Was sind die gravierendsten Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung und warum sollte man bei Problemen einen spezialisierten Rechtsanwalt für die private Krankenversicherung konsultieren?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für weite Teile der Bevölkerung eine Pflichtversicherung. Die gesetzliche Krankenkasse beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Die Die Mitgliedsbeiträge sind einkommensbasiert während die Leistungen einkommensunabhängig sind. Daneben besteht die Möglichkeit der kostenlosen Mitversicherung von Familienmitgliedern. Die in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten zahlen ohne Rücksicht auf ihr persönliches Risikoprofil und die Anzahl der Familienangehörigen den ihrem Einkommen entsprechenden Beitrag; begrenzt auf den sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergebenden Höchstbeitrag. Demgemäß gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung weder Risiko- noch Leistungsausschlüsse. Die rechtlichen Grundlagen finden sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung größtenteils im Sozialgesetzbuch V (SGB V). Sofern Sie Fragen und Probleme mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung haben, ist daher nicht ein Rechtsanwalt für die private Krankenversicherung, sondern ein Fachanwalt für Sozialrecht zu konsultieren.
Die Private Krankenversicherung ist demgegenüber grundsätzlich eine freiwillige Versicherung. Der private Krankenversicherer hat bei der Vertragsgestaltung im Wesentlichen nur die zwingenden Normen vor allem des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) zu beachten. Die Private Krankenversicherung deckt die Risiken ab, die der Markt verlangt. Eine herkömmliche private Krankenversicherung bietet in aller Regel mindestens die Leistungen, die auch eine gesetzliche Krankenversicherung bieten würde. Daneben können die individuellen Leistungen dem persönlichen Bedarf entsprechend erweitert werden. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ist risikobasiert und wird nach dem zu versichernden Risiko bemessen. Daher ist z.B. das Alter des Versicherungsnehmers und dessen Gesundheitszustand von wesentlicher Bedeutung für die Prämienhöhe. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es mannigfaltige Risiko- und Leistungsausschlüsse. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Versicherungsvertrag und den maßgeblichen Versicherungsbedingungen.
Das Recht der privaten Krankenversicherung ist komplex. Es gibt unzählige Gerichtsurteile zu einzelnen Fragen. Aus diesem Grund sollte bei Problemen aller Art bzw. Konflikten mit einer privaten Krankenversicherung immer ein spezialisierter Rechtsanwalt für die private Krankenversicherung konsultiert werden.
Worüber streiten Versicherer und Versicherte am häufigsten?
In der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle drehen sich Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen um zwei Themen:
- Die Kostenübernahme beziehungsweise Erstattung bestimmter Behandlungen,
- der Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe seine vorvertraglichen oder vertraglichen Obliegenheiten verletzt, weswegen die Versicherung die Leistungen entweder kürzt oder sogar vom Vertrag zurücktritt oder diesen wegen arglistiger Täuschung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung anfechtet,
- Streitigkeiten bezüglich der zu zahlenden Prämie; Verzug mit Prämienzahlungen; unzulässige Prämienerhöhungen.
Wie kann ein Rechtsanwalt für private Krankenversicherung hier helfen?
Nicht selten werden Leistungen zu Unrecht abgelehnt. Auch Prämienansprüche sind nicht immer begründet. Zu allererst muss sich der Rechtsanwalt ein Bild von der Vertragssituation verschaffen und alle Vertragsdokumente gründlich sichten. Daneben ist auch die weitere Korrespondenz im Zusammenhang mit der Kostenübernahme oder der begehrten Erstattung der Kosten zu prüfen.
Sollte der Rechtsanwalt zu dem Ergebnis kommen, dass die Versicherung die Leistung zu Unrecht abgelehnt hat, wird er diese anschreiben und unter Fristsetzung zur Gewährung der beantragten versicherten Leistungen auffordern. Bringt dies keinen Erfolg, müssen die Leistungen eingeklagt werden.
Wie können wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche helfen?
Herr Rechtsanwalt Simon ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und insbesondere auf Personenversicherungen, wie die private Krankenversicherung, spezialisiert. Durch eine Vielzahl geführter Verfahren und Prozesse, verfügt Herr Simon über eine umfassende Erfahrung und Expertise in diesem Bereich.
Wir können Sie insbesondere bei folgenden Themen unterstützen und begleiten:
- Prüfung Ihrer Ansprüche auf Kostenübernahme / Kostenerstattung,
- Hilfe bei der Stellung Ihres Leistungsantrages,
- Korrespondenz und Verhandlung mit Ihrem privaten Krankenversicherer,
- gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Auch bei allen anderen Fragen zum Thema private Krankenversicherung stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite.
Gerne begrüßen wir Sie auch in unseren Kanzleiräumen in Frankfurt am Main.
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