Kosten

Grundsätzlich erfolgt die Vergütung von Rechtsanwälten auf Basis der Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Unterschieden wird darin zwischen gesetzlicher und vereinbarter Vergütung.

Im Zivilrecht erfolgt die Berechnung der gesetzlichen Vergütung grundsätzlich auf Basis der Streitwertes. Einen Gebührenrechner finden Sie beispielsweise hier.

Im Strafrecht sind die gesetzlichen Gebühren nicht von vorneherein festgelegt, sondern können innerhalb eines bestimmten Rahmens festgesetzt werden, abhängig davon, wie schwierig oder umfangreich die Anlegenheit ist. Einen Gebührenrechner zur Orientierung finden Sie beispielsweise hier.

Gerade im außergerichtlichen Bereich lassen die gebührenrechtlichen Vorgaben jedoch individuelle Absprachen zu, Mandant und Anwalt können sich in gewissen Grenzen die Vergütung vereinbaren.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese ggf. die Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem möglicherweise Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

 

Ganz egal, ob wir nach den gesetzlichen Gebühren oder einer Honorarvereinbarung abrechnen, werden wir Sie immer und rechtzeitig über entstehende Kosten informieren, damit Sie in Ruhe darüber entscheiden könne, ob Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Sprechen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Nachricht, wir erstellen Ihnen gerne kostenlos ein unverbindliches Angebot!

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.