Markenrecht

Rechtsanwalt für Markenrecht in Frankfurt am Main und deutschlandweit

Das Markenrecht gehört als weiteres großes Kerngebiet neben dem Wettbewerbsrecht zum gewerblichen Rechtsschutz. Aufgrund der immer größeren Bedeutung und dem wirtschaftlichen Wert von Marken ist eine professionelle rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Markenrecht bereits vor Verwendung oder Eintragung einer Marke von enormer Wichtigkeit. Wir unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Anliegen:

• Eintragung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
• Begleitung von Registrierungsverfahren
• Beratung zur Schutzfähigkeit von Kennzeichen
• Verfolgung von Markenrechtsverletzungen
• Verteidigung gegen Abmahnungen

Herr Felix Müller steht Ihnen als Rechtsanwalt für Markenrecht bei rechtlichen Fragen und Problemen zu Seite und unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Ideen und Durchsetzung Ihrer Rechte.

Rechtsanwalt für Markenrecht: Eintragung eines Zeichens als Marke beim DPMA

Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein Zeichen als Marke eingetragen werden. Die Eintragung eines Zeichens als Marke ist dringend zu empfehlen, da durch sie Markenschutz (§ 4 Nr. 1 MarkenG) entsteht und die Beweisführung zur Frage, seit wann eine Person Inhaber einer Marke ist, erheblich erleichtert. Die Beratung und anschließende Eintragung eines Zeichens beim DPMA sollte ein Rechtsanwalt für Markenrecht durchführen. Da nicht jedes Zeichen eintragungsfähig ist, können durch eine frühzeitige Beratung Kosten gespart und Alternativen herausgearbeitet werden, wie aus einem nicht eintragungsfähigen Zeichen ein eintragungsfähiges entstehen kann.

Rechtsanwalt für Markenrecht: Wir gehen für Sie gegen Rechtsverletzer vor! 

Nicht selten werden Marken ohne vorherige Prüfung im geschäftlichen Verkehr benutzt, sodass es erforderlich ist gegen den Rechtsverletzer vorzugehen. Wir prüfen für Sie, ob eine Verletzung Ihrer Rechte als Markeninhaber vorliegt und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und – falls erforderlich – auch gerichtlich für Sie durch. 

Bei einem Eingriff in die Rechte des Markeninhaber stehen diesem Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, welche zunächst durch ein von einem Rechtsanwalt für Markenrecht verfassten Abmahnschreiben geltend gemacht werden sollten, zu. Reagiert der Verletzer auf das Schreiben nicht und gibt keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, empfiehlt es sich den Erlass einer sog. einstweiligen Verfügung zu beantragen und dadurch den Gegner zur Unterbindung der Rechtsverletzung zu zwingen. 

Sofern die Kenntnis des Inhabers über die Rechtsverletzung bereits länger als einen Monat besteht, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit erheblichen Risiken verbunden, da das Gericht mangels bestehender Eilbedürftigkeit den Antrag voraussichtlich zurückweisen wird. Es bleibt dann nur noch das gerichtliche Klageverfahren, in welchem die Ansprüche durchgesetzt werden können.
Im Falle der Kenntnis über eine Markenrechtsverletzung ist daher Eile geboten, weshalb umgehend ein Rechtsanwalt für Markenrecht kontaktiert werden sollte, welcher mit Ihnen die vorzunehmenden Schritte bespricht.

Rechtsanwalt für Markenrecht: Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen

Neben der Geltendmachung von Ansprüchen des Markeninhabers, beraten und unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Verteidigung gegen geltend gemachte Ansprüche durch einen Markeninhaber. Die falsche Reaktion bei einer vorgeworfenen Markenrechtsverletzung kann schnell mit hohen Kosten verbunden sein. Diese Kosten können durch eine von Beginn an professionelle Betreuung durch einen Rechtsanwalt für Markenrecht gegebenenfalls vollständig vermieden oder zumindest „klein gehalten“ werden. Aber auch im Falle einer berechtigten Abmahnung sollte nicht “blind” eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben und die geltende gemachten Ansprüche erfüllt werden. Unabhängig von der Frage ob die Ansprüche tatsächlich überhaupt bestehen sind die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst und müssen angepasst werden. Auch die geltend gemachten Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche sind in einer Vielzahl der Abmahnschreiben stark übersetzt, sodass das Abmahnschreiben durch einen mit dieser Thematik vertrauten Rechtsanwalt für Markenrecht überprüft werden sollte.

Rechtsanwalt Felix Müller hilft Ihnen bei sämtlichen Fragestellungen rund um das Markenrecht und versucht mit Ihnen gemeinsam die richtige Lösung für die rechtlichen Probleme zu finden

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