Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27.02.2018 die Revision gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen und damit die Verhängung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge für rechtmäßig erklärt. Insbesondere in Groß- und mittelgroßen Städten (z.B. Frankfurt, Köln, Berlin, Hamburg, München, Darmstadt, Wiesbaden, Offenbach, Hanau, Karlsruhe, Heidelberg, Mainz, Stuttgart oder Mannheim) ist es wahrscheinlich, dass zeitnah Fahrverbote verhängt werden.

Aufgrund der möglichen Verhängung von Fahrverboten und des bereits eingetretenen und weiter zunehmenden Wertverlustes der vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeuge stellt sich die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten sich für die Eigentümer der mangelbehafteten Dieselfahrzeuge bieten. Schließlich kann es nicht anders als eine schreiende Ungerechtigkeit bezeichnet werden, wenn sich die Autokonzerne aus der Verantwortung  ziehen und die Eigentümer auf unverschuldeten Kosten sitzen bleiben.

Die betroffenen Käufer von Dieselfahrzeugen stehen jedoch nicht rechtlos dar. Neben einer gegebenenfalls noch bestehenden Rücktrittsmöglichkeit vom Kaufvertrag bestehen bei einem finanzierten Fahrzeug gute Chancen sich durch einen Widerruf des Kreditvertrages vom „Problemfahrzeug“ zu trennen und den vollständigen Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges zurückzuerhalten. Ob und in welcher Höhe eine Nutzungsentschädigung zu zahlen ist, ist derzeit noch umstritten.

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Kanzlei Neue Kräme

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