Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 12.06.2019 (Az.: 5 U 1318/18) einen Anspruch des Käufers eines vom VW Abgasskandal betroffenen Pkw des Modells Sharan gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung bejaht.

Die Volkswagen AG muss an den klagenden Käufer einen Betrag in Höhe von € 25.616,10 nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des VW Sharan zahlen.

Der klagende Käufer hatte im Januar 2014 einen VW Sharan als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Pkw ist ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 eingebaut, der nach Auffassung des Kraftfahrzeugbundesamtes über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt. Der Kläger sah hierin eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung, da die Volkswagen AG mit dem Ziel der Gewinnmaximierung bewusst getäuscht habe.

Nachdem das erstinstanzlich mit dem Fall befasst LG Bad Kreuznach die Klage des Käufers abgelehnt hatte, erfolgte nunmehr die Verurteilung der beklagten Volkswagen AG durch das OLG Koblenz.