Betäubungsmittelrecht

Einer unserer Themenschwerpunkte bildet die anwaltliche Beratung bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das BtMG stellt jeglichen Umgang (außer den reinen Konsum) mit Betäubungsmitteln unter Strafe. Die in der Praxis wichtigsten Betäubungsmittel, die unter das BtMG fallen sind:
  • Heroin
  • Kokain
  • Cannabis (Haschisch, Marihuana und Cannabisprodukte)
  • Pilze (Muscimol, Psilocybin und Magic Mushrooms)
  • Amphetamin (Speed und Pep)
  • Methamphetamine (Crystal und Meth)
  • Anabolika
  • MDMA
  • Ecstasy (Liquid Ecstasy)
  • LSD (Lysergsäurediethylamid)
  • Ephedrin (Pseudoephedrin)
  • Mescalin
  • Ketamin
  • Opiate (Opium)
  • Barbiturate
  • 4-MTA4-Methylthioamphetamin,
  • Benzodiazepine
  • Morphin
  • Methadon (Isomethadon)
  • Ritalin
  • Codein
Eine umfangreiche Liste der verbotenen Substanzen können Sie gemäß § 1 Abs. 1 BtMG der Anlage I bis III zum BtMG entnehmen. Die Straftaten sind im Betäubungsmittelgesetz – BtMG – ab den §§ 29 ff. BtMG geregelt: Für Straftaten wegen unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmittels werden Geldstrafen, aber auch langjährige Haftstrafen angedroht. Die Art sowie die Höhe der vom Gericht verhängten Strafe ist von der Begehungsweise des Delikts abhängig. Z.B. wird die Abgabe an Personen unter 18 Jahren gem. § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG, das Handeltreiben in nicht geringer Menge gem. § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG oder das bandenmäßiges Handeltreiben unter Verwendung einer Schusswaffe § 30 a BtMG mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Unter Handeltreiben wird insbesondere der Verkauf und der Einkauf zum Weiterverkauf, der Anbau, die Herstellung, die Einfuhr, die Ausfuhr, die Veräußerung, der Erwerb, die Abgabe, das sonstige “in Verkehr bringen” oder “sich beschaffen” verstanden. Die Vorwürfe reichen vom Besitz von Haschisch und Marihuana im Grammbereich bis hin zu großen und umfangreichen Betäubungsmittelverfahren, in denen es um erhebliche Mengen von Betäubungsmitteln oder sogar um die Beteiligung im Bereich sogenannter organisierter Kriminalität. Wie Betäubungsmittelstraftaten ermittelt werden ist unterschiedlich. Zumeist werden bei Personenkontrollen oder Verkehrskontrollen Betäubungsmittel gefunden. Es werden aber auch Drogenfahnder der Polizei in Zivil eingeschaltet, die Testkäufe zum Zwecke der Strafverfolgung durchführen. Häufig erfolgen auch Telefonüberwachungen oder Durchsuchungen bei Verdächtigen. Möglich sind auch Falschbelastungen durch Zeugenaussagen anderer Betäubungsmittelstraftäter, die in den Genuss einer Strafmilderung kommen wollen. Von zentraler Bedeutung im Betäubungsmittelstrafrecht ist die Vorschrift des § 31 BtMG, wonach demjenigen Beschuldigten, der “Aufklärungshilfe” leistet, Strafmilderung in Aussicht gestellt wird, wenn er freiwillig sein Wissen über den eigenen Tatbeitrag hinaus offenbart und den Verfolgungsbehörden so rechtzeitig mitteilt, dass diese weitere Straftaten aufdecken oder verhindern können. Typischer Anwendungsfall ist, dass der Beschuldigte seinen Lieferanten oder seine Abnehmer benennt, so dass gegen diese ebenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Bei betäubungsmittelabhängigen Personen ist immer zu berücksichtigen, dass die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe unter Umständen aufgrund der Regelung des § 35 BtMG zugunsten der Durchführung einer Drogentherapie zurückgestellt werden kann. Wird die Therapie erfolgreich durchgeführt, kann unter Umständen die Freiheitsstrafe nachträglich zur Bewährung ausgesetzt werden. Von ebenfalls großer praktischer Bedeutung sind die verwaltungsrechtlichen Nebenfolgen, wenn einem Beschuldigten neben der Verwirklichung von Straftatbeständen vorgeworfen wird, im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeug Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Hier droht dem Betroffenen der Entzug der Fahrerlaubnis oder -zur Vorbereitung einer Entscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis- die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bzw. ein Drogenscreening. Unsere Vorgehensweise richtet sich nach dem konkreten Einzelfall, um Ihnen eine effektive Strafverteidigung zu gewährleisten.  Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, sofern Ihnen die Begehung einer Betäubungsmittelstraftat vorgeworfen wird.