Strafrecht

Im Strafverfahren ist zumeist ein Einzelner den unangenehmen Konsequenzen einer Strafverfolgung ausgesetzt. In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so grundlegend in das Leben eines Betroffenen ein. Es drohen teilweise empfindliche Strafen, die unter Umständen langjährige Freiheitsstrafen bedeuten können. Das Strafrecht unterteilt sich dabei in die deliktische Beurteilung der Sachlage sowie der prozessualen Folgen im Rahmen des Strafprozessrechts.

In das Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Zoll oder Steuerfahndung gerät man zumeist schnell und überraschend.

Sollte gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt werden, so werden Sie zumeist aufgefordert, bei der Polizei eine Aussage als Beschuldigter zu machen und zur Vernehmung zu erscheinen. Im ungünstigsten Fall jedoch, kommen die Beamten ohne Vorwarnung zu Ihnen nach Hause oder an Ihren Arbeitsplatz und nehmen Sie vorläufig fest oder durchsuchen die entsprechenden Räumlichkeiten. In solchen Situationen werden Sie auf unangenehme Art und Weise erfahren wie es sein kann, mit strafprozessualen Maßnahmen konfrontiert zu sein.

Ein wirksamer Schutz vor Fehlern und falschen Reaktionen kann nur durch eine professionelle anwaltliche Vertretung bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens gewährleistet werden. Eine falsche Reaktion kann im Strafverfahren zu erheblichen Nachteilen führen. Sie sollten daher von Anfang an richtig handeln und sich bereits bei den ersten Verdachtsmomenten mit uns in Verbindung setzen. Es ist stets zu raten, weder als Zeuge, noch als Beschuldigter gegenüber den Ermittlungsbehörden irgendwelche Angaben zu machen. Verweigern Sie die Aussage bis Sie die Gelegenheit hatten, uns zu kontaktieren. Wir nehmen die Aufgabe wahr, die Rechte eines Beschuldigten einseitig zu wahren und zur Beachtung aller ihm günstigen Umstände beizutragen, so dass der Schaden möglichst gering gehalten wird. Hierbei sind wir ausschließlich Ihnen als Mandanten verpflichtet.

Auch bei Durchsuchungen können bereits Fehler gemacht werden. Zwar können Sie zumeist eine Durchsuchung nicht verhindern, aber sich richtig oder falsch verhalten. Lassen Sie sich in diesen Fällen unbedingt bei Eintreffen der Beamten den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und versuchen Sie uns zu kontaktieren. Wir begleiten in solchen Fällen die Durchsuchungshandlungen und überwachen für Sie den ordnungsgemäßen Ablauf.

Im Nachgang hängt eine erfolgreiche Verteidigung maßgeblich von einer sauberen und gewissenhaften Vorbereitung ab. So ist die Aktenanalyse und die daran anschließende umfassende Aufarbeitung im Rahmen eines Gesprächs mit dem Mandanten, eines der wichtigsten Werkzeuge des Verteidigers. Grundlage unseres Verteidigungshandelns ist daher immer der kommunikative Austausch zwischen dem Mandanten und uns. In persönlichen und offenen Gesprächen, die frei von Vorbehalten und Vorurteilen geführt werden, legen wir gemeinsam mit dem Mandanten die Strategie der Verteidigung fest. Diese muss auch durch ehrliche und realistische Einschätzungen von den gesetzlichen Möglichkeiten gedeckt sein. Auch hierbei sind stets die Rechte des Mandanten im Verfahren in den Vordergrund zu stellen.

So ist die Verteidigung individuell dem Einzelfall anzupassen und eine juristische Betreuung auf den Mandanten maßzuschneidern. Selbstverständlich bieten wir eine präventive Mandantenberatung an, um strafrechtlich relevantes Verhalten erst gar nicht entstehen zu lassen. Weiter umfasst die Betreuung auch das Vorbereiten auf die Hauptverhandlung, zur Abwicklung des Verfahrens bis hin zu Strafvollzugs -und Strafvollstreckungsangelegenheiten.

Im Rahmen einer effektiven Strafverteidigung kann es sinnvoll sein, dass offene Gespräch mit den Strafverfolgungsbehörden zu suchen und eine schnelle und sachgerechte Lösung zu finden. Jedoch darf man als Verteidiger auch die Konfrontation nicht scheuen und muss nicht selten für die Rechte des Mandanten auch offensiv auftreten.

Insbesondere bei Haftsachen bedarf es besonderer Beratung für den Mandanten und seine Familie. Dies umfasst Besuche in der Justizvollzugsanstalt (JVA), als auch die Kommunikation für und mit den Angehörigen.

Wir betreuen Sie auch umfangreich in Verfahren als Zeugenbeistand, Nebenkläger oder in Adhäsionsverfahren.

Sollte in einzelnen Fällen der Austausch bzw. die Kooperation mit anderen Strafverteidigerkollegen notwendig sein, dies vor allem in Verfahren mit mehreren Beschuldigten, verfügen wir über beste Verbindungen zu Kolleginnen und Kollegen, mit denen eine vertrauliche Zusammenarbeit jederzeit möglich ist.