Abgasskandal

Der Abgasskandal und seine rechtlichen Folgen

Am 18.09.2015 hat die Volkswagen AG öffentlich bekanntgegeben, dass sie eine illegale Abschalteinrichtung in die Motorsteuerung ihrer Dieselfahrzeuge eingebaut hat, um vorgegebene Abgasnormen einhalten zu können. In den Folgemonaten nach der Bekanntmachung durch die Volkswagen AG stellt sich heraus, dass nicht nur in die Fahrzeug von Volkswagen, sondern auch in die der Tochterunternehmen Audi, Porsche Seat und Skoda eine manipulierte Software eingebaut worden ist. Aber nicht nur die Volkswagen AG, sondern auch die Daimler AG (Mercedes) hat für manche Modelle unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet (sog. Thermofenster). Mit anderen Worte: Eine Vielzahl der Fahrzeugmarken sind von dem sog. Abgasskandal betroffen. In rechtlicher Hinsicht stehen Ihnen sowohl Ansprüche gegen das Autohaus, welches Ihnen das Fahrzeug verkauft hat, als auch gegen den jeweiligen Automobilhersteller zu. In zahlreichen Urteilen wurden in den vergangenen Monaten bestätigt, dass es sich beim Einbau einer illegalen Abschalteinrichtung um einen Sachmangel handelt und den betroffenen Fahrzeugkäufern Gewährleitungsansprüche (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) gegen die Autohändler und Schadensersatzansprüche gegen die Automobilhersteller zustehen. Kann ich den Kaufvertrag auch dann noch rückabwickeln, wenn ich das Software Update bereits aufgespielt habe ? Die Frage kann zwischenzeitlich immer mehr mit einem klaren „JA“ beantwortet werden. Während die Gerichte in der Installation des Software Updates zunächst noch eine erfolgreiche Nachbesserung seitens der Automobilhersteller gesehen haben, ist das in der jüngeren Rechtsprechung nicht mehr der Fall. Das Oberlandesgericht Köln und das Landgericht Hamburg haben ganz aktuell mit Beschluss vom 27.03.2018, (Az. 18 U 134/17) und Urteil vom 07.03.2018 (Az.: 329 O 105/17) festgestellt, dass eine solche Annahme aufgrund der nicht bekannten Folgen, welche eine Installation des Software Updates  mit sich bringen kann, nicht mehr zu halten ist. Welche Fahrzeugmodelle sind durch den sog. Abgasskandal betroffen ? Bei der Volkswagen AG sind Fahrzeuge aus den Produktionsjahren 2008 bis 2015 betroffen in denen der EA189-Motor mit 1,2, 1,6, 2,0 und 3,0 Litern Hubraum verbaut wurde. Im Einzelnen wurde der EA189 Motor in folgende Fahrzeugreihen eingebaut:
  • VW Beetle
  • VW Golf V, VI
  • VW Golf Plus
  • VW JettaVW Passat
  • VW Polo
  • VW Scirocco
  • VW TouranVW
  • VW Sharan
  • VW Tiguan
  • VW Amarok
  • VW Caddy
  • VW Touareg