Berufsunfähigkeit trotz Berufstätigkeit?
- Max Simon
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Das Wichtigste in Kürze
- Auch bei fortgesetzter Berufstätigkeit kann ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsleistungen bestehen, wenn die Ausübung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr zumutbar ist oder mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden wäre.
- Versicherer lehnen Leistungen häufig mit dem pauschalen Argument ab, eine weitere Berufstätigkeit schließe eine Berufsunfähigkeit aus – dies ist rechtlich nicht zutreffend.
- Maßgeblich sind die vertraglichen Definitionen der Berufsunfähigkeit, die konkrete Ausgestaltung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit sowie medizinisch fundierte Nachweise zu den tatsächlichen Einschränkungen und Gefährdungen.
- Eine strukturierte und vollständige medizinische Dokumentation sowie fachanwaltliche Unterstützung helfen, Fristen einzuhalten, Formfehler zu vermeiden und berechtigte Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.
Anwalt Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeit bei weiterer Berufstätigkeit?
Im Normalfall sind die allermeisten Mandanten arbeitsunfähig erkrankt, wenn Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeit bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. Aber ist es denn Voraussetzung für das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit, dass man arbeitsunfähig erkrankt ist, bzw. nicht mehr arbeitet? Falls Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung mit dieser Begründung ablehnt, lohnt es sich, einen Anwalt für Versicherungsrecht bzw. Fachanwalt für Versicherungsrecht zu konsultieren.
Anwalt Versicherungsrecht – Berufsunfähigkeit kann auch bei fortgesetzter Berufsausübung vorliegen.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs kann eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit nicht nur dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht mehr zur Fortsetzung seiner zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit imstande ist. Sie kann auch dann vorliegen, wenn Gesundheitsbeeinträchtigungen eine Fortsetzung der Berufstätigkeit unzumutbar erscheinen lassen. Letzteres kann nicht nur dann der Fall sein, wenn sich die fortgesetzte Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers angesichts einer drohenden Verschlechterung seines Gesundheitszustands als Raubbau an der Gesundheit und deshalb überobligatorisch erweist.
Es kommt auf die Zumutbarkeit an!
Eine Berufsunfähigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn andere mit der Gesundheitsbeeinträchtigung in Zusammenhang stehende oder zusammenwirkende Umstände in der Gesamtschau ergeben, dass dem Versicherungsnehmer die Fortsetzung seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann.
Berufsunfähigkeit bei weiterer Berufstätigkeit auch, wenn die Erkrankung des Versicherungsnehmers seiner Weiterarbeit vordergründig nicht im Wege steht
Eine solche Unzumutbarkeit kann grundsätzlich auch daraus folgen, dass zwar die Erkrankung des Versicherungsnehmers seiner Weiterarbeit vordergründig nicht im Wege steht, ihm dabei aber infolge einer durch die Erkrankung indizierten Medikamenteneinnahme ernsthafte weitere Gesundheitsgefahren drohen. Die Beweislast sieht der Bundesgerichtshof beim Versicherungsnehmer.
Berufsunfähigkeit trotz weiterer Berufstätigkeit: Die Gesamtumstände sind entscheidend!
Bei der Prüfung der Unzumutbarkeit ist im Rahmen der gebotenen Gesamtabwägung der Fallumstände von erheblicher Bedeutung, mit welchem Grad der Wahrscheinlichkeit ein Unfall (im Fall den der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte: Sturz von Leiter oder Gerüst) befürchtet werden muss.
Anwalt Versicherungsrecht: Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch hier lohnt es daher, eine Leistungsablehnung oder Leistungskürzung anwaltlich überprüfen zu lassen. Rechtsanwalt Max Simon ist Fachanwalt für das Versicherungsrecht. Aufgrund seiner umfassenden Erfahrung als Anwalt für Versicherungsrecht kennt er die Tricks der Versicherer genau. Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie berufsunfähig sind und einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Versicherung stellen möchten, kontaktieren Sie uns gerne bereits von Anfang an. Wir unterstützen Sie bereits bei der Antragstellung und helfen Ihnen, wenn es Probleme bei der Auszahlung Ihrer Berufsunfähigkeitsrente gibt.
Anwalt Versicherungsrecht: Wir prüfen die Erfolgsaussichten, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung ablehnt.
Wenn die Versicherung Ihnen vorwirft, Sie hätten vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt und deshalb nicht zahlen will, sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Ihren Versicherer und unterstützen Sie professionell bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Anwalt Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeitsversicherung – Kämpfen lohnt sich
Wir machen regelmäßig die Erfahrung, das Leistungsansprüche unberechtigt abgelehnt werden. Natürlich gibt es auch Fälle, in denen eine Ablehnung berechtigt ist, allerdings gibt es viele Fälle, in denen die Versicherung einen Leistungsfall vorschnell ablehnt oder den Sachverhalt nicht richtig geprüft hat. Auch wissen viele nicht, dass z.B. ein Rücktritt des Versicherers an hohe rechtliche Hürden geknüpft ist. So kann unter Umständen sogar einen Leistungspflicht der Versicherung bestehen, wenn tatsächlich eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde, dies aber nicht kausal für den späteren Leistungsfall war. Im Übrigen ist erforderlich, dass der Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über seine Pflichten belehrt wurde. War dies nicht der Fall, wäre ein Rücktritt ebenfalls unwirksam.
Anwalt Versicherungsrecht: Ablehnung von Berufsunfähigkeitsleistungen – Ein guter Grund, um einen Anwalt zu konsultieren!
Es gibt daher viele Gründe, um eine Leistungsablehnung rechtlich prüfen zu lassen. Im Falle einer Leistungsablehnung durch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung können wir Ihnen regelmäßig eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Sollte dies ausnahmsweise bei Ihnen nicht der Fall sein, z.B. weil umfangreiche medizinische Befunde zu sichten sind, lassen wir Sie dies vorab natürlich wissen. Wir teilen Ihnen in jedem Falle vorher mit, ob Kosten entstehen oder nicht.
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Wenn Sie einen Anwalt zu diesem Thema suchen, sollten Sie uns kontaktieren. Durch unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung können wir Sie optimal beraten. Ganz gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich. Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie effektiv!
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