Darlehensverträge, welche im Zeitraum 01.09.2000 – 10.06.2010 geschlossen worden sind konnten aufgrund einer neuen Gesetzgebung lediglich bis 21.06.2010 widerruf werden. Sofern bis zum Ablauf dieses Tages kein Widerruf bei der Bank eingegangen ist, ist ein Widerruf auch im Falle einer fehlerhaften Belehrung nicht mehr möglich. Nicht umfasst von der neuen Gesetzgebung sind hingen Darlehensverträge, welche nach dem 10.06.2010 geschlossen worden sind. Auch hier haben die Banken in viel Fällen fehlerhaft belehrt, sodass ein Widerruf noch heute möglich ist und Sie gegebenenfalls viele tausend Euro sparen können.

Gerne können prüfen wir die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung.