Rückabwicklung eines Kfz Finanzierungsvertrages

Der Widerrufsjoker sticht jetzt auch bei Autokreditverträgen! Neben Immobilienkreditverträgen können nunmehr auch Autokreditverträge noch Jahre nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Eine Vielzahl der hauseigenen Banken der Automobilhersteller hat in den zur Finanzierung des Fahrzeuges abgeschlossenen Darlehensverträgen mangelhaft über die Verbraucherrechte belehrt, sodass ein Widerruf noch heute möglich ist. Ein heute wirksam ausgeübter Widerruf hat zur Folge, dass Sie gegen Rückgabe Ihres gebrauchten Fahrzeuges, die von Ihnen bisher gezahlten Raten und eine geleistete Anzahlung zurück erhalten. Das Landgericht Arnsberg (Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17) und das Landgericht Berlin (Urteil vom 05.12.2017, Az.: 4 O 150/16)  haben erst kürzlich zugunsten der Verbraucher entschieden und festgestellt, dass ein Widerruf der Darlehensverträge aufgrund teilweise fehlender Pflichtangaben in den Darlehensbedingungen der kreditgebenden Banken möglich ist. Jeder der sein Fahrzeug finanziert hat – unabhängig davon ob dieses vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht – kann im Falle einer fehlerhaften Belehrung sein Fahrzeug zurückgeben und erhält im Gegenzug die angezahlten Raten und die geleistete Anzahlung zurück.