Presserecht und Äußerungsrecht

Rechtsanwalt für Medienrecht: Presse- und Äußerungsrecht

Kein anderes Rechtsgebiet hat in den vergangenen Jahren mehr an Bedeutung gewonnen als das Medienrecht. Gerade im Internet stehen unter anderem Verstöße gegen das Urheberrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht an der Tagesordnung. 

Die Verbreitung von Bildern, Nachrichten und Texten über die sozialen Medien (Facebook, Instagram, YouTube, Tinder etc.) erfolgt rasend schnell. Gerade deshalb ist die frühzeitige Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Medienrecht bei festgestellten Rechtsverletzungen dringend zu empfehlen.

Aber auch in Printmedien und im Fernsehen sind Rechtsverletzungen keine Seltenheit. Beim Kampf um die beste „Headline“ und den reißerischsten Artikel bleiben die Rechte der Betroffenen häufig auf der Strecke. Ein Rechtsanwalt für Presserecht sollte dann frühzeitig kontaktiert werden. 

Rechtsanwalt für Medienrecht: Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Alle natürlichen Personen – prominente, wie nicht prominente – habe ein allgemeines Persönlichkeitsrecht (ALP), welches nach unserem Grundgesetz gemäß Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt ist.
Das ALP wird in den Medien täglich „mit Füßen getreten“ und Rechtsverletzungen des ALP erfolgen dort am laufenden Band. Die öffentliche Verbreitung unwahrer Tatsachen, das Abdrucken von Klarnamen, Beleidigungen, Diffamierungen oder das „an den Pranger“ stellen einer Person sind selbstredend rechtswidrig und müssen von den Betroffenen nicht hingenommen werden. 

Im Falle einer Rechtsverletzung sollte ein Rechtsanwalt für Medienrecht schnellstmöglich kontaktiert werden, damit umgehend Schritte zur Unterbindung der Rechtsverletzung unternommen werden.
Rechtsanwalt für Medienrecht: Was kann ich unternehmen, wenn meine Rechte verletzt werden?
Ein Anwalt für Medienrecht kann sie dabei unterstützen die Ihnen zustehenden Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Im Vordergrund muss dabei die Unterlassung der rechtswidrigen Handlung, ergo die Entfernung der falschen Äußerungen, Beleidigung etc. aus dem jeweiligen Medium, stehen. Dabei sollte im Falle eines erfolglosen Abmahnschreibens ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen im Medienrecht erfahrenen Rechtsanwalt bei dem zuständigen Gericht gestellt werden.

Da regelmäßig vier Wochen nach Kenntnis von der Rechtsverletzung keine Eilbedürftigkeit mehr besteht und der Antrag zurückgewiesen werden kann, sollte ein Rechtsanwalt für Medienrecht möglichst frühzeitig kontaktiert werden, da anderenfalls nur noch das deutlich langwierige Klageverfahren verbleibt. 

Ihr Anwalt für Medienrecht in der Kanzlei Neue Kräme ist Rechtsanwalt Felix Müller. Gerne berät Herr Müller Sie und hilft Ihnen bei der Rechtsdurchsetzung.

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