Fälligkeit der Berufsunfähigkeitsleistungen
Berufsunfähigkeitsversicherung – Fälligkeit der Leistungen. Unter Fälligkeit versteht man den Zeitpunkt zu dem die versicherten Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt werden können. Im Versicherungsrecht definiert § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) die Fälligkeit für Geldleistungen, also Zahlungen des Versicherers wie folgt: Geldleistungen des Versicherers sind fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen.
Notwendige Erhebungen
Dabei stellt sich zunächst die Frage, was „notwendige Erhebungen“ sind. Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Unter notwendigen Erhebungen versteht man alle Maßnahmen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer anstellen muss, um das Bestehen und den Umfang seiner Leistungspflicht abschließend zu ermitteln. Dies kann auch die Prüfung umfassen, ob Rücktritts- oder Anfechtungsrechte bestehen bzw. ob der Versicherungsnehmer seine vorvertraglichen Anzeigepflichten verletzt hat.
Wie bestimmt sich dann der konkrete Umfang der Erhebungen?
Die Rechtsprechung ist hier der Auffassung, dass es darauf ankommt, ob die Erhebungen zum damaligen Zeitpunkt (also vor deren Erhebung) aus der Sicht verständiger Vertragsparteien vertretbar erscheinen durften. Dabei kann auch die Klärung erheblich sein, ob der geltend gemachte Versicherungsfall in den zeitlichen Deckungsbereich fällt.
Die Erhebungen sind beendet – und dann?
Einem Versicherer steht im Anschluss an seine Recherchen auch eine – kurz, regelmäßig auf zwei bis maximal drei Wochen zu bemessende – Überlegungs- und Entscheidungsfrist zu, deren Ausmaß allerdings umstritten ist. Es ist naturgemäß abhängig von der Komplexität des zu prüfenden Versicherungsfalles und des Umfangs der Leistungspflicht sowie des Umfangs der dabei zu verarbeitenden Informationen. Im Falle von Berufsunfähigkeitsleistungen handelt es sich um eine komplexe Thematik, so dass einem Versicherer von vorne herein nach der Rechtsprechung ein längerer Zeitraum zuzubilligen ist.
Warum ist das Thema Fälligkeit so wichtig?
Wenn die Leistungen noch nicht fällig sind, ist der Anspruch nicht durchsetzbar. Eine auf Leistung gerichtete Klage wäre „als derzeit unbegründet“ abzuweisen. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht wird daher genau prüfen müssen, ob Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung fällig sind oder nicht.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
Sollten Sie Fragen zum Thema Fälligkeit der Leistungen haben oder sollte sich Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Leistungsprüfung zu viel Zeit lassen, sprechen Sie uns gerne an.
Rechtsanwalt Simon spricht Deutsch und Englisch.
Schlagwörter: Berufsunfähigkeitsversicherung – Fälligkeit der Leistungen – Rechtsanwalt – Kanzlei Neue Kräme
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