Rechtsanwalt Kündigungsschutzklage Frankfurt am Main

Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main

Kündigungsschutzklage und Kündigungsschutzprozess - als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei stehen wir Ihnen zur Seite!

Sie suchen einen Rechtsanwalt zum Thema Kündigungsschutz beziehungsweise Kündigungsschutzprozess? Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und können Sie gerne rund um das Thema Kündigung und Kündigungsschutz beraten. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, was eine Kündigungsschutzklage ist und warum gerade bei diesem Thema der Zeitfaktor eine Rolle spielt. Hier sollte man nicht zögern und sich sofort kompetente Unterstützung durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei suchen. Eine anwaltliche Vertretung durch Experten entscheidet oft über Sieg oder Niederlage im Prozess. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. 

Was ist überhaupt eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist als Feststellungsklage zu erheben. Aus Sicht des Arbeitnehmers, der die Kündigungsschutzklage bei Gericht erhebt, soll erreicht werden, dass das Gericht feststellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht beendet worden ist beziehungsweise beendet wird. Geregelt ist das in § 4 des Kündigungsschutzgesetzes, kurz „KSchG“. 

Wichtig: Es gilt eine Drei-Wochen-Frist zur Erhebung der Klage

Von erheblicher praktischer Relevanz ist die Beachtung der Drei-Wochen-Frist gemäß § 4 Satz 1 KSchG. Danach muss die Klage zwingend innerhalb von drei Wochen nach deren Erhalt (juristisch spricht man hier vom sogenannten „Zugang“) erhoben werden. Wird diese Frist versäumt regelt das Gesetz völlig unmissverständlich die rechtlichen Folgen: Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6 KSchG), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Dann kann auch gegen eine evident unwirksame Kündigung nichts mehr unternommen werden. Von daher ist die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist für Arbeitnehmer elementar. 

Wichtig für Arbeitgeber: Gilt vor Gericht Anwaltszwang?

Nein. Vor dem Arbeitsgericht herrscht kein Anwaltszwang. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können Sie daher auch selbst vertreten. Allerdings ist davon aufgrund er Komplexität der Materie dringend abzuraten. Das Arbeitsrecht ist ein Minenfeld. Prozessuale Fehler können den Verlust der Klage bedeuten. Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Außerdem können durch eine kompetente Prozessführung taktische und strategische Vorteile ausgenutzt werden und durch inhaltlich fundierte und gut strukturierte Schriftsätze unnötige Rückfragen des Gerichts vermieden werden. Außerdem gibt es auch in einem laufenden Gerichtsverfahren Fristen, die beachtet werden müssen. Daher sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unter keinen Umständen versuchen, das Verfahren selbst zu führen. Das kann zwar auch gut gehen, wenn die Rechtslage eindeutig ist, so dass die Entscheidung des Gerichts quasi schon vorgezeichnet ist, ist aber ganz grundsätzlich mit ganz erheblichen Risiken verbunden. 

In vielen Fällen können wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten!

In den allermeisten Fällen können wir Ihnen zum Thema Kündigung eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, natürlich völlig unverbindlich und kostenlos! Kosten entstehen erst, wenn wir zuvor darauf hingewiesen haben. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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