Ihre Rechte ein und streben eine gerechte Entscheidung an.
  5. Transparenz und Kommunikation: Wir legen Wert auf transparente Kommunikation. Während des gesamten Prozesses halten wir Sie über den Fortschritt Ihres Falls auf dem Laufenden und beantworten gerne alle Ihre Fragen.
 

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Die Tierhalterhaftung basiert auf der Idee, dass der Tierhalter die Kontrolle und Verantwortung für das Verhalten seines Haustiers trägt. Der Tierhalter haftet in der Regel, wenn sein Tier Schäden verursacht, es sei denn, er kann nachweisen, dass er alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um solche Schäden zu verhindern. Dies kann den Einsatz von Leinen, Maulkörben oder andere Sicherheitsmaßnahmen umfassen.

Nach § 834 S. 1 BGB kann auch derjenige, der die Führungsaufsicht über ein Tier hat, haftbar sein. Der Tieraufseher hat Aufsichts- und Sorgfaltspflichten, die die angemessene Kontrolle und Sicherung des Tieres umfasst. Dies bedeutet, dass er die notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um Schäden oder Verletzungen durch das Tier zu verhindern. Dazu können Maßnahmen wie das Anleinen, das Aufrechterhalten eines sicheren Abstands zu anderen Menschen oder Tieren und die Verwendung von Sicherheitsausrüstung gehören.

Gemäß § 834 Abs. 1 Satz 2 BGB kann die Haftung des Tieraufsehers allerdings ausgeschlossen werden, wenn die Aufsicht über das Tier im Rahmen einer Gefälligkeit erfolgt und der Tieraufseher die gebotene Aufsicht ausgeübt hat. Die Gefälligkeitsausnahme könnte in Situationen eintreten, in denen jemand freiwillig die Verantwortung für ein Tier übernimmt, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein.

Um die spezifischen Haftungsregelungen und -ausnahmen zu verstehen ist es ratsam einen Rechtsanwalt für Schmerzensgeld zu kontaktieren und dessen rechtliche Einschätzung einzuholen. 

Besteht für die Halter die Pflicht eine Tierhalterversicherung abzuschließen?

Eine Tierhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die durch sein Haustier verursacht werden. Diese Art der Versicherung deckt in der Regel Sachschäden, Verletzungen oder Todesfälle, die das versicherte Tier Dritten zufügt. 

Die Tierhaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Insbesondere für Hundehalter in vielen Bundesländern ist der Abschluss einer solchen aber für bestimmte Rassen verpflichtend. Grundsätzlich wird der Abschluss einer solchen Versicherung aber dringend empfohlen.

Welcher Schmerzensgeldbetrag kann von mir gefordert werden?

Die Höhe zugesprochener Schmerzensgelder nach einem Tierangriff kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Schwere der Verletzungen, die Umstände des Angriffs und die einschlägigen juristischen Regelungen, welche Ihnen ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld erläutern kann. Hier sind einige allgemeine Beispiele:

  1. Hundebiss-Verletzungen: In Fällen von Hundebissen können die Schmerzensgelder je nach Schwere der Verletzungen erheblich variieren. 
  2. Pferdeangriffe: Wenn eine Person von einem Pferd angegriffen wird, können die Schmerzensgelder ebenfalls beträchtlich sein. Dies könnte insbesondere der Fall sein, wenn der Eigentümer des Pferdes grob fahrlässig gehandelt hat, indem er das Tier ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen zugelassen hat.
  3. Exotische Tiere: Bei Angriffen durch exotische Tiere, die als Haustiere gehalten werden, können die Schmerzensgelder deutlich höher sein. 

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Beispiele nur allgemeine Richtlinien sind, und die tatsächlichen Schmerzensgelder von Fall zu Fall erheblich abweichen können und von einem Rechtsanwalt für Schmerzensgeld geprüft werden müssen. Rechtsprechung und Gesetze in verschiedenen Ländern und Regionen können ebenfalls die Höhe der Schmerzensgelder beeinflussen. Im Falle eines Tierangriffs ist es ratsam, den Rat eines Rechtsanwaltes für Schmerzensgeld einzuholen, um die spezifischen Umstände zu berücksichtigen.

Muss ich mir gegebenenfalls ein Mitverschulden anrechnen lassen?

In Rechtsangelegenheiten, die mit Tierangriffen verbunden sind, spielt der Begriff des Mitverschuldens eine entscheidende Rolle. Dabei geht es darum, inwieweit die verletzte Person selbst zur Entstehung des Vorfalls beigetragen hat und wie sich dies auf die Schmerzensgeldansprüche auswirken kann. Bei Tierangriffen können unterschiedliche Umstände das Mitverschulden beeinflussen. Ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld kann den konkreten Sachverhalt bewerten und gegebenenfalls aufgrund eines Mitverschuldens einen prozentualen Abschlag bei der Geltendmachung vornehmen. 

Ein typisches Beispiel für Mitverschulden liegt vor, wenn eine Person Warnhinweise oder Anweisungen des Tierhalters ignoriert hat, die darauf abzielen, einen sicheren Abstand zu wahren. Wenn die verletzte Person grob fahrlässig handelte und dadurch den Angriff provozierte, könnte dies als Mitverschulden geltend gemacht werden.

Es ist zu betonen, dass das Vorliegen von Mitverschulden nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung von Schmerzensgeldansprüchen führen muss. Die genaue Gewichtung des Mitverschuldens hängt von den spezifischen Umständen ab, und Gerichte berücksichtigen Faktoren wie die Schwere des Mitverschuldens im Verhältnis zur Verantwortung des Tierhalters. Ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld kann anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung einschätzen, ob ein Mitverschulden angerechnet werden muss oder die Haftung zu 100% bei der Gegenseite liegt.  

Beispiele für zugesprochenes Schmerzensgeld nach einem Tierangriff

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei welcher zahlreiche individuelle Faktoren berücksichtigt werden müssen. Aus diesem Grund steht die Höhe des Schmerzensgeldes im Falle einer klageweisen Geltendmachung auch im Ermessen des Gerichts (§ 287 ZPO). Nachfolgend finden Sie einige Beispiel aus der Rechtsprechung für zugesprochenes Schmerzensgeld: