Kosten
Wie rechnen wir unsere Leistungen ab?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie wir unsere Leistungen abrechnen können. Es besteht zunächst die Möglichkeit, auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, kurz: RVG, abzurechnen.
Das RVG sieht verschiedene Gebührentatbestände vor, die je nach der Art der Tätigkeit anfallen. Im Zivilrecht richtet sich die Höhe dieser einzelnen Gebührentatbestände wiederum grundsätzlich nach dem sogenannten Gegenstandswert oder auch Streitwert, sprich dem Wert, um den es in der Angelegenheit konkret geht. Wenn Sie uns beispielsweise mit der Durchsetzung einer Forderung in Höhe von 15.000,00 EUR beauftragen, würde dies den Streit-/Gegenstandswert bilden.
In manchen Fällen sieht das Gesetz bestimmte Sonderkonstellationen vor. So ist zum Beispiel für den Fall einer arbeitsrechtlichen Kündigung geregelt, dass sich der Streitwert aus drei Bruttomonatsgehältern zusammensetzt. Soll dagegen ein Anspruch auf Krankentagegeld für die Zukunft geltend gemacht werden, ist gemäß der Rechtsprechung der halbjährige Bezug in Ansatz zu bringen (zuzüglich etwaiger Rückstände die ggf. bestehen). Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Sonderkonstellationen, je nachdem, was konkret geltend gemacht wird. Insgesamt ist das Kostenrecht ein komplexes Thema.
Einen Rechner zu den Anwaltskosten nach RVG finden Sie z.B. hier.
In sehr vielen Fällen können wir Ihnen eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anbieten. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bieten wir selbstverständlich an, unsere Leistungen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abzurechnen. Wir klären dann im Vorfeld durch eine sogenannte Deckungsanfrage, ob die Kosten übernommen werden.
Alternativ bieten wir in vielen Fällen auch eine Vergütung nach Aufwand, sprich nach dem jeweiligen Zeitaufwand auf Basis eines Stundenhonorars an.
Letztlich besteht in manchen Fällen auch die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wobei diese Option in Deutschland sehr stark reglementiert und auf Einzelfälle beschränkt ist.
Welche Form der Abrechnung wir Ihnen für Ihre Angelegenheit anbieten können, werden wir Ihnen natürlich vorab mitteilen. Wir finden es selbstverständlich, dass das Thema Kosten zwischen Mandant und Anwalt transparent geregelt wird, und zwar direkt bei Beginn der Mandatsbeziehung. Sie werden daher bei uns keine Überraschungen erleben, sondern im Vorfeld erfahren, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wie wir abrechnen und ob wir Ihre Angelegenheit mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen können.
Weiterführende Informationen zum Thema Abrechnung finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an!
Hohe Erfolgsaussichten
Durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung können wir Sie zu allen unseren Themen optimal beraten. Ganz gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie effektiv!
Kostentransparenz
Bei uns erleben Sie keine Überraschungen! Wir sagen Ihnen im Vorfeld, was unsere anwaltlichen Leistungen kosten.
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Wir legen Wert darauf, dass Sie mit unserer anwaltlichen Leistung zufrieden sind.
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