Bundesweite rechtliche Beratung im Urheberrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt am Main und budnesweit

Unsere Kanzlei berät Künstler (z.B. Fotografen, Filmemacher, Autoren, Songschreiber etc.), deren Rechte verletzt worden sind und setzt die bestehenden Ansprüche gegen den Rechtsverletzer durch. Neben der Geltendmachung von Ansprüchen gehört auch die Verteidigung gegen (unberechtigte) Abmahnungen, erlassene einstweilige Verfügungen und erhobene Klage zu unserem Leistungsangebot. Urheberrechte entstehen immer dort, wo ein Werk entstanden ist. Nach § 2 Abs. 1 Urhebergesetz (UrhG) sind insbesondere folgende Werke geschützt:

  1. Sprachwerke (z.B. Reden …)
  2. Musikwerke (z.B. 
  3. pantomimische Werke 
  4. Werke der bildenden Künste 
  5. Lichtbildwerke 
  6. Filmwerke 
  7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (z.B. Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.


Wenn Sie Urheber eines solchen Werkes sind und Ihre Rechte verletzt sehen, unterstützt Sie Rechtsanwalt Felix Müller gerne bei der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Gleiches gilt für Personen die ein Abmahnschreiben, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage wegen einer vermeintlich begangenen Urheberrechtsverletzung erhalten haben. Auch hier steht Ihnen Rechtsanwalt Müller mit Rat und Tat zur Seite. 

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Rechtsanwalt Felix Müller
Rechtsanwalt Felix Müller in Frankfurt am Main

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müller@kanzlei-neue-kraeme.de

Tätigkeitsfelder:

  • Presse- und Äußerungsrecht
  • Markenrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz

Das sagen unsere Mandanten:

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Neue Kräme

Hohe Erfolgsaussichten

Wenn Sie einen Rechtsanwalt zu diesem Thema suchen, sollten Sie uns kontaktieren. Durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung können wir Sie optimal beraten. Ganz gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie effektiv!

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Unfallschadenregulierung – Fachanwälte und Rechtsanwälte

Wir helfen Ihnen, wenn Sie geblitzt wurden und prüfen möchten, ob die Geschwindigkeitsmessung ordnungsgemäß erfolgte. Selbstverständlich vertreten wir auch vor Gericht. Dabei verfügen wir über eine umfassende Expertise und langjährige Erfahrung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten jeder Art.

Zunächst prüfen wir Ihren Bescheid auf formelle und materielle Fehler. Wenn nicht bereits hier Fehler vorhanden sind, die zu einer Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids führen, prüfen wir im nächsten Schritt, ob die Messung selbst ordnungsgemäß erfolgte. Dabei arbeiten wir mit spezialisierten Sachverständigen beziehungsweise Gutachtern zusammen, die die bei Ihnen erfolgte Messung gutachterlich auf etwaige Fehler überprüfen.

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