Rechtsanwalt für Urheberrecht: Das Urheberrecht
Das Urheberrecht bezeichnet das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes. Das deutsche Urheberrecht sieht zivilrechtliche und strafrechtliche Instrumentarien vor, um den nicht gestatteten Gebrauch von geschützten Werken zu ahnden.
Rechtsanwalt für Urheberrecht: Zivilrechtliche Ansprüche im Urheberrecht
Das Zivilrecht sieht insbesondere Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz vor.
Nach § 2 Abs. 1 UrhG werden durch das Urheberrecht Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschützt. Hierunter fallen unter anderem Sprach-/Schriftwerke, Werke der Musik, Lichtbildwerke (Fotografien) und Filmwerke. Der jeweilige Urheber des Werkes hat die ausschließlichen Rechte an seinem Werk und kann entscheiden, ob und wie es in körperlicher Form verwertetet wird (§ 15 Abs. 1 UrhG) und in unkörperlicher Form wiedergegeben wird (§ 15 Abs. 2 UrhG).
Herr Felix Müller als Rechtsanwalt für Urheberrecht in unserer Kanzlei unterstützt Autoren, Journalisten, Fotografen, Künstler und andere Rechteinhaber bei der Durchsetzung der ihnen zustehenden Rechte.
Wie gehe ich vor, wenn ich feststelle, dass mein Werk unberechtigt verwertet wird?
Wenn der Urheber eines Werkes feststellt, dass dieses gegen seinen Willen unberechtigt verwertet wird, sollte umgehend ein Rechtsanwalt für Urheberrecht kontaktiert werden. Es ist wichtig keine Zeit zu verlieren, da ab Kenntnis der Rechtsverletzung Fristen anfangen zu laufen. Innerhalb eines Monats nach Kenntnis von der Rechtsverletzung muss beispielsweise der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt werden. Wird der Antrag nach dieser Frist eingereicht, droht die Zurückweisung mangels bestehender Eilbedürftigkeit.
Bevor der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt wird, sollten der Rechtsverletzer durch ein anwaltliches Schreiben abgemahnt werden, um ihm die Möglichkeit zu geben die Ansprüche des Rechteinhabers ohne Einschaltung der Gerichte zu erfüllen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Rechtsverletzer die Ansprüche sofort anerkennt und der Rechteinhaber trotz bestehender Ansprüche die Gerichts- und Anwaltskosten tragen muss.
Wie soll ich mich verhalten, wenn ich ein Abmahnschreiben erhalten habe?
Sollten Sie selbst ein Abmahnschreiben erhalten haben, ist die unverzügliche Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Urheberrecht ebenfalls erforderlich. Aufgrund der oben geschilderten Notwendigkeit innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Rechtsverletzung eine einstweilige Verfügung zu beantragen, werden in Abmahnschreiben regelmäßig kurze Fristen für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt. Es sollte keinesfalls innerhalb dieser Frist eine häufig vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung „blind“ abgegeben werden. Gleichzeitig sollte aber die Frist eingehalten werden, da andernfalls der Erlass einer einstweiligen Verfügung droht. Gerade deshalb ist es erforderlich, innerhalb dieser Frist frühzeitig einen Rechtsanwalt für Urheberrecht einzuschalten. Dieser kann prüfen, ob die Ansprüche tatsächlich bestehen und – sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sinnvoll erscheinen – die durch die Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung modifizieren.
Wenn Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung zugestellt worden ist, ist das Kontaktieren eines Rechtsanwaltes für Urheberrecht unerlässlich. Zum einen muss das rechtswidrige Handeln unverzüglich eingestellt werden, wobei der Umfang des Verbots durch Laien häufig falsch gedeutet wird, und zum anderen droht der Erhalt eines sog. Abschlussschreibens durch den gegnerischen Rechtsanwalt, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.
Ferner besteht die Möglichkeit Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen, welcher durch einen Rechtsanwalt für Urheberrecht formuliert werden sollte bzw. bei einem Verfahren vor dem Landgericht sogar eingereicht werden muss.
Rechtsanwalt für Urheberrecht: Das Urheberrecht im Rahmen des Strafrechts
Im Rahmen des Strafrechts droht das Urhebergesetz (UrhG) zum Teil empfindliche Strafen für beispielsweise die unerlaubte Verwertung von urheberechtlich geschützten Werken, das Anbringen einer Urheberbezeichnung an, dem unerlaubten Eingriff in technische Maßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen (z.B. das Entfernen eines Kopierschutzes) an. Das Strafmaß kann bis zu 5 Jahre betragen.
Rechtsanwalt Felix Müller ist Ihr Ansprechpartner bei urheberrechtlichen Problemen und Fragestellungen. Als Rechtsanwalt für Urheberrecht in der Kanzlei Neue Kräme wird er mit Ihnen die bestmögliche Vorgehensweise erörtern und anschließend die notwendigen rechtlichen Schritte in die Wege leiten.
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- Presse- und Äußerungsrecht
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