Der „Widerrufsjoker“ sticht nunmehr auch bei Autokreditverträgen !

Neben Immobilienkreditverträgen können nunmehr auch Autokreditverträge noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Eine Vielzahl der hauseigenen Banken der Automobilhersteller hat in den zur Finanzierung des Fahrzeuges abgeschlossenen Darlehensverträgen mangelhaft über die Verbraucherrechte belehrt, sodass ein Widerruf noch heute möglich ist.

Ein heute wirksam ausgeübter Widerruf hat zur Folge, dass Sie gegen Rückgabe Ihres gebrauchten Fahrzeuges, die von Ihnen bisher gezahlten Raten und eine geleistete Anzahlung zurück erhalten.

Das Landgericht Arnsberg (Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17) und das Landgericht Berlin (Urteil vom 05.12.2017, Az.: 4 O 150/16)  haben erst kürzlich zugunsten der Verbraucher entschieden und festgestellt, dass ein Widerruf der Darlehensverträge aufgrund teilweise fehlender Pflichtangaben in den Darlehensbedingungen der kreditgebenden Banken möglich ist.

Jeder der sein Fahrzeug finanziert hat – unabhängig davon ob dieses vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht – kann im Falle einer fehlerhaften Belehrung sein Fahrzeug zurückgeben und erhält im Gegenzug die angezahlten Raten und die geleistete Anzahlung zurück.

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Ein Musterschreiben als Vorlage für Ihren Widerruf können Sie hier downloaden:

Download Widerrufsschreiben Autokreditvertrag Muster

Für wen lohnt sich ein Widerruf?

Grundsätzlich ist die Option den Darlehensvertrag und den mit diesem verbundenen Autokaufvertrag zu widerrufen für all jene interessant, die den Autokauf bereuen, weil sie mit dem Fahrzeug unzufrieden sind. Dies kann mannigfache Gründe haben. Ein echter Glücksfall ist die fehlerhafte Verbraucherbelehrung für alle Eigentümer eines Abgasskandal-Diesel-Modells.

In welchen Konstellationen ist der Widerruf besonders vorteilhaft?

Welche Risiken bringt der Widerruf mit sich?

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass die finanzierende Bank Ihren Widerruf zurückweisen oder ignorieren wird. Das heißt, wenn Sie den Widerruf erklären, passiert erstmal nichts.

Sollte es Ihnen mit dem Rückabwicklungsbegehren ernst sein, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als Ihre Interessen gerichtlich durchzusetzen. Aufgrund der noch nicht gefestigten Rechtsprechung zu dem Thema, raten wir Ihnen dazu, diesen Schritt vorerst nur zu gehen, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, welche die Deckung übernimmt.

Sollte die Bank – wider alle Erwartungen – den Widerruf akzeptieren oder wenn Sie einen Gerichtsprozess geführt und gewonnen haben, wären Sie zur Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet, Zug um Zug gegen Rückzahlung der Anzahlung sowie sämtlicher Raten auf Zins und Tilgung an Sie.

Ferner müssen Sie damit rechnen, dass die Bank Wertersatz für die Verschlechterung des Fahrzeugs verlangt. Ob sie dies kann ist rechtlich umstritten. Teilweise wird vertreten, dass der Anspruch auf Wertersatz nur dann entfällt, wenn Fehler im Kaufvertrag (und nicht bloß im verbundenen Kreditvertrag) gemacht wurden und dieser direkt widerrufen werden kann.

Wie hoch wäre der Wertersatz?

Es werden verschiedene Ansätze zur Ermittlung des konkreten Wertersatzes vertreten. Die anerkannteste Berechnungsmethode ist dabei jene nach der Wertverzehrtheorie. Die Formel ist dabei denkbar einfach und nachvollziehbar – setzt sie doch den Wertersatz in das gleiche Verhältnis zum Kaufpreis, welches sich aus durch den Käufer gefahrenen Kilometern zur erwarteten Restlaufleistung bei Kauf ergibt.

durch den Käufer gefahrene km   x   Kaufpreis in €

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geschätzte Restlaufleistung bei Kauf in km

Beispiel:
Ein Pkw hat eine Gesamtlaufleistung von 260.000 km.
Der Käufer erwirbt ihn gebraucht für 25.000 € beim Stand von 10.000 km.
Der Käufer erklärt den Widerruf und übereignet das Fahrzeug beim Stand von 20.000 km zurück.

Die Formel lautet:

10.000 km   x   25.000 €

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250.000 km

Der zu leistende Werstersatz im Beispiel beträgt 1.000,- €.