Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat sich in einem Hinweisbeschluss vom 05.03.2019 (Az.: 13 U 142/18) dahingehend geäußert, dass nach seiner vorläufigen Auffassung ein vom VW-Abgasskandal betroffener Fahrzeugkäufer von der Volkswagen AG als Herstellerin des Fahrzeuges wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen.

Der 13. Senat des OLG Karlsruhe sieht in dem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit der illegalen Abschalteinrichtung eine konkludente Täuschung. Der Käufer eines Fahrzeugs könne zum Zeitpunkt des Kaufs davon ausgehen, dass die notwendige EG Typengenehmigung formal vorliegt und keine nachträgliche Rücknahme oder auch nur Änderung droht.

Der dem Verbraucher entstandene Schaden sei der Abschluss eines ungewollten und für ihn nachteiligen Kaufvertrages.