Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht in Frankfurt am Main und budnesweit

Was ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Der Begriff Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, welche ein Rechtsanwalt in Deutschland führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat (§ 43c BRAO). Die zugelassenen Fachanwaltsbezeichnungen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für ihre Verleihung sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Der Titel wird von den jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammern verliehen, wenn die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in dem entsprechenden Rechtsgebiet nachgewiesen worden sind. Die nachzuweisenden Kenntnisse für einen Fachanwalt für Versicherungsrecht sind in § 14a der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. 

Was sind die Aufgaben von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht ist ein Experte für alle Fragen rund um das private Versicherungsrecht. Dazu zählen einerseits die Personenversicherungen wie etwa Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Krankenversicherung, private Krankentagegeldversicherung, private Unfallversicherung, private Lebensversicherung und Rentenversicherung. Andererseits fallen darunter auch die sogenannten Sachversicherungen wie etwa die Hausratversicherung, Kfz-Versicherung etc. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht ist dagegen nicht zuständig für die gesetzlichen Versicherungen, wie etwa diese die gesetzliche Krankenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung. Diese folgen völlig anderen Regeln und zählen zum Sozialrecht. Für diese ist ein Fachanwalt für Sozialrecht der richtige Ansprechpartner. 

Wie wird man Fachanwalt für Versicherungsrecht?

Voraussetzung ist logischerweise zunächst einmal das man ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt ist. Hierfür sind zwei Staatsexamen, ein langes Studium sowie der zweijährige Staatsdienst bei Gericht sowie mehreren Behörden notwendig. Will man Fachanwalt für Versicherungsrecht werden, muss man mindestens 80 praktische Fälle im Versicherungsrecht nachweisen. Mindestens 10 Fälle müssen gerichtliche Verfahren sein. Es sind mindestens 5 Fälle (jeweils) in 3 der folgenden Bereiche nachzuweisen:

  1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
  2. Recht der Versicherungsaufsicht,
  3. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
  4. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
  5. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  6. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
  7. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  8. Rechtsschutzversicherungsrecht,
  9. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrecht
 
Daneben ist der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse erforderlich. Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der
Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des
Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. Ferner muss der Antragsteller sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen
haben. Fachanwalt im Versicherungsrecht zu werden ist daher nicht einfach. 

Wie viele Fachanwälte für Versicherungsrecht gibt es eigentlich in Deutschland?

Zum 1.1.2020 gab es nur 1.464 Fachanwälte für das Versicherungsrecht in Deutschland (Quelle: https://brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/statistiken/2020/fachanwaltstatistik_2020.pdf). Diese Zahl ist äußerst gering, wenn man sie mit den insgesamt in Deutschland tätigen Rechtsanwälten (zum 01.01.2020 waren dies 195.901 Anwälte / Quelle: https://brak.de/w/files/04_fuer_journalisten/statistiken/2020/fachanwaltstatistik_2020.pdf) ins Verhältnis setzt. Zum Vergleich: Im Arbeitsrecht gab es zum 1.1.2020 insgesamt 10.826 Fachanwälte und im Familienrecht 9.383 Fachanwälte. Im Steuerrecht gab es mit 4.901 Fachanwälten zum 1.1.2020 fast die vierfache Anzahl an Fachanwälten im Vergleich zum Versicherungsrecht. Setzt man dies mit der Anzahl der Versicherungsverträge in Deutschland und den Fallzahlen ins Verhältnis, sind Fachanwälte für das Versicherungsrecht äußerst rar gesät. 

Kanzlei Neue Kräme: Optimale Beratung und Vertretung im Versicherungsrecht durch Fachanwalt

Herr Rechtsanwalt Max Simon wurde im Jahr 2019 aufgrund seiner besonderen praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnisse und Fähigkeiten von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main der Fachanwaltstitel im Versicherungsrecht verliehen. Herr Rechtsanwalt Simon ist daher ein absoluter Experte im Versicherungsrecht und berät Sie bei allen Problemen im Versicherungsrecht. Ganz gleich ob es sich dabei um Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, privaten Krankenversicherung, privaten Krankentagegeldversicherung, privaten Unfallversicherung, Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder um Fragen zu Sachversicherung wie der Hausratversicherung oder der Kfz-Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung handelt. 

Fragen Sie gerne unverbindlich telefonisch oder per untenstehendem Kontaktformular an. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!

Ansprechpartner:

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Anwalt Versicherungsrecht - Rechtsanwalt u. Fachanwalt Max Simon in Frankfurt am Main

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