Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung in Frankfurt am Main: Wie läuft eigentlich eine Leistungsprüfung des Versicherers ab und bei welchen Problemen benötigt man einen Rechtsanwalt der auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert ist?
Der exakte Ablauf einer Leistungsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist weder im Gesetz noch in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. In § 14 Abs. 1 VVG ist lediglich bestimmt, dass eine Geldleistung des Versicherers fällig wird mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen. Bei der Leistungsprüfung handelt es sich um eben diese notwendigen Erhebungen.
Die Leistungsprüfung beginnt mit dem Leistungsantrag des Versicherungsnehmers beziehungsweise mit seiner Mitteilung, er sei berufsunfähig. Der Versicherer wird sodann in die Leistungsprüfung eintreten und dem Versicherungsnehmer einen Fragebogen übersenden. Kernpunkte der Prüfung sind zum einen die Frage, wie der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Beruf konkret ausgestaltet war, welche Tätigkeiten der Versicherungsnehmer nicht mehr ausführen kann und natürlich Fragen zum Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.
Der Versicherer wird im weiteren Verlauf verlangen, dass die behandelnden Ärzte des Versicherungsnehmers Angaben zur Erkrankung des Versicherungsnehmers machen.
Berufsunfähigkeitsversicherung – Leistungsprüfung: Die Versicherungen prüfen regelmäßig, ob vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt wurden.
Die Versicherung wird auch prüfen, ob vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt wurden. Wenn zum Beispiel ein behandelnder Arzt angibt, dass die Erkrankung, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat, bereits vor Vertragsschluss vorlag, diese aber bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben wurde, steht zunächst einmal eine solche Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten im Raum. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Versicherung vom Vertrag zurücktritt und keine Leistung erbringt. Auch erklären viele Versicherer in diesen Fällen die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung. Sollten Sie hiervon betroffen sein, ist dringend anzuraten, einen Rechtsanwalt welcher auf Berufsunfähigkeitsversicherungen spezialisiert ist bzw. einen Fachanwalt für Versicherungsrecht einzuschalten. Es kommt regelmäßig vor, dass Versicherungen vorschnell einen Rücktritt bzw. die Anfechtung des Vertrages erklären. Es geht hier um sehr viel Geld und meist Geldleistungen für viele Jahre.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Gibt es eigentlich eine Frist für die Leistungsprüfung?
Eine verbindliche Regulierungsfrist gibt es nicht. Der Versicherer ist allerdings verpflichtet, seine Feststellungen zum Leistungsfall so zügig wie möglich durchzuführen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind meist mehrere behandelnde Ärzte involviert, die vom Versicherer entweder direkt angeschrieben werden oder die der Versicherungsnehmer bzgl. der Erteilung weiterer Auskünfte zum Krankheitsverlauf kontaktiert. Es kommt leider des Öfteren vor, dass es hier aus irgendeinem Grund irgendwo „hakt“. Entweder kommen die behandelnden Ärzte bei der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen nicht hinterher, die Anfragen bleiben liegen oder die Versicherung lässt sich sehr viel Zeit bei der weiteren Prüfung. Wir erleben leider des Öfteren, dass ein Antragsprozess ins Stocken gerät. Teilweise sind auch die Mandanten aufgrund ihrer Erkrankungen nicht in der Lage, Anfragen zügig zu beantworten. Die Betroffenen haben dann das Gefühl, dass es weder vorwärts noch rückwärts geht.
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Wie endet die Leistungsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Leistungsprüfung endet entweder indem der Versicherer seine Leistungspflicht anerkennt oder er seine Leistung ablehnt. Nach § 173 Abs. 1 VVG hat der Versicherer nach einem Leistungsantrag bei Fälligkeit in Textform zu erklären, ob er seine Leistungspflicht anerkennt. Wesentlicher Inhalt der Bejahung der Leistungspflicht ist, dass der Versicherer unstreitig stellt, dass der Versicherungsnehmer gegenwärtig berufsunfähig im Sinne der Bedingungen ist. Wenn ein Versicherer den Leistungsanspruch anerkennt, kann er sich davon nur im Rahmen eines sogenannten Nachprüfungsverfahrens wieder lösen. Eine Irrtumsanfechtung über zugrundegelegte gesundheitliche Verhältnisse des Versicherten, seine berufliche Einsatzfähigkeit oder die gestellte Prognose über die Dauer der Berufsunfähigkeit scheidet aus.
Rechtsanwalt Berufsunfähigkeitsversicherung in Frankfurt am Main: Wir helfen Ihnen zu jedem Zeitpunkt. Ganz egal ob Sie Unterstützung bei Ihrem Antrag, innerhalb der Leistungsprüfung oder im Falle eine Leistungsablehnung benötigen.
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