Anwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main
Anwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main

Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main

Sofern Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main und Umgebung benötigen, helfen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Neue Kräme kompetent und schnell weiter. Die Kanzlei Neue Kräme berät und vertritt Mandanten zu allen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht. Zu unseren Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch namhafte Unternehmen. Da wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertreten, kennen wir die jeweiligen Interessen und können stets eine maßgeschneiderte Beratung und Vertretung anbieten. 

Wir sind dabei vorwiegend im Individualarbeitsrecht tätig. Zu unseren Beratungsschwerpunkten gehören: 

  • Konflikte im Arbeitsverhältnis
  • Kündigungen aller Art
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Prozessführung im Allgemeinen
  • Gestaltung und Optimierung von Aufhebungsverträgen
  • Verhandlungsführung mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern
  • Abwicklungsverträge
  • Abmahnungen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen

Ein Anwalt für Arbeitsrecht, der sich auf Kündigungsschutz spezialisiert hat, kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen zu vertreten. 

Ein guter Anwalt kann Sie dabei unterstützen, eine Kündigung abzuwehren oder – auf Arbeitgeberseite – auch in einem Kündigungsschutzverfahren durchzusetzen oder eine Abfindung auszuhandeln. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben oder befürchten, dass Sie bald gekündigt werden könnten, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Der Anwalt kann Ihnen auch helfen, wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder zu anderen arbeitsrechtlichen Fragen haben.

Wir legen Wert auf eine vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Gerade im Arbeitsrecht ist dies aus unserer Sicht von zentraler Bedeutung. 

Ihr Ansprechpartner:

Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main
Max Simon - Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main

Sprechen Sie uns an:

info@kanzlei-neue-kraeme.de

Das sagen unsere Mandanten:

Rechtsanwalt Krankentagegeldversicherung-Mitglied im Anwaltsverein Max Simon

Zum Anwalt für Arbeitsrecht:

Muss ich zwingend einen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen, wenn ich meine Rechte vor Gericht durchsetzen möchte, sprich, besteht Anwaltszwang?

Nein! Jedoch ist dringend anzuraten, von Anfang an einen Rechtsanwalt, der sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat zu beauftragen. Wir erleben leider regelmäßig, dass sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, die sich ohne anwaltliche Unterstützung in ein gerichtliches Verfahren begeben, um Kopf und Kragen reden. Dies kann im schlimmsten Fall den Verlust des Rechtsstreits bedeuten. Daneben müssen Ansprüche oder auch die Verteidigung gegen erhobenen Ansprüche in einer bestimmten Form erfolgen. Letztlich verfügt ein Rechtsanwalt der sich im Arbeitsrecht gut auskennt über bestimmte taktische „Kniffe“, die den Rechtstreit ebenfalls zu Gunsten der Mandanten entscheiden können. Es ist daher stets zu empfehlen, dass man sich von Anfang an in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht begibt. 

Auf welche Fristen wird Sie ein Anwalt im Arbeitsrecht gegebenenfalls hinweisen? 

Eine ganz zentrale Frist im Arbeitsrecht ist die 3-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Geregelt ist dies in § 4 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG). Dies bedeutet, dass nach Erhalt einer Kündigung relativ wenig Zeit für die Erhebung einer Klage bleibt. Ist ist daher ratsam, direkt nach erhalt einer Kündigung einen Anwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Dieser wird die Sach- und Rechtslage zunächst prüfen und Ihnen dann eine Empfehlung für das weitere Vorgehen geben. Liegen entsprechende Erfolgsaussichten für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor, wird er die Klage vorbereiten und diese beim zuständigen Gericht einreichen. 

Eine weitere zentrale Frist ist die sogenannte Ausschlussfrist, die sich mittlerweile standardmäßig in vielen Verträgen, auch Tarifverträgen, findet. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von sogenannten Verfallsklauseln. Diese Klauseln regeln, wie lange bestimmte Ansprüche geltend gemacht werden können, bevor sie „verfallen“ und nicht mehr durchgesetzt werden können. In der Regel ist vereinbart, dass Ansprüche innerhalb von drei Monaten nach deren Entstehung in Textform geltend gemacht werden müssen. Reagiert die Gegenseite nicht binnen eines Monats auf die Geltendmachung, wird eine weitere Frist in Gang gesetzt und die Ansprüche müssen binnen weiterer drei Monate gerichtlich geltend gemacht werden, ansonsten verfallen sie. Daneben sind natürlich noch andere Formulierungen möglich. Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird in jedem Fall prüfen, ob die jeweilige Verfallsklausel wirksam ist und welche Fristen konkret gelten. 

Kostenlose Ersteinschätzung im Arbeitsrecht:

Zahlt der Gegner eigentlich meine Anwaltskosten, wenn ich vor Gericht gewinne?

In der ersten Instanz regelt § 12 des Arbeitsgerichtsgesetzes, dass auch bei Obsiegen im Rechtsstreit keine Kostentragungspflicht der Gegenseite besteht. Hier findet sich also ein gravierender Unterschied zu einem „regulären“ Zivilverfahren. Im Zivilprozess gilt grundsätzlich die Regel „Wer verliert, bezahlt“. Da dies im Arbeitsrecht anders ist, ist eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt viel Wert. 

Anwalt für Arbeitsrecht – Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen

Sofern Sie einen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht benötigen, sprechen Sie uns gerne an. In vielen Fällen können wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten. Kontaktieren Sie uns gerne über das unten stehende Kontaktformular.   

Hohe Erfolgsaussichten

Durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung können wir Sie zu allen Themen rund um das Arbeitsrecht optimal beraten. Ganz gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie effektiv!

Kostentransparenz

Bei uns erleben Sie keine Überraschungen! Wir sagen Ihnen im Vorfeld, was unsere anwaltlichen Leistungen kosten. 

Hervorragend bewertet

Wir legen Wert darauf, dass Sie mit unserer anwaltlichen Leistung zufrieden sind.

Vorsprung durch Legal Tech

Wir gehen mit der Zeit! Durch den Einsatz modernster Technologie können wir Ihr Mandat besonders effizient bearbeiten.

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