Ersteinschätzung im Versicherungsrecht - Ihr erster Schritt zu Klarheit
In vielen Fällen können wir Ihnen eine kostenfreie und summarische Ersteinschätzung bei den Themen Berufsunfähigkeit, private Krankenkasse und Krankentagegeldversicherung, private Unfallversicherung sowie Lebensversicherung und Rentenversicherung anbieten.
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Wozu dient die Ersteinschätzung?
- Wir prüfen, ob Ihre Ansprüche gegen den Versicherer grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben.
- Wir geben Ihnen eine erste fachliche Einschätzung zu Ihrem Fall und zeigen auf, wie Sie typische Fehler vermeiden.
- Sie erhalten eine Empfehlung, ob und wie ein weiteres Vorgehen sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Egal ob bei Ablehnung, Streit um Zahlungen oder stockender Bearbeitung – wir sind im Versicherungsrecht spezialisiert auf Berufsunfähigkeit, Krankentagegeld, private Krankenversicherung, private Unfallversicherung und Lebensversicherung.
Wie läuft die Ersteinschätzung ab?
- Nehmen Sie Kontakt auf: Beschreiben Sie Ihr Anliegen kurz über unser Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch.
- Unterlagen bereitstellen: Bitte senden Sie uns relevante Dokumente wie Versicherungspolice, Ablehnungsschreiben der Versicherung, ärztliche Unterlagen usw.
- Individuelle Rückmeldung: Wir prüfen Ihre Anfrage sorgfältig und geben Ihnen zeitnah – in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden – eine Rückmeldung, wie die Sach- und Rechtslage einzuschätzen ist. Je nach Komplexität oder Rückfragen stimmen wir das weitere Vorgehen individuell mit Ihnen ab.
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