Recht des Geistigen Eigentums

„Geistiges Eigentum“ bezeichnet absolute Rechte an immateriellen Gütern. Zu den Rechten, welche unter den Begriff „geistiges Eigentum“ fallen, zählen insbesondere folgende Rechte:
  • das Urheberrecht an geistigen Schöpfungen der Literatur, Wissenschaft und Kunst
  • dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte
  • gewerbliche Schutzrechte (Marken, geschäftliche Bezeichnungen etc.)
Wir beraten Sie gerne zu allen urheber-, medien- und markenrechtlichen Themen.