In einem von der Kanzlei Neue Kräme geführten Verfahren vor dem Landgericht Gießen, Az. 5 O 438/18 wurde die Volkswagen AG mit Urteil vom 13.06.2019 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Kläger erhält nach dem Urteil den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung eines Seat Altea XL 1.6 TDI zurück.

Der Kläger kaufte am 16.10.2015 einen gebrauchten PKW Seat Altea 1.6 TDI. In das Fahrzeug ist ein von der Beklagten hergestellter Motor des Typs EA 189 eingebaut und fällt unter diejenigen Fahrzeuge, die vom sog. „Abgasskandal“ betroffen sind.

Der Kläger beauftragte unsere Kanzlei mit der Durchsetzung seiner Ansprüche. Nachdem die Volkswagen AG außergerichtlich eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ablehnte, reichte der Kläger beim Landgericht Gießen eine Klage gegen die Volkswagen AG ein.

Das Landgericht Gießen stellte nunmehr fest, dass dem Kläger ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zusteht. In Bezug auf die in Abzug zu bringenden Nutzungsentschädigung geht das Landgericht Gießen zutreffend von einer bei Dieselfahrzeugen zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.