Ablehnung der Kosten einer MR-Linac Strahlentherapie in der PKV – Was tun?
Ablehnung der Kostenübernahmen einer MR-Linac Strahlentherapie in der Privaten Krankenversicherung - Rechtsanwalt

Ablehnung der Kosten einer MR-Linac Strahlentherapie in der PKV – Darf die private Krankenversicherung die Kostenübernahme einer MR-Linac Strahlentherapie zur Behandlung eines Prostatakarzinoms ablehnen?

Die MR-Linac Strahlentherapie ist eine neuartige Methode zur Behandlung von Prostatakrebs sowie anderen Krebsarten. Sie kombiniert Radiotherapie, also die Bestrahlung an sich, mit Magnetresonanztomographie (MRT), um eine hochpräzise Behandlung zu ermöglichen.

Das MR-Linac Gerät integriert ein hochleistungsfähiges MRT mit einem Linearbeschleuniger. Dies ermöglicht es, einen Tumor und das angrenzende gesunde Gewebe während der Behandlung sichtbar zu machen und den Behandlungsstrahl exakt auf den Tumor zu richten. Da das MRT-Gerät in Echtzeit hochauflösende Bilder eines Tumors erzeugt, kann der Linearbeschleuniger den Tumor scharf fokussieren und gleichzeitig mit hochenergetischen Strahlen darauf abzielen. Dies reduziert das Risiko, gesundes Gewebe zu treffen, und ermöglicht es, dem Tumor bei Bedarf eine höhere Dosis zu verabreichen. Die MR-Linac Strahlentherapie kann bei verschiedenen Krebsarten und Metastasen angewendet werden, einschließlich Tumoren in Organen, die tief im Körper liegen und sehr beweglich sind.

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Vorteile einer MR-Linac Strahlentherapie 

Echtzeit-Bildgebung

Das im Linearbeschleuniger integrierte MRT liefert qualitativ hochwertige Echtzeitbilder des Tumors, nicht nur vor, sondern auch während der Bestrahlung. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Anpassung der Bestrahlung an Änderungen der Tumorform und -größe.

Präzision: 

Die MR-Linac Strahlentherapie ermöglicht eine präzisere Behandlung, da der Tumor und die angrenzenden gesunden Normalgewebe mittels MR sichtbar gemacht werden können. Der Behandlungsstrahl kann exakt auf den Tumor gerichtet werden, wodurch gesundes Gewebe geschont wird.

Anpassungsfähigkeit: 

Der MR-Linac kann Bewegungen des Tumors während der Behandlung kontinuierlich erfassen und die Bestrahlung entsprechend anpassen. Dies ist ein großer Fortschritt gegenüber herkömmlichen Strahlentherapiemethoden, bei denen die Bestrahlung auf der Grundlage eines vor der Behandlung erstellten CT- oder MRT-Bildes geplant wird.

Weichteilkontrast: 

Die MRT liefert einen besseren Weichteilkontrast als CT oder Röntgen, insbesondere bei Tumoren im Becken wie dem Prostatakarzinom oder Enddarmtumoren. Dies ermöglicht eine präzisere Bestrahlung bei jeder einzelnen Therapiesitzung.

Durch die neuen Möglichkeiten und Vorteile des MR-Linac kann die Anzahl der Behandlungen bei bestimmten Patienten auf 1 bis 7 reduziert werden. Dies liegt daran, dass es mit einer höheren Dosis zielgenau bestrahlt wird, sodass Patienten nicht so oft wie bisher zur Strahlentherapie kommen müssen.

Muss die Private Krankenkasse die Kosten für die MR-Linac Strahlentherapie übernehmen? 

Wie bei vielen neuartigen Behandlungsmethoden erfolgt die Kostenübernahme durch die privaten Krankenversicherer recht unterschiedlich. Während manche Versicherer die Kosten anstandslos übernehmen, lehnen wiederum andere die Kostenübernahme ab. Kurioserweise haben viele Behandlungszentren spezielle Vereinbarungen mit einer Vielzahl gesetzlicher Krankenversicherungen, so dass hier von vorneherein Klarheit bezüglich der Kostenübernahme besteht, wohingegen eine Kostenübernahme mit einem privaten Krankenversicherer oftmals individuell geklärt werden muss. 

Mit welchen Argumenten lehnen private Krankenversicherer die Kostenübernahme teilweise ab?

Teilweise wird die Kostenübernahme mit der Begründung abgelehnt, die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig. Insbesondere sei die Wirksamkeit der MR-Linac Strahlenbehandlung nicht ausreichend durch aktuelle Studien nachgewiesen. 

Ist die Ablehnung der Kostenübernahme einer MR-Linac Strahlenbehandlung mit dem Hinweis auf eine fehlende medizinische Notwendigkeit beziehungsweise aufgrund fehlender Wirksamkeitsnachweise rechtens? 

Das ist natürlich immer bezogen auf den Einzelfall zu prüfen. Ganz grundsätzlich gilt dazu jedoch das Folgende: 

Medizinische Notwendigkeit

Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Die medizinische Notwendigkeit setzt voraus, dass die Heilbehandlung aus medizinischer Sicht geeignet war, einen Behandlungserfolg zu erzielen, wobei unter Behandlungserfolg nicht nur Heilung, sondern auch Besserung oder Linderung zu verstehen ist. Vertretbar ist die Annahme der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung dann, wenn sie sowohl in begründeter und nachvollziehbarer wie wissenschaftlich fundierter Vorgehensweise das zugrunde liegende Leiden diagnostisch hinreichend erfasst und eine ihm adäquate, geeignete Therapie anwendet. 

Die Behandlung mittels MR-Linac Strahlenbehandlung erfüllt grundsätzlich diese Kriterien, so das eine Ablehnung der Kostenübernahme mit dem Argument fehlender medizinischer Notwendigkeit per se nicht nachvollziehbar ist. 

Fehlender Wirksamkeitsnachweis?

Auch das Argument, es würden ausreichende Wirksamkeitsnachweise fehlen, ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar. 

Früher war in den Bedingungen der privaten Krankenversicherung der Versicherungsschutz insofern ausgeschlossen, dass keine Leistungspflicht für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel bestehen sollte. Die entsprechende Klausel (sog. Wissenschaftlichkeitsklausel) hat der Bundesgerichtshof jedoch als unwirksam erachtet.

Maßgeblich ist bei der Beurteilung nach den Anforderungen des Bundesgerichtshofs allein, ob die Methode auf einem nach wissenschaftlichen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruht, der die prognostizierte Wirkweise der Behandlung auf das angestrebte Behandlungsziel zu erklären vermag, d.h. diese zumindest wahrscheinlich macht. Es reicht danach für die Bejahung der medizinischen Notwendigkeit aus, wenn die Erreichung des Behandlungsziels mit einer nicht nur ganz geringen Erfolgsaussicht möglich erscheint. Auch vor diesem Hintergrund ist eine pauschale Ablehnung der Kosten höchst problematisch. 

Die Wirksamkeit und die Vorteile einer MR-Linac Strahlenbehandlung gegenüber den älteren Behandlungsmethoden wurden daneben bereits in einer Vielzahl von Studien nachgewiesen. 

Wir empfehlen daher auf jeden Fall, eine Kostenablehnung durch die private Krankenversicherung prüfen zu lassen und die Verpflichtung zur Kostenübernahme gegebenenfalls daran anschließend durchzusetzen. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. 

Rechtsanwalt Krankentagegeldversicherung-Mitglied im Anwaltsverein Max Simon

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