Das Urheberrecht bezeichnet das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.
Das deutsche Urheberrecht sieht zivilrechtliche und strafrechtliche Instrumentarien vor, um den nicht gestatteten Gebrauch von geschützten Werken zu ahnden.
Das Zivilrecht sieht insbesondere Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung oder Schadensersatz vor. Im Rahmen des Strafrechts droht das Urhebergesetz (UrhG) zum Teil empfindliche Strafen für beispielsweise die unerlaubte Verwertung von urheberechtlich geschützten Werken, das Anbringen einer Urheberbezeichnung an, dem unerlaubten Eingriff in technische Maßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen (z.B. das Entfernen eines Kopierschutzes) an. Das Strafmaß kann bis zu 5 Jahre betragen.
Das Mediennrecht beschäftigt sich mit Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation und hat damit ebenfalls zivilrechtliche, strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Relevanz. Klassische Bereiche des Medienrechts sind die Medienfreiheiten, wie Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen), Film, Multimedia, Internet, bildende Kunst, Fotografie sowie Musik.
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