„Geistiges Eigentum“ bezeichnet absolute Rechte an immateriellen Gütern.
Zu den Rechten, welche unter den Begriff „geistiges Eigentum“ fallen, zählen insbesondere folgende Rechte:
- das Urheberrecht an geistigen Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst
- dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte
- gewerbliche Schutzrechte (Marken, geschäftliche Bezeichnungen etc.)
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